Zürich Deutscher Herold Lebensversicherung AG – steigen Sie jetzt aus Ihrer Lebensversicherung aus!

  • 3 Minuten Lesezeit

Jetzt Widerspruchsrecht prüfen lassen und attraktiv aussteigen – mit Werdermann | von Rüden

Vielen Verbrauchern eröffnet sich heute eine willkommene Chance zum Ausstieg aus unattraktiven Lebensversicherungsverträgen.

Versicherungsunternehmen, wie die Zürich Deutscher Herold AG, haben Verbraucher zwischen 1994 und 2007 vielfach fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt und Ihnen damit einen späteren Ausstieg möglich gemacht. Denn ist eine Widerspruchsbelehrung wegen vermehrt auftretender Fehler ungültig, steht dem Verbraucher ein „ewiges“ Widerspruchsrecht zu.

Der Versicherungsnehmer kann seinem Vertrag also unabhängig von der 30-tägigen Widerspruchsfrist widersprechen. So eröffnet sich eine attraktive Möglichkeit, die ungeliebten Verträge ohne Verluste zu verlassen.

Warum lohnt sich ein Widerspruch?

Viele Lebensversicherungen haben sich nicht den Vorstellungen der Verbraucher entsprechend entwickelt. So blieben die von den Versicherern versprochenen hohen Renditen vielfach aus. Gleichzeitig blieben die von den Versicherten zu zahlenden Beiträge unverändert hoch. Die Lebensversicherungen wurden damit zur finanziellen Belastung.

Eine Kündigung ist dabei aber keine Option, da der vom Versicherer zurückzuzahlende Betrag, der sogenannte Rückkaufswert, aufgrund der schlechten Entwicklung der Versicherung zu gering wäre.

Im Fall eines Widerspruchs sind dem Versicherungsnehmer jedoch fast alle ursprünglich geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten. Lediglich eine Verwaltungsgebühr und einen Risikoanteil darf der Versicherer einbehalten. So wird ein Ausstieg ohne Verluste möglich!

Fehlerhafte Belehrungen auch bei der Zürich Deutscher Herold Lebensversicherung AG – jetzt Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen!

Auch Ihre Lebensversicherung ist potenziell betroffen. Uns vorliegende Belehrungen der Zürich Deutscher Herold AG enthalten Fehler, die zu einem Fortbestand des Widerspruchsrechts führen können. Als Versicherungsnehmer sollten Sie Experten Ihren Vertrag zur Prüfung vorlegen. Fehler stellen zwar erste Anhaltspunkte für einen Fortbestand des Widerspruchsrechts dar. Eine Garantie sind sie jedoch nicht. Daher ist stets ein professionelles Vorgehen gegenüber dem Versicherer erforderlich. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fehler der Widerspruchsbelehrungen dar.

Widerspruchsbelehrungen der Zürich Deutscher Herold AG missverständlich formuliert

In vielen Belehrungen der Zürich Deutscher Herold AG heißt es: „Wenn Sie die Unterlagen nicht vollständig erhalten haben oder die Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht erfolgte, erlischt abweichend von Satz 2 Ihr Recht zum Widerspruch spätestens ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.“ Die Belehrung suggeriert dem Leser, dass nur für den Fall, dass die Unterlagen nicht vollständig ausgehändigt wurden oder eine Belehrung nicht erfolgte, die Absendung des Widerspruchs zur Fristwahrung genüge. Die Anordnung der Sätze ist unglücklich und kann zu Missverständnissen führen. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine umfassende und vor allem eindeutige Belehrung der Verbraucher vor.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Widerspruch durch Experten!

Ein Widerspruch erfordert ein professionelles Vorgehen gegenüber Ihrem Versicherer. Bei Werdermann | von Rüden haben Sie einen im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts erfahrenen Partner an der Hand und profitieren von jahrelanger Expertise. Wir vertreten deutschlandweit Verbraucherinteressen und sind sicher, eine an Ihren Bedürfnissen orientierten Lösung mit Ihrem Versicherer erreichen zu können.

Als ersten Schritt in Richtung Widerspruch bieten wir Ihnen eine kostenfreie und völlig unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch. Dazu prüfen wir kostenfrei Ihre Vertragsunterlagen und können Ihnen danach mitteilen, ob sich ein Widerspruch lohnt oder nicht. Kontaktieren Sie uns einfach.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung

1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist.

2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.

3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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