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von T. W. am 21.08.2020 um 12:18 Uhr

Prüfungsanfechtung
Schulrecht
Herr Reckling beriet mich ausgiebig zu allen Möglichkeiten, die mit der gewünschten Prüfungsanfechtung in Betracht gezogen werden konnten. Ein Telefonat reichte aus, um alle Fragen ausgiebig zu besprechen und die weitere Vorgehensweise zu planen. Durch die kompetente Beratung von Herrn Reckling konnte ich die Prüfungsanfechtung erfolgreich umsetzen und kann daher seine Fachberatung nur jedem ans Herz legen.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Es freut mich sehr, dass die anwaltliche Beratung zum gewünschten Erfolg geführt hat und stehe Ihnen natürlich für weitere Fragen rund um das Hochschulrecht gerne zur Verfügung.
HK

von H. K. am 10.07.2020 um 06:59 Uhr

Widerspruch Schulplatzvergabe
Schulrecht
Danke für die schnelle, kompetente und professionelle Beratung sowie Durchführung des gesamten Prozesses. Wir sind sehr glücklich über das Ergebnis, dass unsere Tochter in unserer Nähe einen Schulplatz für die weiterführende Schule bekommen hat. Die Kosten sind nicht niedrig, aber angemessen. Herr Reckling führt alles von Beginn bis Ende mit dem benötigtem klarem Sachverstand durch. Bei Fragen gab es zeitnah Antworten. Hervorzuheben ist auch, dass die Mitarbeiter die manch Fragen telefonisch entgegen genommen haben, äußerst professionell, freundlich und zielgerichtet arbeiten. Wir empfehlen Herrn Reckling und die gesamte Kanzlei uneingeschränkt weiter!

Vielen Dank für die äußerst positive Bewertung. Es freut mich doch sehr, dass ich Ihrer Tochter im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zum Wunschschulplatz verhelfen konnte. Ich wünsche zum Schulanfang alles Gute und viel Spaß und Erfolg an der weiterführenden Schule. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen rund um das Bildungsrecht zur Verfügung.
ZL

von Z. L. am 25.06.2020 um 17:55 Uhr

Widerspruchsverfahren
Verwaltungsrecht
Vielen Dank an Herrn Christian Reckling! Er ist ein sehr engagierter und kompetenter Rechtsanwalt der mich fachlich gut beraten hat. Offene Fragen wurden immer gewissenhaft beantwortet und die Kommunikation per E-Mail oder Telefon war jederzeit verlässlich und schnell. Dank ihm kann ich mein Studium fortsetzen!
Ich bedanke mich nochmal recht herzlich für das positive Ergebnis und kann Herrn Reckling wärmsten weiterempfehlen.
Vielen Dank für die äußerst positive Bewertung. Es freut mich sehr, dass ich Ihnen bei der Fortsetzung Ihres Studiums behilflich sein konnte und wünsche Ihnen für Ihr Studium alles Gute. Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen rund um das Studium gerne zur Verfügung.
OJ

von O. J. am 23.05.2020 um 22:35 Uhr

Prüfungsanfechtung
Verwaltungsrecht
Wegen Corona Regeln an meiner Uni sollte die schriftliche Prüfung durch mündliche ersetzt werden. Ich habe an der mündlichen Prüfung optimistisch teilgenommen aber bin als einzige ungerecht durchgefallen, obwohl ich davor durchgehend intensiv gelernt habe und bei der mündlichen Prüfung die Fragen gut beantwortet habe. Durch meine Kommilitonen habe ich erfahren, dass einige sogar auf gar keine Fragen geantwortet haben, jedoch bestanden haben. Selbst die Uni wollte mir nicht helfen mit Ungerechtigkeit auseinanderzusetzen und abgeraten den Anwalt zu suchen. Ich habe durch Zufall Herr Reckling gefunden und er hat mich sehr gut beraten, mir meine Rechte erklärt und mich unterstützt und mentalisch mich aufgebaut, denn wenn solche Ungerechtigkeit gegenüber dem Studenten passiert, dann muss man echt stark bleiben um nicht in die Depression zu geraten. Dank Herr Reckling dürfte ich sogar an der schriftlichen Prüfung teilnehmen. Ohne Herr Reckling wäre es nicht möglich. Meine Uni wollte mich nicht hören und meine Lage verstehen. Herr Reckling hat sehr professionellen Widerspruch geschrieben. Ich selbst könnte nie im Leben sachlich und volltrefend widersprechen. Sehr großen Lob!!! Darum empfehle ich bei der Prüfungsanfechtung unbedingt guten Anwalt zu finden, und zwar Herr Reckling. Es kam nach dem Widerspruch der mündlichen Prüfung noch nicht zum Gericht. Aber sollte die schriftliche Prüfung mit nicht bestanden bewertet werden würde ich unbedingt mit Herrn Reckling weiterarbeiten und dann unbedingt vor Gericht mit seiner Hilfe stehen.
Vielen Dank für die äußerst positive Bewertung. Es war mir ein besonderes Anliegen, die nicht von der Prüfungsordnung gedeckte Ersatzprüfung in Zeiten der Covid-19-Pandemie anzugreifen und der Gegenseite aufzuzeigen, dass die Bewertung insoweit rechtswidrig zustande gekommen ist. Ihnen wurde sodann eine Prüfungsform angeboten, die dieses Mal von der Prüfungsordnung gedeckt war. Ich wünsche Ihnen für die Fortführung des Studiums viel Erfolg und alles Gute und stehe Ihnen natürlich weiterhin für Fragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling
TC

von T. C. am 22.05.2020 um 19:20 Uhr

Widerspruchsverfahren gegen Prüfungsentscheidung im Studium
Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Reckling hat uns fachlich kompetent und sehr engagiert von März bis Mai 2020 in einem Widerspruchsverfahren begleitet. Zunächst war der eigene Antrag auf Überdenkung der Note und der Prüfungsentscheidung trotz umfangreicher Begründung abgelehnt worden. Durch die Rechtsberatung und den weiter rechtlich sehr gut begründeten Widerspruch wurde dann die Prüfung als bestanden gewertet.
Vielen Dank für die tolle Bewertung. Es freut mich sehr, dass Sie weiterhin studieren können, denn die gestellten Prüfungsaufgaben und die damit zusammenhängende Bewertung waren nach meinem Dafürhalten rechtswidrig. Umso wichtiger war es, dass Sie Ihr Recht auf Überdenkung der Bewertung eingefordert und anschließend rechtlichen Beistand eingeholt haben, so dass ich die Prüfer davon überzeugen konnte, eine bessere Bewertung zu vergeben, ohne die Klausur wiederholen zu müssen. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg im Studium und bedanke mich für die Beauftragung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling
AA

von A. A. am 18.05.2020 um 11:38 Uhr

Ausgezeichneter Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr zufrieden mit Herrn Reckling. Seine Arbeit ist professionell. Ich kann Herrn Reckling sehr empfehlen
Vielen Dank für die äußerst positive Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen erfolgreich bei Ihrem Rechtsproblem weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Rechtsfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Beste Grüße aus Hamburg und bleiben Sie gesund. Christian Reckling Fachanwalt für Verwaltungsrecht
JR

von J. R. am 02.05.2020 um 10:05 Uhr

Widerspruchsverfahren
Schulrecht
Schnelle Kontaktaufnahme durch Herrn Reckling, präzises Arbeiten betreffend des Widerspruchsverfahrens und hohes Engagement.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Es freut mich sehr, dass das Studium für den Laufbahnabschnitt II nicht vorzeitig beendet werden musste und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg und Freude bei der Polizei.
AE

von A. E. am 16.03.2020 um 14:58 Uhr

Erfolgreich von der Warteleiste auf einen Uni Platz
Schulrecht
Herr Christian Reckling ist ein sehr engagierter und kompetenter Rechtsanwalt der mich fachlich sehr gut beraten hat. Unberechtigter Weise hatte die Uni an der ich mich beworben habe, mich auf eine Warteliste gesetzt. Durch seine jahrelange Erfahrungen und Bekanntheit an den Unis, gelang es ihm mir einen Uni Platz zu erkämpfen ohne den Klageweg gehen zu müssen. Hierfür bin ich ihm sehr dankbar und kann Herrn Reckling jedem wärmstens empfehlen.
Vielen Dank für die äußerst positive Bewertung. Es freut mich sehr, dass ich Ihnen zum Wunschstudienplatz verhelfen konnte. Ein gerichtliches Verfahren war in diesem Fall nicht erforderlich, was ansonsten zu einer deutlichen Verzögerung der Zulassung geführt hätte. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und vor allem Spaß im Studium.
NN

von N. N. am 16.12.2019 um 16:29 Uhr

Zulassung zum Studiengang erreicht! — TEIL Il
Verwaltungsrecht
[Fortsetzung von „Teil I“]

(...)

Während der Telefonaten selbst machte Herr Reckling auf uns ausnahmslos einen freundlichen sowie sehr versierten und durchweg professionellen Eindruck. Dabei fühlten wir uns übrigens nie gehetzt, nie hatten wir den Eindruck, er wolle das Gespräch schnell beenden, ob der anderen Arbeiten, die seiner mit Sicherheit noch in der Kanzlei harrten. Stattdessen schien er unsere Fragen mit allem, was er hatte, zu beantworten, ging auf Nachfragen unsererseits sehr ausführlich ein und gab uns somit auch während der persönlichen Telefongespräche immer das Gefühl, als Mandanten bestens bei ihm aufgehoben zu sein.
Erwähnenswert finden wir in diesem Zusammenhang übrigens auch, dass er uns niemals unterbrochen hatte. Kein einziges Mal. Das ist selten, wie wir finden und zeichnet unser Meinung nach einen Anwalt aus, der *wirklich* zuhört.
(...und das ist nicht selbstverständlich, denn da haben wir leider woanders auch schon anderes erlebt, zumindest in den Erstberatungsgesprächen.)

Kopien der Schriftsätze von Herr Reckling an das Verwaltungsgericht oder an die Gegenseite ließ er uns immer zukommen und bezüglich des Inhalts können wir nur nochmal betonen: Er macht unserer Meinung nach einen wirklich ausgezeichneten Job!!
Er nahm die Argumente der Gegenseite aus allen nur erdenklichen Positionen „in die Zange“ und beließ es eben gerade nicht dabei, nur einem Argumentationsstrang zu folgen, sondern griff meist auf 4 oder 5 Wegen die Position der Hochschule an: Und auf diese Weise ging er immer wieder aufs Neue vor: Sowohl gegen den ursprünglichen Ablehnungsbescheid der Hochschule, wie auch gegen die zahlreichen und immer wechselnden Gründe, welche die Hochschule während des laufenden Verfahrens leider fortwährend immer dann schnell nachschob, nachdem Herr Reckling gerade die vorherigen Gründe „zerpflückt“ hatte. Aber auch die von der Hochschule immer neu ins Feld geführten Gründe waren für sie am Ende dank der Arbeit von Herrn Reckling allesamt haltlos gewesen, sodass sie am Ende wider Willen auf uns zukam und anbot, was sie die ganze Zeit hatte verhindern wollen und wofür Herr Reckling erfolgreich für uns gekämpft hatte.

Wir freuen uns sehr, Herrn Reckling mit der Mandschaft betraut zu haben. Rückblickend können wir sagen, dies war in jeder Hinsicht die richtige Entscheidung gewesen.

Herrn Reckling wünschen wir jetzt zum Ende 2019 ein paar schöne und erholsame Festtate.

O.M. & S.N
Vielen Dank für die äußerst positive Bewertung im Rahmen der anwaltlichen Durchführung einer sog. Masterstudienplatzklage. Das Verfahren war in der Tat anfangs davon geprägt, dass die Gegenseite nicht ansatzweise bereit war, sich auf meine rechtlichen Argumente einzulassen. Stattdessen wurden mit jedem neuen Schriftsatz weitere, nicht durchschlagende Argumente vorgebracht, auf die ich dennoch aus anwaltlicher Vorsicht erwidern musste. Insgesamt hat das Verfahren einige Zeit in Anspruch genommen, jedoch mit einem sehr erfreulichem Ergebnis. Es freut mich dabei sehr, dass Sie mit meiner Führung des Verfahrens, der Erreichbarkeit via eMail und Telefon, der Freundlichkeit meiner Mitarbeiterinnen insgesamt sehr zufrieden waren. Die ausführliche Bewertung Ihrerseits stellt keine Selbstverständlichkeit dar. Daher auf diesem Wege noch einmal vielen Dank für die Bewertung. Ich wünsche viel Erfolg im Studium und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Christian Reckling
SN

von S. N. am 16.12.2019 um 16:26 Uhr

Zulassung zum Studiengang erreicht! —TEIL I
Verwaltungsrecht
Top Anwalt - in jeder Hinsicht!!

K U R Z
Herr Reckling hat sich lange, ausdauernd und unnachgiebig für uns gegen die betr. Hochschule eingesetzt.
Er erzielte, dass diese am Ende nach einem zähen Ringen ihren Widerstand aufgab und mit einem Vergleichsangebot auf uns zukam.
Dieses beinhaltet, was wir angestrebt hatte: Die Zulassung zum Studiengang, für den zuvor ein Ablehnungsbescheid ergangen war.

Für diesen Erfolg an dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an Herrn Reckling!


D E T A I L S
Während all der Monate des andauernden Rechtsstreits fühlten wir uns stets bestens (d.h. „sehr gut“ und „zügig“) über das laufende Verfahren informiert. Schriftwechsel der Gegenseite resp. des Verwaltungsgerichts wurden von Herrn Reckling stets umgehend an uns weitergeleitet. Dies erfolgte u.a. auch auch mal mit der Bitte um Rückruf, wenn geschicktes Taktieren der Gegenseite uns eine Neupositionierung abverlangte und somit auch eine vorherige kurze „Lagebesprechung“ zur strategischen Ausrichtung notwendig war.
Meistens konnten Herr Reckling und wir uns aber auch optimal per eMail abstimmen, da Herr Reckling dem weitergeleiteten Schriftsatz der Gegenseite oder des Verwaltungsgericht (soweit erforderlich) gleich noch seine Einschätzung betr. der (neuen) Situation beifügtet. Seine Einschätzung beinhalteten dann auch stets neue Optionen für uns sowie verschiedene Möglichkeiten des weiteren Vorgehens, welche sich aus seiner Sicht für uns nun ergaben.

Gleichwohl hatten wir während des Verfahrens 5 Mal in eigenere Initiative die Kanzlei um ein Telefongespräch mit Herrn Reckling ersucht und mithin auch jeweils kurz Kontakt zu den Rechtsanwaltsfachangestelltinnen gehabt. Allesamt machen auch sie einen höchst professionellen Eindruck und waren immer freundlich, sehr taktvoll und dem Mandanten zugewandt.
Zeit für einen telefonischen Termin gab es dann ausnahmslos ohne lange Wartezeiten: Wir hatte meistens am frühen bis späten Nachmittag angerufen und bekam drei mal direkt für den nächsten Tag Terminvorschläge unterbreitet, während uns zwei mal sogar angeboten wurde, uns direkt durchzustellen (was wir aber abgelehnt hatten, da wir Herrn Reckling nicht „so überfallen“ wollten, sondern ihm gern die Möglichkeit lassen wollten, sich am nächsten Tag mit Blick auf seinen Terminkalender und unseren eingetragenen Telefontermin nochmal die relevanten Punkte zu unserem Verfahren revue passieren zu lassen. Denn wir finden, man kann nicht erwarten, dass jemand „von jetzt auf gleich“ sofort alle wichtigen Punkte zu einem betr. Verfahren vor Augen hat, wenn er mehrere Mandanten vertritt und ergo an mehren Fällen gleichzeitig arbeitet - und das dürfte ja wohl beim Gros der Anwälte auch so der Fall sein. Zudem muss man niemandem aus seiner Arbeit und Konzentration reißen, da kann man gern auch mal einen Tag warten, wie wir finden, wenn nun nicht gerade wirklich die allerhöchste Dringlichkeit geboten ist, wo jeder Tag zählt.

(...)
[Fortsetzung: Siehe TEIL II]
Vielen Dank für die äußerst positive Bewertung im Rahmen der anwaltlichen Durchführung einer sog. Masterstudienplatzklage. Das Verfahren war in der Tat anfangs davon geprägt, dass die Gegenseite nicht ansatzweise bereit war, sich auf meine rechtlichen Argumente einzulassen. Stattdessen wurden mit jedem neuen Schriftsatz weitere, nicht durchschlagende Argumente vorgebracht, auf die ich dennoch aus anwaltlicher Vorsicht erwidern musste. Insgesamt hat das Verfahren einige Zeit in Anspruch genommen, jedoch mit einem sehr positivem Ausgang. Es freut mich dabei sehr, dass Sie mit meiner Führung des Verfahrens, der Erreichbarkeit via eMail und Telefon, der Freundlichkeit meiner Mitarbeiterinnen und insgesamt sehr zufrieden waren. Die ausführliche Bewertung Ihrerseits stellt keine Selbstverständlichkeit. Daher auf diesem Wege noch einmal vielen Dank für die Bewertung. Ich wünsche viel Erfolg im Studium und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Christian Reckling