Bewertungen von Prof. Dr. Ernst L. Schwarz

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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

HK

von H. K. am 20.12.2019 um 12:23 Uhr

Erstklassige Beratung und Vertretung
Erbrecht
Herr Prof. Dr. Schwarz hat mich in einem komplizierten Erbstreit vertreten. Dass er ein erstklassiger Fachanwalt für Erbrecht ist steht außer Zweifel. Besondere Anerkennung verdient aber der stets ausgesprochen menschliche und freundliche Umgang, und sein ehrliches Bemühen eine für alle Beteiligten faire Lösung zu finden und dabei vor allem vermittelnd tätig zu sein. Gerade bei Auseinandersetzungen innerhalb der Familie ist dieses Fingerspitzengefühl gar nicht hoch genug zu bewerten. Mein Problem wurde zu meiner vollen Zufriedenheit gelöst, ich kann Herrn Professor Schwarz uneingeschränkt empfehlen.
CK

von C. K. am 21.10.2019 um 13:30 Uhr

Bei Erbrecht und Scheidung bestens Betreut!
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Prof. Dr. Schwarz hat mich schon in mehreren Fällen betreut.
Ich habe seine stets Professionelle und zugleich persönliche Art und Weise, sehr zu schätzen gelernt. Alle Angelegenheiten wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
In seiner Kanzlei herrscht eine sehr angenehme Atmosphäre und man fühlt sich nicht wie einer von tausenden, was meines Erachtens bei Erbrecht/Scheidung von sehr großer Bedeutung ist.
Ich möchte mich auf diesem Wege noch einmal herzlich bedanken und möchte Herrn Prof. Dr. Schwarz uneingeschränkt weiterempfehlen.
KM

von K. M. am 22.09.2019 um 17:13 Uhr

Durchführung meiner Scheidung
Familienrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hr. Prof. Dr. Schwarz hat meine , vor einigen Tagen, vor Gericht bestätigte Scheidung als mein Anwalt begleitet.

Seine ausserordentlichen und umfassenden Kenntnisse im Familienrecht sind sehr beeindruckend und schon deshalb erwähnenswert. Was aber, für mich, sehr erstaunlich und erfreulich war, ist, dass er mit einer sehr schnellen Auffassungsgabe den jeweiligen Sachverhalt nicht nur schnellstens überblickt, sondern darüber hinaus mit eigenen Ideen und Vorstellungen aufwartet, denen man, mittlerweile nach eigenen Erfahrungen, sehr aufmerksam zuhören sollte.
Auf Grund dessen, hat Hr. Prof. Dr. Schwarz ein Ergebnis in meiner Scheidung erreicht, das weit über mein ursprünglich angestrebtes Ziel hinausgeht.
Nicht nur, dass er brilliant formulierte Schreiben an die gegnerische Seite schickt und ein ausserordentliches Verhandlungsgeschick unter Beweis stellt, er achtet auch sehr genau auf "schwammig" formulierte Äusserungen der Gegenseite und stellt diese in sachlicher Weise klar, so dass an der daraus resultierenden Formulierung nichts mehr zu wünschen übrig bleibt. Der nötige Informationsaustausch, der bei solchen Dingen Voraussetzung ist, funktioniert bestens und hier auch mein Dank an seine Sekretärin, die Sorge trägt, dass alles pünktlich und schnell erledigt wurde und wird.

Dass Hr. Prof. Dr. Schwarz ausserdem italienisches Recht beherrscht, ist für mich persönlich ein Glücksfall, denn sobald die Vorraussetzungen dafür geschaffen sind, dort aktiv zu werden, werde ich seine Hilfe auf alle Fälle wieder für mich in Anspruch nehmen.

Wer also einen äusserst kompetenten Anwalt, der über das normale Mass hinaus (mit)denkt und arbeitet, der darauf achtet, dass getroffene Absprachen auch in den schriftlichen Formulierungen wieder zu finden sind und Vorschläge unterbreitet, die weit über die eigenen Vorstellungen hinausgehen (und absolut durchdacht sind und Sinn machen) und diese dann auch noch umsetzt, der ist bei Hr. Prof. Dr. Schwarz bestens aufgehoben und kann sich - im wahrsten Sinne des Wortes - entspannt zurücklehnen und abwarten was kommt.

Mit freundlichen Grüssen


Klaus Mayer
Schönblick 7
89293 Kellmünz



BH

von B. H. am 16.09.2019 um 14:15 Uhr

Ethische Nachlassverwaltung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Professor Dr. Schwarz ist mein Begleiter seit über 10 Jahren - er hat mich in einem kniffligen Erbfall 5 Jahre lang beraten und diesen zu einem äusserst erfolgreichen Abschluss gebracht.
Noch heute suche ich ihn auf, um für neue Umstände seine fachliche Beratung zu holen. Seine lösungsorientierten Ansätze, gereift in jahrzehntelanger Berufspraxis, verblüffen mich immer wieder in ihrer Weitsicht, Intelligenz und Menschlichkeit.
Herr Professor Dr. Schwarz erfasst immer das Wesentliche und ich bin sehr dankbar in allen Rechtsfragen einen so kompetenten Beistand an meiner Seite zu wissen.
TL

von T. L. am 29.08.2019 um 21:55 Uhr

Beratung
Erbrecht
Durch seine fachliche Kompetenz hat er uns sehr weiter geholfen.
Es ist kein Anwalt der auf Profit aus ist. Dieser Anwalt ist mehr als zu empfehlen. Menschlich und fachlich. Jederzeit würden ihn in jeglicher Weise wieder kontaktieren.
GM

von G. M. am 21.08.2019 um 12:27 Uhr

Familien- und Erbrecht
Familienrecht
Es ergibt sich ein relativ schneller Termin und Hr. Schwarz tritt hierbei als kompetenter Anwalt auf, was er sich nicht heraushängen lässt. Seine Fachkenntnisse bzgl. meines Anliegens waren treffend, zielführend und inhaltlich nachvollziehbar. Es fand sich immer eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme, ob telefonisch oder per Mail und das ersparte viele Fahrten vor Ort. Das Büro ist überschaubar aber für den Zweck sinnvoll genutzt und das auch nach dem Umzug. Der Hintereingang kann aber gelegentlich schwierig zu erreichen sein.
BK

von B. K. am 20.01.2019 um 15:21 Uhr

Adoption und Eigentumsüberlassung
Familienrecht
Wir waren wegen einer Volljährigenadoption nach Kindesrecht (Volladoption) und einer Eigentumsüberlassung bei Herrn Prof. Dr. Schwarz. Herr Prof. Dr. Schwarz ist Rechtsanwalt aus Berufung und das zeigt sich in seinen hervorragenden Beratungsgesprächen und seiner überdurchschnittlichen Fachkompetenz wieder. Wir können Herrn Prof. Dr. Schwarz nur weiterempfehlen. Er hat uns bei unseren Anliegen hervorragend beraten und für uns das bestmögliche Ergebnis erreicht, nämlich die Volljährigenadoption nach Kindesrecht und in der Eigentumsüberlassung hatten wir ebenfalls eine perfekte, hochwertige Beratung erhalten. Ein TOP Anwalt! Vielen herzlichen Dank.
CB

von C. B. am 29.11.2018 um 14:00 Uhr

Erbauseinandersetzung und Erbstreitigkeit
Erbrecht
Herr Prof. Dr. Schwarz war uns über zwei Jahre lang ein treuer Wegbegleiter, zunächst in einer klassischen Erbauseinandersetzung, später durch einen weiteren Todesfall in der Familie in einer sich anschließenden diffizilen Erbstreitigkeit mit Pflichtteilszahlungen bei erheblichen Immobilienwerten.

Er war der Anwalt unseres Vertrauens und konnte uns gerade in stürmischen Phasen (z.B. Verpflichtung, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erstellen) wieder beruhigen und zu jeder Zeit äußerst fachlich kompetent sowie menschlich sehr sympathisch zur Seite stehen.

Herr Prof. Dr. Schwarz ist mit Abstand der beste Anwalt, den wir jemals hatten. Eine besondere Erwähnung ist seine persönliche Präsenz bei allen wichtigen Terminen (Nachlassgericht, Notar etc.) wert sowie seine sehr gute Erreichbarkeit und zuverlässige Rückmeldung auf Nachfragen. Wir haben die unkomplizierte Kommunikation per E-Mail sehr geschätzt.

Ihm und auch seiner freundlichen Sekretärin dafür an dieser Stelle nochmals unseren herzlichsten Dank. Wir können Herrn Prof. Dr. Schwarz jederzeit uneingeschränkt weiter empfehlen.
SF

von S. F. am 09.11.2018 um 15:12 Uhr

Scheidung mit Strategieberatung
Familienrecht
Herr Dr. Schwarz ist großartig in der Entwicklung von Szenarien, die entstehen könnten und somit sehr beruhigend in Vorbereitung auf das Scheidungsverfahren. In meinem Fall hat während des Verfahrens eine ausgleichende und ruhige Strategie genützt. Vielen Dank für Ihre stets sehr gute Begleitung!!
TM

von T. M. am 18.10.2018 um 12:45 Uhr

Einvernehmliche Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Äußerst kompetent, freundlich, Abwicklung in denkbar kurzer Zeit, absolut faire Honorarvereinbarung - perfekt!