Zweiter Dieselgipfel – drohen Fahrverbote?

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Die Luft auf Deutschlands Straßen ist schlechter als erlaubt. Dieselautos stoßen zu viele Stickoxide aus. Millionen Dieselautos halten die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein. Deswegen hat Angela Merkel zu einem ersten Dieselgipfel eingeladen. Bei diesem erschienen Top-Manager der deutschen Automobilindustrie, die eine Billigung der umstrittenen Software-Updates von der Politik erreicht hatten.

Am 28. November 2017 folgte ein zweiter Dieselgipfel mit Bürgermeistern aus ganz Deutschland. Die Kommunen seien selber für die Einhaltung der Abgaswerte zuständig. Was Stickoxide angeht, kommen sie jedoch an ihre Grenzen, da die Dieselantriebe die Einhaltung der Grenzwerte unmöglich machen.

Drohende Fahrverbote wohnortabhängig

In Städten, in denen der zulässige Mittelwert von 40 Mikrogramm Stickoxid erheblich überschritten wird, drohen bereits Fahrverbote durch die Gerichte.

Betroffen sind vor allem:

  • Stuttgart
  • Berlin
  • Hamburg
  • München
  • Köln
  • Düsseldorf

Neben der gesundheitlichen Belastung droht Deutschland auch noch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Weiterhin will das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob eine Kommune Dieselautos aussperren muss, damit Anwohner vor schlechter Luft geschützt werden.

Nachteile für Verbraucher durch Fahrverbote und andere Maßnahmen

Laut einer EMNID-Umfrage sprechen sich 60 Prozent der Deutschen für Fahrverbote für besonders „schmutzige“ Dieselautos aus.

Abgesehen von Fahrverboten gibt es noch andere Maßnahmen, die in der Diskussion stehen. Möglich erscheinen nach aktuellem Stand:

  • Eine blaue Plakette als Freifahrtschein für „saubere“ Fahrzeuge
  • Ein Wegfall des Steuerprivilegs für Dieselfahrzeuge
  • Das nachträgliche Einbauen von Hardware, die Dieselfahrzeuge schadstoffärmer macht

Anwohner der von gerichtlichen Fahrverboten betroffenen Regionen sollten sich überlegen, ob es sich lohnt, das Fahrzeug zu halten oder es zu verkaufen. Bei ersten Fahrverboten sind panikartige Reaktionen und ein starker Wertverlust der Fahrzeuge zu erwarten. Somit spielen die finanziellen Aspekte eine wichtige Rolle.

Bei Betroffenheit Ihres Fahrzeuges vom Dieselskandal sollten Sie in Erwägung ziehen, auf Schadensersatz oder Neulieferung zu klagen. Denn etwaige Ansprüche könnten bald verjähren. Bei geleasten Fahrzeugen besteht weiterhin die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerrufen (https://www.diesel-gate.com/#darlehensvertrag).

Es ist anzuraten, dass Sie sich möglichst schnell anwaltlich beraten lassen. Kontaktieren (https://www.baumeister-rosing.de/kontakt/) Sie die Baumeister Rosing Rechtsanwälte, wenn Sie eine Beratung zum Dieselskandal wünschen. Wir übernehmen die Prüfung möglicher Ansprüche und die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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