Der Standort konnte nicht bestimmt werden.
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Zertifizierter Verwalter kommt ein Jahr später

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Der Bundestag hatte ursprünglich beschlossen, dass Wohnimmobilienverwalter spätestens bis zum 1.12.2020 verpflichtend eine Berufsqualifikation nachweisen müssen. Im Rahmen der WEG-Reform 2020 wurde mit § 19 Abs. 2 Nummer 6 WEG eingeführt, dass die Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters haben. 

Nach § 26 a WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie-und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

§ 26 a WEG.Zertifizierter Verwalter:

(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter zu erlassen. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können insbesondere festgelegt werden:

  • 1.nähere Bestimmungen zu Inhalt und Verfahren der Prüfung;

  • 2.Bestimmungen über das zu erteilende Zertifikat;

  • 3.Voraussetzungen, unter denen sich juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen;

  • 4.Bestimmungen, wonach Personen aufgrund anderweitiger Qualifikationen von der Prüfung befreit sind, insbesondere weil sie die Befähigung zum Richteramt, einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt, eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau oder einen vergleichbaren Berufsabschluss besitzen.


Statt wie bislang geplant zum 1.12.2022 müssen Wohnimmobilienverwalter nach einem Beschluss des Bundestages erst zum Dezember 2023 verpflichtend eine Berufsqualifikation nachweisen.

Durch die Verschiebung um ein Jahr soll laut Bundesjustizministerium dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bei Beibehaltung der bisherigen Frist, mit erheblichen Engpässen bei der Verwalterzertifizierung zu rechnen ist. In der Praxis geht man derzeit davon aus, dass es nicht möglich ist, alle Verwalterinnen und Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum 1.12.2022 zu prüfen. Mit der Verschiebung soll Zeit geschaffen werden, um die Prüfungen abzunehmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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