Zurückfordern von Bearbeitungsgebühren, Kreditgebühren bei Krediten/Verbraucherkrediten

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Banken dürfen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine Gebühren verlangen. Mittlerweile haben acht Oberlandesgerichte so entschieden. Nach diesen Urteilen müssen die Banken unrechtmäßig Kassiertes zurückerstatten.

Das passiert allerdings nicht von alleine: Verbraucher, die „Bearbeitungsgebühren" oder ein „Bearbeitungsentgelt" gezahlt haben, müssen sich selbst darum kümmern, dieses Geld von der Bank zurückerstattet zu bekommen. Ob sie nun ein Auto, eine Einbauküche oder den neuen Plasma-TV über einen Kredit finanziert haben - es lohnt sich durchaus, in den nächsten Tagen einmal den Kreditvertrag zur Hand zu nehmen.

Gilt das für jeden Kredit?

Nein. Die Bearbeitungsgebühren sind deswegen unzulässig, weil sie auf unzulässigen AGB-Klauseln beruhen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten aber nur zwischen Unternehmern wie der Bank und Verbrauchern. Verbraucher in diesem Sinne sind Sie, wenn Sie den Kredit privat, also nicht für Ihre Firma, aufgenommen haben. Bearbeitungsgebühren für Firmenkredite sind zulässig. Im Einzelfall muss jedoch häufig geprüft werden, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind.

Kann die Bank mir meinen Kredit kündigen, wenn ich die Bearbeitungsgebühren zurückverlange?

Nein. Solange sie mit ihrer Ratenzahlung nicht in Verzug kommen, kann die Bank Ihnen den Kredit im Regelfall nicht kündigen.

Was ist mit Bearbeitungsgebühren, die bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens erhoben wurden?

Diese Bearbeitungsgebühren sind in einem Rahmen von bis zu ca. 200 € zulässig. Allerdings ist es möglich, dass die an die Bank zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch berechnet wurde. Falls die Anschlussfinanzierung gesichert ist, ist es auch ratsam überprüfen zu lassen, ob die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft ist. Sollte dies der Fall sein, kann das Darlehen widerrufen werden und die Vorfälligkeitsentschädigung fällt im Rahmen der Rückabwicklung nicht an.

Kann ich die Abschlussgebühren bei Bausparverträgen zurückfordern?

Nein. Der BGH hat entschieden, dass diese Gebühren rechtmäßig sind, weil sie nicht nur der Bank dienen, sondern zur Werbung neuer Bausparer genutzt werden und so wegen der Vergrößerung der Bauspargemeinschaft auch dem jeweiligen Bausparer dienen.

Sind meine Ansprüche vielleicht schon verjährt?

Grundsätzlich gilt für Verbraucherkreditverträge die dreijährige Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Für Verträge, die in den Jahren 2010 oder später abgeschlossen wurden, läuft die Verjährungsfrist also bis Ende 2013. Deshalb ist es sinnvoll, diese Ansprüche noch dieses Jahr geltend zu machen.

Doch auch bei Verträgen die 2009 oder früher geschlossen wurden, ist es noch nicht zu spät. Denn die ersten Entscheidungen der Oberlandesgerichte dazu, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind, ergingen erst im Jahre 2010. Kürzlich entschied das Amtsgericht Bonn, dass es deshalb vorher den Verbrauchern nicht zumutbar war, ihre Ansprüche geltend zu machen, weil sie nicht wissen konnten, ob sie Erfolg haben würden. Nach dieser Entscheidung beginnt die Verjährungsfrist also auch erst Ende 2010 und läuft bis Ende 2013.

Weil die Bearbeitungsgebührenoft nicht einmalig bei Vertragsschluss, sondern „als Teil" des Gesamtbetrags in monatlichen Raten zurückgezahlt werden, gibt es auch eine Ansicht, nach der die Verjährungsfrist für die Bearbeitungsgebühren erst mit Ende des Jahres beginnt, in dem sie tatsächlich anteilig gezahlt wurde. Danach könnte zumindest der Teil der Bearbeitungsgebühren, der anteilig erst mit Raten ab Januar 2010 gezahlt wurde, noch zurückverlangt werden. Auch mit bereits verjährten Ansprüchen kann noch aufgerechnet werden.

Ich habe an die Bank geschrieben. Sie lehnt die Rückzahlung ab, weil...

„... Bearbeitungsentgelte unmittelbar den Preis der vertraglichen Hauptleistung regeln und deshalb der Inhaltskontrolle von AGB entzogen sind."

Das stimmt nicht, weil mit der Bearbeitungsgebühr nur die Bearbeitung des Darlehens und der Verwaltungsaufwand der Bank bezahlt werden sollen. Diese Tätigkeiten, also etwa die Prüfung der Bonität des Antragsstellers, stellen keine Tätigkeiten für den Kunden dar, sondern dienen nur den Vermögensinteressen der Bank (OLG Karlsruhe).

„... die von Ihnen zitierten Urteile auf unsere Vertragsbeziehung nicht anwendbar sind. Bei der in unseren Darlehensverträgen als Preishauptabrede vereinbarten Bearbeitungsgebühr handelt es sich nicht um eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die einer rechtlichen Kontrolle nach den §§ 307 ff. BGB unterliegt."

Falsch. Bei der im Darlehensvertrag enthaltenen Festlegung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,5 % der Darlehenssumme handelt es sich um eine AGB-Klausel, die wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist (AG Offenbach).

„... das Gericht XY separat vereinbarte Bearbeitungsgebühren grundsätzlich für zulässig erachtet hat"

Stimmt. Einige Gerichte hatten die Bearbeitungsgebühren zunächst nicht beanstandet. Mittlerweile wurden diese Urteile jedoch von Gerichten höheren Instanzen aufgehoben bzw. die höherinstanzlichen Gerichte haben ihre Rechtsprechung geändert und sehen Bearbeitungsgebühren nun auch als unzulässig an. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs gibt es nur deshalb noch nicht, weil die Banken ihre Revision immer wieder zurückziehen und der Bundesgerichthof deshalb nicht entscheiden darf.

„... die Bearbeitungsgebühren mit Ihnen individuell ausgehandelt wurden."

In § 310 BGB heißt es wortwörtlich, dass die für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Regeln „auf vorformulierte Vertragsbedingungen auch dann Anwendung [finden], wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und soweit der Verbraucher auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte." Daran ändert sich auch nichts, wenn die Höhe der Bearbeitungsgebühr im Einzelfall von Hand ins Formular eingetragen wird. Außerdem muss die Bank beweisen, dass eine Individualvereinbarung vorliegt.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, möchten Sie Ihr Geld zurückfordern? Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030 200 590 770.

Oder sammeln Sie weitere Informationen unter:

1. http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bearbeitungsgebuhren-fur-kredite-sind-unzulassig

2. http://www.wvr-law.de/faq-bearbeitungsgebuehren-fuer-kredite


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