Zugewinnausgleich - in guten Zeiten bereits an die schlechten denken

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Sind Sie verheiratet und leben Sie im gesetzlichen Güterstand, also in Zugewinngemeinschaft, oder beabsichtigen Sie dies?

Wenn ja, dann sollten Sie unbedingt während Ihrer Ehe alle Dokumente aufheben, die Ihren Vermögens- oder Schuldenstand am Tag Ihrer standesamtlichen Heirat widerspiegeln. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs, der bei einer Trennung/Scheidung normalerweise am Ende der Ehezeit durchzuführen ist, müssen Sie Ihr Anfangsvermögen -zum Stichtag der standesamtlichen Heirat- belegen können.

Es muss im Interesse eines jeden Ehegatten sein, bei Durchführung des Zugewinnausgleichs ein möglichst hohes Anfangsvermögen nachweisen zu können. Banken heben Kontounterlagen jedoch nur für einen sehr begrenzten Zeitraum auf, so dass Sie sich nicht darauf verlassen können, später einmal auf Ihre Bank und die dort gespeicherten Daten zurückgreifen zu können.

Belegen können Sie Ihr Anfangsvermögen z.B. durch Kontoauszüge, Sparbücher, Kreditunterlagen, Vorlage von Unterlagen der Lebensversicherung, des Bausparvertrages, des Wertpapierdepots, Kopie des Fahrzeugscheins, usw. Empfehlenswert ist es auch, wertvolle Gegenstände, die Sie am Tag der Hochzeit in Ihrem Besitz haben, wie z.B. Fahrzeug, Antiquitäten, wertvolle Teppiche, Sammlungen etc. zur späteren Gedankenstütze zu fotografieren und bei der Aufnahme eine tagesaktuelle Zeitung ins Foto zu halten, um so den Tag der Aufnahme zu dokumentieren, sofern der Aufnahmetag nicht automatisch auf dem Foto aufgedruckt wird.

Sie können - am besten gleich zu Beginn Ihrer Ehe - mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin eine Liste erstellen, auf der Ihr Vermögen, seien es Konten, Bausparverträge etc., oder bestimmte Gegenstände von Wert vermerkt sind, die Sie am Tag der standesamtlichen Heirat in Ihrem Besitz hatten. Diese Liste sollte Ihr Partner/Ihre Partnerin unterschreiben und damit den Umfang Ihres Anfangsvermögens anerkennen. Kommt es irgendwann zur Trennung/Scheidung und dem damit verbundenen Zugewinnausgleich, können Sie ganz einfach und ohne großen Streit Ihr Anfangsvermögen nachweisen.

Selbstverständlich können Vereinbarungen bzw. Feststellungen über den Bestand des Anfangsvermögens auch im Rahmen eines notariellen Ehevertrages getroffen werden.

Bei Fragen zu diesem Thema berate ich Sie gerne:

Rechtsanwältin

Cordula Alberth

Joseph-Kolb-Str. 5

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