Zurich Insurance lehnt Versicherungsfall in der Unfallversicherung trotz Achillessehnenruptur ab

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Die Zurich Insurance plc hat gegenüber einem Versicherungsnehmer trotz einer Achillessehnenruptur das Vorliegen eines Versicherungsfalls in der Unfallversicherung abgelehnt.

Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2016 eine Unfallversicherung bei der Zurich Insurance plc abgeschlossen. Im Januar 2017 verletzte sich unser Mandant bei einem Ausflug auf der Karibikinsel St. Lucia, als er einem auf ihn zulaufenden Hund ausweichen wollte. Unser Mandant meldete den Unfall seiner Versicherung und ging davon aus, dass er angesichts der Schwere der Verletzung unproblematisch die vereinbarte Versicherungssumme erhalten würde.

Die Zurich Insurance plc lehnte allerdings das Vorliegen eines Versicherungsfalls ab und begründete dies damit, dass kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen eingetreten sei, weil hiervon ein Einwirken von außen auf den Körper erforderlich gewesen sei. Die Verletzung sei hingegen aufgrund einer Eigenbewegung unseres Mandanten ohne erhöhte Kraftanstrengung erfolgt.

Der Versicherungsnehmer konnte die Entscheidung der Zurich Insurance plc, eine Zahlung abzulehnen, nicht nachvollziehen und wandte sich Hilfe suchend an Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach eingehender Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Zurich Insurance plc fehlerhaft sein dürfte“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht. „Denn unser Mandant musste einem streunenden Hund ausweichen und sprang hierzu rücklings zur Seite. Damit liegt bereits ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis vor.“

Letztlich dürfte es auf diese Frage aber überhaupt nicht ankommen. Denn die Zurich Insurance plc verwendet in ihren Versicherungsbedingungen den erweiterten Unfallbegriff. Danach gilt als Unfall auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. „Da unser Mandant den Achillessehnenriss erlitt, als er vor dem Hund zur Seite sprang, gehen wir davon aus, dass bereits deswegen der Versicherungsfall eingetreten ist“, erklärt Rechtsanwältin Aylin Pratsch, ebenfalls Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft haben daher das Mandat übernommen und die Zurich Insurance plc aufgefordert, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen. „Wir sind zuversichtlich, bereits außergerichtlich eine Einigung mit der Versicherung herbeiführen zu können.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.


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