Zusatzgebühr für Überweisung bei überzogenem Dispositionskredit

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Wie das Landgericht Frankfurt am Main aktuell entschieden hat, ist eine von der Bank erhobene zusätzliche Gebühr von 5 Euro je Überweisung bei Überziehung des eingeräumten Dispositionskredites rechtswidrig.  

Da die hier konkret betroffene Commerzbank in einem solchen Falle zurzeit bereits 18,74 % erhöhten Zins berechnet, sei die Klausel, wonach die Bank darüber hinaus noch zusätzlich 5,00 Euro je Überweisung verlange, unangemessen und rechtswidrig.

Denn die Bank decke ihr erhöhtes Ausfallrisiko bei stark überzogenen Konten bereits durch die zusätzlichen hohen Zinsen ab. 

Die Ausführung einer Überweisung stelle keinen kostenpflichtigen zusätzlichen Aufwand dar, wenn der Dispositionskredit überzogen sei.

Auf Grund der hier einschlägigen Verjährungsfrist von drei Jahren sollten betroffene Verbraucher umgehend prüfen lassen, ob die ihnen belasteten Gebühren für diesen Zeitraum zurück gefordert werden können. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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