Zur Stellung des Vertragshändlers im Volkswagen-Abgasskandal

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Nach Presseberichten geht der Absatz von Modellen, die vom CO2-Abgasskandal betroffen sind, stark zurück. Das betrifft mittlerweile folgende Fahrzeugreihen: Audi A1, Seat Ibiza, Seat Toledo, Seat Leon, Škoda Fabia, Škoda Rapid, Škoda Yeti, Skoda Octavia, Skoda Superb, VW Polo, VW Tiguan, VW Jetta, VW Scirocco, VW Golf Cabriolet, VW Golf, VW Touran, VW CC, VW Passat, VW Caddy und VW T6. Je nach Motor, Getriebe und Motorisierung ergeben sich so an die 130 Modelle. Dazu kommen die ca. 430.000 Fahrzeuge des Modelljahres 2016. Diese Fahrzeuge stehen bereits bei den Händlern; verkaufen werden sie sich kaum lassen. Dieser Rückgang des Absatzes wird sich bei den Vertragshändlern im Umsatz bemerkbar machen. 

Die Frage für den Anwalt ist, wie sich das auf die vertraglichen Beziehungen zu Volkswagen auswirkt? Für Volkswagen wird sich diese Angelegenheit nach meiner Einschätzung zur Krise entwickeln. So steht jetzt schon fest, dass die Rückstellungen den zu erwartenden Schaden nicht ansatzweise decken werden. Zu den noch gar nicht absehbaren, aber enormen Forderungen an Volkswagen kommen noch die zu erwartenden Umsatzrückgänge hinzu. Irgendwann wird der Punkt kommen, an dem das Management wesentliche Entscheidungen treffen werden wird, die den Konzern betreffen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Konzern durch die Forderungen überschuldet wird, ist eine „Schrumpfung” von Volkswagen zu erwarten. In diesem Kontext gibt es zwei „Verlierer”: den Kunden und den Vertragshändler. Selbst, wenn Volkswagen die betroffenen Modelle nachrüstet: für den Vertragshändler bleibt der enorme Imageschaden an der Marke. Was man nun beobachten kann, ist, dass das Management nicht wirklich wirksame Maßnahmen dagegen ergreift. 

Imageschäden sind nach der Rechtsprechung kommerzialisiert, d.h. sie sind dem Schadensersatz zugänglich. Diese Schäden an der Marke Volkswagen werden die Vertragshändler die kommenden Jahre spüren. Das Besondere daran ist nun, dass der Imageschaden nicht durch Fremde (z. B. Wettbewerber), sondern selbst verursacht wurde und wird. Gibt es einen sich aufdrängenden Zusammenhang zwischen dem Abgasskandal und deutlichen Umsatzrückgängen, so sollte man sich als Vertragshändler die Frage stellen, woran das wohl liegen mag? Die Verantwortung für den Konzern liegt beim Vorstand. Insofern gilt mein Augenmerk dessen Krisenmanagement. Was ich dort beobachte, lässt nichts Gutes ahnen, denn effektive Maßnahmen zum „Gegensteuern" oder gar zur Regulierung der vielen Vermögensschäden, sind nicht erkennbar. Insofern lautet mein Rat an die Vertragshändler: Rechte sichern, denn für Regulierungen auf der Basis von Kulanz wird der Konzern kein Vermögen (mehr) haben. So, wie die Aktionäre versuchen werden, ihren Schaden durch die Kursverluste geltend zu machen, so sollten das m. E. die Vertragshändler ebenfalls.



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