Zwangsvollstreckung in Rumänien

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In einigen Fällen erfolgt die Zwangsvollstreckung gegen bestimmte Schuldner in mehreren europäischen Staaten. Wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Schuldner auch in Rumänien zwangsvollstreckt werden kann, ist zunächst ein vollstreckbarer Titel gegen ihn zu erwirken. Dieser kann je nach Vertragsbeziehung in Deutschland oder Rumänien eingeholt werden.


 In Rumänien wird der Antrag üblicherweise am Wohnsitz des Beklagten eingereicht, und das gerichtliche  Verfahren hängt von der Vertrags- oder Zivilbeziehung zwischen den Parteien ab.


Ein in Deutschland erwirkter Vollstreckungstitel kann ebenfalls in Rumänien vollstreckt werden. Hierfür ist eine Anerkennung gemäß den einschlägigen europäischen Verordnungen erforderlich, einschließlich der Beschaffung eines Europäischen Zertifikats, das von den deutschen Behörden ausgestellt wird und vom rechtlichen Gegenstand des Vollstreckungstitels abhängt.


Ein in Deutschland oder Rumänien erlassener Gerichtsbeschluss wird vom rumänischen Gericht im Eilverfahren zur Vollstreckung anerkannt. Nach Zustimmung des Titels zur Zwangsvollstreckung vor den rumänischen Gerichten können verschiedene Maßnahmen wie die Übermittlung der Mahnung durch den Gerichtsvollzieher, die Pfändung von Konten des Schuldners und/oder die Versteigerung von Gütern des Schuldners erfolgen.


Für den Erfolg einer Vollstreckung ist zu beachten, dass das Recht auf Zwangsvollstreckung in Rumänien innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag der Rechtskraft des Urteils oder des Schiedsspruchs verjährt. Das Recht auf Zwangsvollstreckung verjährt innerhalb von 3 Jahren, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Im Falle von Titeln, die im Bereich der dinglichen Rechte ausgestellt werden, beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.


Die Verjährung erlischt das Recht auf Zwangsvollstreckung, und jeder vollstreckbare Titel verliert seine Vollstreckungskraft. Im Falle von Gerichtsurteilen und Schiedssprüchen, wenn das Recht, den Beklagten zur Erfüllung zu zwingen, unverjährbar ist oder, falls verjährt wurde, der Gläubiger einen neuen vollstreckbaren Titel durch ein neues Verfahren erlangen kann, ohne dass ihm die Ausnahme der Rechtskraft entgegengehalten werden kann.


Der Erfolg der Vollstreckung hängt natürlich von dem Vorhandensein von Vermögenswerten im Vermögen des Schuldners ab. Für weitere Details stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie umfassend in allen Fragen der Zwangsvollstreckung in Rumänien.

Foto(s): Bilder mit AI erstellt


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