Zwei Unfälle: Mandant erhält 52.350 Euro Invaliditätsleistung

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Ein Mandant erhält nach zwei Unfällen insg. 52.350 Euro von seiner privaten Unfallversicherung (RheinLand Versicherungs AG). Das haben wir mit der Versicherung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm ausgehandelt.

Zwei Mal Pech gehabt

Im Jahr 2018 hatte unser Mandant zwei Mal Pech: Zunächst stürzte er auf seine Schulter, ein paar Monate später auf seine Hand. Beide Male verletzte er sich schwer. Für unseren Mandanten war die Schulterverletzung folgenreicher, da er seitdem erheblich in der Schulter beeinträchtigt ist, er kann sie nicht vollständig nutzen. Die Verletzung an der Schulter war ein Arbeitsfunall, die Berufsgenossenschaft hat als Unfallfolge einen Riss der Supraspinatussehne anerkannt. Das könne nicht sein, meinte die Versicherung, und zweifelte somit die Feststellung der Berufsgenossenschaft an. Denn: Die Schulter sei vorgeschädigt gewesen. Unser Mandant hatte jedoch zuvor keine Beschwerden und war auch nicht beim Arzt.

Es musste geklagt werden

Somit haben wir geklagt. Es wurde ein Sachverständiger beauftragt. Das Landgericht (LG) Paderborn hatte dann entschieden: Der Riss der Supraspinatussehne ist auf den Unfall zurückzuführen und verurteilte die Versicherung zu einer einmaligen Zahlung (Invaliditätsleistung) von knapp 45.000 Euro - außerdem hätte sie lebenslang eine monatliche Rente von 350 Euro zahlen müssen. Die Versicherung akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein.

Das OLG Hamm hat alles neu geprüft und meinte, dass der Fall nicht eindeutig sei. Es müssten ggf. noch weitere Gutachten eingeholt werden. Auf dieser Einschätzung vereinbarten wir mit der Versicherung, dass unser Mandant einmalig 52.350 Euro erhält. 

Mandant ist zufrieden

Unser Mandant ist mit diesem Ergebnis zufrieden. Denn somit kann er die emotionale Belastung ablegen und seiner Frau die ein oder andere Überraschung machen, wie z.B. eine Reise. "Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt gegen Entscheidungen von Versicherungen vorzugehen", so Rechtsanwalt Penteridis, der den Fall bearbeitet hat. "Es kommt oft vor, dass Versicherungen einwenden, es lägen unfallunabhängige Vorschädigungen vor", erläutert der Anwalt, der bundesweit tätig ist. "Insbesondere dann, wenn die Supraspinatussehne betroffen ist, behaupten das die Versicherungen sofort", ergänzt der Fachanwalt für Medizinrecht, für Sozialrecht und für Versicherungsrecht.

Aktenzeichen: OLG Hamm - I-20 U 90/20


Foto(s): @Pixabay.com

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