Zahlungsaufforderung von Verzugsalarm Culpa Inkasso im Auftrag von Corebytes -Wichtige Information für Betroffene!

  • 2 Minuten Lesezeit

In den letzten Tagen haben viele Internetnutzer Zahlungsaufforderungen von dem Unternehmen „Verzugsalarm“ (ein Unternehmen der Culpa Inkasso GmbH) mit Sitz in Stuttgart erhalten. „Verzugsalarm“ fordert dabei im Auftrag von Corebytes S.A.R.L AZ Mitgliedsbeiträge für Dating-Seiten in Höhe von über 500,00 EUR ein.

Es ist offensichtlich, dass es sich hierbei um Mitgliedsbeiträge für Dating-Seiten handelt. Das Problem liegt häufig darin, dass Internetnutzer, die sich auf Dating-Seiten anmelden, möglicherweise übersehen, dass sie damit eine Mitgliedschaft mit mehrmonatigen Forderungen eingehen. In dieser unsicheren Lage ist es wichtig, richtig zu handeln, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie sollten sich Betroffene verhalten?

  1. Ruhe bewahren: In solchen Situationen ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt zu reagieren.

  2. Keine vorschnelle Zahlung leisten und vorab handeln: Es wird empfohlen, vorerst keine Zahlung zu leisten, ohne die rechtliche Lage zu überprüfen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

  3. Rechtliche Beratung einholen: Betroffene sollten sich umgehend an eine Rechtsanwaltskanzlei wenden, um die Situation prüfen zu lassen. In diesem Fall kann die Anwaltskanzlei Schuster behilflich sein.

  4. Kostenlose Erstberatung nutzen: Die Anwaltskanzlei Schuster bietet Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an, um die Rechtslage zu klären und mögliche Schritte zu besprechen. Hierzu schreiben Sie einfach ein Email.

Es ist wichtig zu betonen, dass schnelle und unüberlegte Zahlungen vermieden werden sollten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu umgehen. Die Anwaltskanzlei Schuster steht Betroffenen mit ihrem Fachwissen zur Verfügung und kann dabei helfen, die Situation zu klären und die Forderung abzuwehren.

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Für weitere Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Virabell Schuster


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema