Zeugnis – ein immerwährender Konfliktstoff!

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Regelmäßig suchen mich Mandanten auf und legen mir ihre Zeugnisse vor.

Mit deren Inhalt sind sie häufig unzufrieden beziehungsweise kritisieren die Unvollständigkeit des Zeugnisses oder die aus ihrer Sichtweise zu schlechte Bewertung des Zeugnisses oder Zwischenzeugnisses. 

Der Wunsch nach Zeugniskorrektur ist regelmäßig gegeben. Das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, ist oft groß. Viele Arbeitnehmer mögen in ihren Gedanken und Vermutungen Recht haben.

Jedoch kehrt in der anwaltlichen Beratung schnell Ernüchterung ein, wenn ich den Mandanten erläutere, dass sie selbst für den Korrekturwunsch inhaltlich darlegungsbelastet und zum Beweis verpflichtet sind. 

Zur Illustration führe ich häufig das Beispiel von ehrgeizigen Schülereltern an, die mit der Zensur der Lehrer nicht einverstanden sind. Will ich eine Korrektur jedweden Zeugnisses erreichen, so muss ich beweisen, dass das erteilte Zeugnis inhaltlich falsch oder qualitativ nicht zutreffend erstellt worden ist. Die Hürde hierfür ist hoch.

Prozessual stellt sich vor den Arbeitsgerichten eine weitere Schwierigkeit.

So ist es nicht möglich und zulässig, schlichtweg eine Verbesserung des Zeugnisses auf eine bestimmte, erwünschte, Note im Klageantrag zu verlangen. Zutreffend prozessual zulässig ist nur, wenn der Klageantrag den exakten Wortlaut des erwünschten Zeugnisses in sich beinhaltet. Wer aber hat Anspruch auf einen konkreten Zeugniswortlaut oder kann diesen Begehr beweisen?

Häufig wird auch übersehen, dass eingeleitete Streitigkeiten über Zeugnisse den Frieden im Arbeitsverhältnis stören und nicht selten beim Arbeitgeber den Wunsch zur Trennung vom aufmerkenden Arbeitnehmer entstehen lassen. Will man dies vermeiden, sollte man während eines störungsfreien Arbeitsverhältnisses gut überlegen, ob sich der Rechtsstreit am Ende auszahlt – oder eben nicht. 

Nutzen Sie fachanwaltlichen Rat – aber achten Sie auf transparente Beratung durch den Rechtsanwalt „Ihres Vertrauens“.

Vergessen Sie dabei nicht: Jeder Rechtsfall bringt dem Anwalt Gebührenumsatz, jedoch bringt nicht jeder Rechtsstreit immer Rechtsfrieden oder dem Mandanten einen echten Mehrwert.

Hier gilt: Weniger (Recht) ist manchmal mehr.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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