Zu spät abgehoben?

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Wenn die Ferien vorbei sind, haben deutsche Gerichte viel zu tun. Dies liegt daran, dass zurückgekehrte Urlauber wegen allerlei Reisemängel vor Gericht ziehen. Ein beliebtes juristisches Beschäftigungsfeld ist die Flugverspätung. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden gibt es pauschale Entschädigungsleistungen. Gerichte haben zu prüfen, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen. Liegen diese Umstände vor, gibt es keine Entschädigung. Die Gerichte haben sich deshalb mit Austritt von Hydrauliköl, verstopften Toiletten, Rauch, giftigen Dämpfen in der Kabine, Wetterbedingungen und Blitzschlag zu beschäftigen. Auch aggressive Fluggäste können zu Verspätungen führen. Deshalb sollen Fluggesellschaften Passagiere vorher auf Alkohol und Drogenkonsum kontrollieren.

Die medizinisch erforderliche Behandlungsbedürftigkeit eines Fluggastes mit einer deshalb notwendigen Zwischenlandung wird in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand angesehen, weil dieser im Alltag des Luftverkehrs nicht selten sei – so die Rechtsprechung.

Fliegen Vögel in die Triebwerke, so ist dies zumeist für die Vögel tödlich. Die Rechtsprechung geht von außergewöhnlichen Umständen aus, wenn ein Vogel in das Triebwerk fliegt und so eine Verspätung verursacht. Dies sei von den Fluggesellschaften nicht vorhersehbar und nicht beherrschbar. Mit solch einem Fall musste sich auch der Bundesgerichtshof beschäftigen. Inzwischen hat sogar der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass der „Vogelschlag“ zu den außergewöhnlichen Umständen zählt und die Fluggesellschaft daher nicht haftet.

Bleibt eine Biene im Staurohr des Flugzeuges stecken, so vertritt das AG Düsseldorf die Ansicht, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Haben sich Mäuse oder Ratten an Bord geschlichen, muss das gesamte Flugzeug komplett zerlegt werden. Die Nagetiere können den Gummi von Kabelisolationen beschädigen. Dies kann Fehlfunktionen und Kabelbrände auslösen. Hier bestätigte ein Gericht, dass auch außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Wenn Sie Fragen zum Reiserecht haben, können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth wenden.


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