Unfall in Rumänien – das sollten Sie wissen

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Momentan ist Ferien- und damit auch Urlaubszeit. Viele sind dabei mit dem eigenen Auto unterwegs. Doch was, wenn man in Rumänien im Urlaub ist und dort in einen Verkehrsunfall verwickelt wird? Ein Autounfall ist immer eine unerfreuliche Angelegenheit. Ereignet sich die Kollision noch dazu im Ausland, wird es auch noch rechtlich kompliziert. Wo mache ich meine Ansprüche geltend – im „Unfallland“ oder zuhause in Deutschland? Nach welchem Recht richtet sich die Unfallregulierung? Was es hierbei zu beachten gibt, wenn Sie in Rumänien in einen Unfall verwickelt sind, erfahren Sie im Folgenden:

Wie verhalte ich mich nach dem Unfall richtig?

Unmittelbar nach der Kollision ist es zunächst wichtig, die Unfallstelle abzusichern und wenn nötig, Erste Hilfe zu leisten. Anschließend gilt es, den Unfall zu dokumentieren: Notieren Sie Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Name und Anschrift des Unfallverursachers, sowie dessen Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer. Sind (möglichst neutrale) Zeugen des Unfalls zugegen, halten Sie deren Name und Anschrift fest. Wichtig ist zudem, die Unfallstelle und Schäden an den Fahrzeugen zu fotografieren. Der Verkehrsunfall sollte außerdem von der Polizei aufgenommen werden, denn gerade bei hohen Schäden ist das Polizeiprotokoll für die Regulierung mit einer rumänischen Haftpflichtversicherung ein wesentlicher Aspekt. (Tel: Polizei 112 oder 955, Unfallrettung 112 oder 961)

Hinweis: Sie sollten nach dem Unfall keine fremdsprachigen Dokumente unterschreiben, deren Inhalt für Sie nicht verständlich ist.

An wen wende ich mich nach dem Unfall?

Zur Regulierung der Unfallschäden können Sie sich an die gegnerische Versicherung in Rumänien wenden. Gestaltet sich die Abwicklung dabei schwierig, zum Beispiel aufgrund der Sprachbarriere, kann man sich auch an den Regulierungsbeauftragen der rumänischen Haftpflichtversicherung in Deutschland wenden.

Sowohl die Haftpflichtversicherung in Rumänien als auch deren Regulierungsbeauftragter in Deutschland müssen den Schadensfall innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Anmeldung des Schadens bearbeiten oder zumindest fundiert begründen, warum die Unfallabwicklung bis dato noch nicht erfolgen konnte.

Was mache ich, wenn sich die Versicherung weigert, meinen Schaden zu ersetzen?

Kommt mit der gegnerischen Versicherung hinsichtlich der Schadensregulierung keine Einigung zustande, besteht die Möglichkeit, die Ansprüche gerichtlich geltend machen – und zwar in Ihrem „Wohnsitzland“. Zu beachten gilt dabei jedoch, dass man zwar in Deutschland klagen kann, dabei aber nicht deutsches Recht Anwendung findet, sondern das Recht des "Unfalllandes", also rumänisches Verkehrs- und Schadensersatzrecht. Das heißt, dass der Versicherer gegebenenfalls nicht all die Kosten erstattet, die er nach deutschem Recht hätte ersetzen müssen.

Hinweis: Aufgrund dieser rechtlichen Schwierigkeiten und der Anwendung rumänischen Rechts, empfiehlt es sich bei Auslandsunfällen rechtlichen Rat einzuholen, um möglichst alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.

Welche Schadenspositionen werden von der rumänischen Versicherung ersetzt?

1. Reparaturkosten

Die Reparaturkosten werden bis zum Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt. Damit ist der hypothetische Betrag gemeint, der zum aktuellen Zeitpunkt beim Verkauf des Wagens erzielt werden würde.

Hier gilt jedoch zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssumme zahlt. Darüber hinaus gehende Kosten müssen dann vom Unfallverursacher ersetzt verlangt werden.

Im Zweifel zahlt die Haftpflichtversicherung nur für diejenigen Schäden, die von der Versicherung selbst oder im Polizeiprotokoll festgehalten wurden. Werden unfallbedingte Schäden erst im Nachhinein festgestellt, werden diese grundsätzlich nur dann ersetzt, wenn die entsprechende Reparaturrechnung innerhalb von 60 Tagen beim Haftpflichtversicherer eingereicht wird.

In Rumänien gilt der Grundsatz, dass beschädigte Fahrzeugteile, die im Verglich günstig repariert werden können, nicht durch Ersatzteile ersetzt werden dürfen. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass die Mindestdeckungssumme unter Umständen schnell überschritten wird, wenn das Unfallfahrzeug in Deutschland repariert wird und dabei vergleichsweise teure Ersatzteile verwendet werden. Daher sollte in Betracht gezogen werden, das Auto vor Ort in Rumänien wieder instand setzen zu lassen.

2. Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens des Unfallfahrzeugs wird dessen Zeitwert vor dem Unfall, abzüglich des Restwerts, ersetzt.

3. Unfallfolgeschäden?

Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Recht. Denn nach rumänischem Recht sind Schäden, die nur mittelbar als Folge des Unfalls eintreten, nicht von der Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Daher werden eine Wertminderung des Unfallfahrzeugs, Mietwagenkosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, Nutzungsausfallschäden und außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattet. Diese Schäden sind jedoch grundsätzlich vom Unfallverursacher zu ersetzen. Hierbei ist jedoch der allgemein geringe Lebensstandard in Rumänien zu beachten. Daher sollten diese Kosten möglichst niedrig gehalten werden.

4. Personenschäden

Die Haftpflichtversicherung kommt zudem für Heilungskosten auf, sofern diese nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Auch hier besteht eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze. Außerdem wird der Verdienstausfall in derselben Höchstgrenze ersetzt. Schmerzensgeld erhalten Betroffene meist nur in geringem Umfang.

Wurden Sie in Rumänien in einen Unfall verwickelt und sind unsicher, wie Sie nun am besten weiter verfahren? Oder weigert sich die Haftpflichtversicherung oder der Unfallverursacher für Ihre Unfallschäden aufzukommen? Melden Sie sich bei uns! Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie gerne zu all Ihren Fragen rund um das Thema Schadensregulierung nach einem Unfall in Rumänien! Gerne beraten wir Sie auch in rumänischer Sprache!

Foto(s): stock.adobe.com/batuhan toker

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