
Rüdiger Bock LL.M.

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Über mich
Rechtsanwalt Rüdiger Bock ist spezialisiert auf Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht im Bereich Deutschland-Schweiz.
Er ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht.
Durch die Universität Zürich ist ihm der Titel LL.M. Internationales Wirtschaftsrecht verliehen worden.
Tätigkeitsschwerpunkte sind
- Internationales Steuerrecht
- Einkommenssteuer, Wegzugsbesteuerung
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Markenrecht
- Erbrecht
- Steuer- und zivlrechtliche Vertretung in internationalen Erbfällen
Weitere Informationen finden Sie unter
www.d-ch-law.com
Qualifikationen und Auszeichnungen
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Recht international
- Deutsches Recht
- Schweizer Recht
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht (DAV)
- Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e. V.
Rechtstipps 20

In der Folge einer Entscheidung des EuGH (Urteil vom 26. Februar 2019, Wächtler, C-581/17) hat nun der Bundesfinanzhof (Urteil vom 06. September 2023, I R 35/20) in dem vom Verfasser seit über 10…

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Kontaktdaten von Rüdiger Bock LL.M.
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Kanzlei-Impressum
LL.M. Internationales Wirtschaftsrecht (Universität Zürich)
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Rüdiger Bock, LL.M. ist als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Freiburg an.
Aufsichtsbehörde:
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79098 Freiburg
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Tel. +49 (0) 761 / 32563
Fax +49 (0) 761 / 286261
Berufsrechtliche Regelungen:
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
- Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Die Befugnis des Rechtsanwalts zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen ergibt sich aus § 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
Vergütungsfragen sind geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), ebenfalls zugänglich über die Bundesrechtsanwaltskammer.
Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten verweist § 35 RVG auf §§ 23 bis 39 der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV) in Verbindung mit den §§ 10 und 13 der StBVV.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht die Möglichkeit, auf Antrag außergerichtliche Streitschlichtung (Streitbeilegungsverfahren) in Anspruch zu nehmen. Ein solcher Antrag kann wahlweise gestellt werden
- bei regionalen Rechtsanwaltskammern (§ 73 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 72 Abs. 5 BRAO) oder
- bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin (§ 191 BRAO) oder
- auf der Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung.

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