Zu heiß zum Fliegen?

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Die hohen Temperaturen des letzten Sommers haben sich dieses Jahr zum Glück noch nicht eingestellt. Sommer, Sonne und damit verbundene Hitze kann zu Hitzeschäden führen auf Autobahnen und Rollfeldern von Flughäfen, sogenannte „Blow-ups“. Durch die massive Sonneneinstrahlung und Hitzeentwicklung können sich Betonplatten verschieben oder aufplatzen. Auf Flughäfen führt dies dann dazu, dass Flüge ausfallen, sich verspäten oder der Flugverkehr an diesem Flughafen ganz eingestellt werden muss. 

Bis 2004 waren Flugverspätungen entschädigungslos hinzunehmen. Dies hat sich jedoch schon lange geändert. Mit Einführung der Verordnung EU 261/04 des europäischen Gesetzgebers. Verordnungen zur Entschädigung gelten in den Mitgliedsstaaten direkt, somit auch in Deutschland. Für Flugverspätungen gibt es, je nach Entfernung, pauschale Entschädigungen zwischen 250,00 EUR und 600,00 EUR pro Person.

Flugverspätungen oder Flugausfälle bleiben dann aber entschädigungslos, wenn für die Fluggesellschaft außergewöhnliche Umstände vorliegen. Bei vereisten Flugzeugen im Winter werden die Fluglinien in die Pflicht genommen. Schließlich gibt es Enteisungsmittel! Bei zu großer Hitze ist die Lage ähnlich: Die Start- und Landebahn kann mit Wasser gekühlt werden, um Schäden auf der Rollbahn zu vermeiden. Die Fluggesellschaften haben deshalb Vorsorge zu treffen. Nur dann, wenn eine Flugverspätung auf nicht beherrschbare Vorkommnisse zurückzuführen ist, müssen Fluggesellschaften nicht zahlen. 

Die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Start- und Landebahn ist grundsätzlich Bestandteil der täglichen Durchführung des Flugverkehrs. Daher gehört auch die regelmäßige Kontrolle und auch das Kühlen mit Wasser zu den gewöhnlichen Abläufen im Flugbetrieb. 

Wenn Sie Ansprüche wegen Flugverspätung durchsetzen lassen wollen, lassen Sie sich in der die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte bei Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch beraten.


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