Zurich Insurance leistet hohe Invaliditätszahlung an Morbus Sudeck (CRPS)-Erkrankte

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Die Zurich Insurance plc hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung in sechsstelliger Höhe geleistet, nachdem sie zuvor die Leistung verweigert hatte.

Unsere Mandantschaft war an Weihnachten 2014 beim Schmücken des Weihnachtsbaums gestürzt. Hierbei erlitt sie eine Armfraktur. In der Folge kam es zu Komplikationen bei dem Heilungsprozess, sodass sich ein CRPS-Syndrom (Morbus Sudeck) entwickelte. Unsere Mandantschaft stellte daraufhin einen Antrag auf Leistungen bei ihrer Unfallversicherung, der Zurich Insurance plc. Nachdem die Versicherung unsere Mandantschaft in der Folge gutachterlich untersuchen ließ, lehnte die Zurich eine Zahlung ab und begründete dies mit einer fehlenden Kausalität, da nach Ansicht der Zurich der Unfall nicht ursächlich für die Verletzung sei.

Die Betroffene wandte sich daraufhin Mitte 2017 hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Da die Mandantschaft eine rasche Entscheidung wünschte, wurde zeitnah Klage beim Landgericht Wuppertal eingereicht.

In der mündlichen Verhandlung Mitte Januar 2018 wies das Gericht darauf hin, dass die klägerischen Ansprüche zutreffend dargelegt und begründet worden waren. Sofern der gerichtlich zu bestellende Sachverständige die Erkrankung und die Kausalität bejahen sollte, würde der Kläger in dem Verfahren obsiegen. „Da die Zurich nach dieser gerichtlichen Einschätzung erhebliche Vergleichsbereitschaft zeigte und unsere Mandantschaft eine stationäre Begutachtung unbedingt vermeiden wollte, konnte schnell eine im Ergebnis überaus erfreuliche Einigung gefunden werden“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Das Verfahren war somit ein halbes Jahr nach Mandatierung abgeschlossen und unsere Mandantschaft mit der Zahlungshöhe überaus zufrieden.“

Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft konnte somit erneut eine für unsere Mandantschaft sachgerechte Lösung finden. „In diesem Fall wollte unsere Mandantschaft kein langwieriges Verfahren, sondern eine schnelle und faire Einigung, um sich im Anschluss auf die Genesung konzentrieren zu können. Wir freuen uns, dieses Ziel innerhalb kurzer Zeit erreicht zu haben,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch, ebenfalls Partner von L & P Rechtsanwälte.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

Kontakt

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch

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