Zins- Swaps- welche Rechte haben Privatanleger?

  • 3 Minuten Lesezeit


Was sind Zins- Swaps?

Zins-Swaps sind derivative Finanzinstrumente, die es zwei Parteien ermöglichen, Zinszahlungen basierend auf einem festgelegten Nennwert auszutauschen. Bei einem Zins-Swap verpflichten sich die Parteien, Zinszahlungen auf unterschiedliche Finanzinstrumente oder Zinssätze zu leisten, wodurch sie ihre Zinsrisiken effektiv steuern können.

Im Allgemeinen gibt es zwei Hauptarten von Zins-Swaps:

  • Fest-Zins-Swap (Fixed-for-Floating Swap): Bei dieser Art von Swap zahlt eine Partei einen festen Zinssatz und die andere Partei zahlt einen variablen (floating) Zinssatz, der an einen Referenzzinssatz wie den LIBOR (London Interbank Offered Rate) oder EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) gekoppelt sein kann. 

Der Zweck dieses Swaps besteht darin, das Zinsrisiko zwischen den Parteien auszugleichen. Eine Partei mit einem variablen Zinssatz kann zum Beispiel auf einen festen Zinssatz wechseln, um sich gegen steigende Zinsen abzusichern.

  • Floating-Floating-Swap: Bei dieser Art von Swap tauschen beide Parteien Zinszahlungen basierend auf zwei unterschiedlichen variablen (floating) Zinssätzen aus. Es wird oft verwendet, um Zinszahlungen in verschiedenen Währungen oder Zinsindizes auszugleichen. Dies kann Unternehmen helfen, sich gegen Wechselkursschwankungen abzusichern.

Zins-Swaps werden häufig von Unternehmen, Banken und institutionellen Anlegern verwendet, um ihre Zinsrisiken zu managen, ihre Finanzstruktur zu optimieren oder bestimmte Zinszahlungsprofile zu erreichen. 

Es ist zudem wichtig zu beachten, dass Zins-Swaps komplexe Finanzinstrumente sind und spezifische Risiken mit sich bringen können. 


Welche Rechte haben Privatanleger, die Zins-Swaps abschließen?

Privatanleger, die Zins-Swaps-Verträge abschließen, haben bestimmte Rechte, um ihre Interessen zu schützen. Hier sind einige wichtige Rechte von Privatanlegern im Zusammenhang mit Zins-Swaps:

  • Informationsrecht: Privatanleger haben das Recht auf vollständige und verständliche Informationen über den Zins-Swap, einschließlich der Risiken, Kosten, Bedingungen und potenziellen Auswirkungen auf ihre Anlage.

  • Aufklärungspflicht: Diejenigen, die Zins-Swaps an Privatanleger verkaufen oder vermitteln, haben eine Aufklärungspflicht. Sie müssen den Anleger über die spezifischen Risiken, Chancen und Kosten des Instruments informieren und sicherstellen, dass der Anleger die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen hat, um die Risiken zu verstehen.

  • Geeignetheitsprüfung: Vor dem Verkauf eines Zins-Swaps an einen Privatanleger muss der Anbieter eine Geeignetheitsprüfung durchführen. Dabei wird festgestellt, ob der Swap für den Anleger angesichts seiner finanziellen Situation, seiner Anlageziele und seines Risikoprofils geeignet ist.

  • Widerrufsrecht: In einigen Fällen kann ein Privatanleger ein Widerrufsrecht haben, das es ihm ermöglicht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen und die Anlage rückgängig zu machen. Die genauen Bedingungen und Fristen für das Widerrufsrecht können je nach Land und Rechtsordnung unterschiedlich sein.

  • Schadensersatzansprüche: Wenn ein Privatanleger falsch beraten wurde oder ihm wesentliche Informationen vorenthalten wurden, kann er Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend machen. Dies kann der Fall sein, wenn der Anleger aufgrund unzureichender oder irreführender Informationen einen Verlust erlitten hat.


Bisher ergangene Urteile

Die Justiz hatte sich in der Vergangenheit mit verschiedenen Swap-Konstellationen auseinandergesetzt. Wesentliche Urteile sind:

BGH XI ZR 93/15       BGH XI ZR 316/13        BGH XI ZR 378/13    

OLG Frankfurt 16 U 228/13    

OLG Frankfurt 16 U 82/20  

OLG München 7 U 1701/13  

OLG Düsseldorf I-14 U 94/13, 14 U 94/13     

OLG Dresden 8 U 532/14, 8 U 0532/14  

OLG Köln I-13 U 128/13, 13 U 128/13

OLG Stuttgart, 9 U 92/17 


Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Rechte von Privatanlegern bei Zins-Swaps von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der geltenden Gesetze, der Art des Investments und der individuellen Situation. 

Es wird empfohlen, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine Finanzberatung zu wenden, um eine professionelle Beratung zu erhalten, die auf die konkrete Situation zugeschnitten ist.



Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten. Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.


Sie können uns unverbindlich kontaktieren und ihre Vertragsunterlagen zusenden. 

Für eine Erstberatungspauschale, welche vollständig auf eine spätere Tätigkeit angerechnet wird, prüfen wir Ihre Verträge und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise. 

Zudem erläutern wir Ihnen alle Kosten, die im Rahmen einer Rechtsverfolgung entstehen. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erstellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.


Rechtsanwältin Handan Kes
-Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht-
Klaus-Kordel-Str. 4
c/o ZWO65
D-54296 Trier


Tel.: +49 (0) 651- 56 123 941
E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-kes.de
Internet: www.rechtsanwaltskanzlei-kes.com

Foto(s): pexels-sevenstor


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Handan Kes

Beiträge zum Thema