Bewertungen von Prof. Dr. Ernst L. Schwarz

4,9
Sehr gut
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Bewertungen

EG

von E. G. am 08.08.2016 um 19:36 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Abwicklung der Scheidungs- und Vermögensauseinandersetzung.
Ich kam auf Empfehlung zu Dr. Schwarz, nachdem ich mit einer anderen Anwaltskanzlei unzufrieden war.
Mein Scheidungsverfahren, einschl. umfangreicher langwieriger Vermögensauseinandersetzung hat er zu meiner vollsten Zufriedenheit abgewickelt. In die Materie hat er sich intensiv und zeitaufwendig eingearbeitet. Mit Kompetenz und Ruhe führte er die Verhandlungen mit der Gegenseite. Herr Dr. Schwarz begleitete mich durch das komplette Verfahren, einschließlich des abschliessenden Notartermines. Die Kommunikation mit der Anwaltskanzlei war stets zuvorkommend und freundlich. Gespräche ob telefonisch oder persönlich waren immer zeitnah möglich.
EL

von E. L. am 22.03.2016 um 18:12 Uhr

Vorsorgeregelungen
Allgemeine Rechtsberatung
Von einem seiner Mandanten wurde mir Herr Dr. Schwarz wärmstens empfohlen. Dr. Schwarz arbeitete mir wunschgemäß Vorsorgeregelungen aus,die kein reales Fallbeispiel außer Acht lassen. Da ich eine andere Vorsorgeregelung vergleichsweise einsehen konnte, ist es mir möglich, die hervorragende Qualität der von Herrn Dr. Schwarz gefertigten Ausarbeitung einzuschätzen. Sollte ich noch einmal anwaltlichen Rat in einem der von Herrn Dr. Schwarz bearbeiteten Fachbereiche benötigen, werde ich ihn wiederum konsultieren.
AM

von A. M. am 08.03.2016 um 08:55 Uhr

Scheidung, Unterhaltsangelegenheiten, Erbrecht und Vorsorgerecht
Erbrecht
Familienrecht
Herr Dr. Schwarz hat mich in meiner Scheidungssache, die sich über mehrere Jahre hinzog und von der Gegenseite in einer kaum zu beschreibenden Weise geführt und auch verschleppt wurde, perfekt beraten und nicht minder perfekt vor Gericht vertreten. Ich möchte mich hier für seine immer vorhandene Anteilnahme und sein sich grundsätzlich vollständiges Einbringen bedanken. Herr Dr. Schwarz hat mich auch in Erbrechtsangelegenheiten sowie auch im Bereich des Vorsorgerechtes mit der bereits angesprochenen Qualität beraten. Einen besseren Rechtsanwalt kann ich mir nicht vorstellen.
AG

von A. G. am 11.01.2016 um 19:00 Uhr

Erbangelegenheit
Erbrecht
Herr Dr. Schwarz hat mich in einer komplizierten Erbangelegenheit hervorragend unterstützt. Innerhalb kurzer Zeit wurde mit allen Parteien eine Einigung erzielt und ein drohender Rechtsstreit konnte abgewendet werden. Fragen per Mail wurden zeitnah beantwortet, seine Vorgehensweise war in jeder Hinsicht ein Erfolg. Ich kann Herrn Dr. Schwarz uneingeschränkt weiterempfehlen.
LO

von L. O. am 04.07.2015 um 10:24 Uhr

Ehevertrag und Testament
Familienrecht
Herr Dr. Ernst Schwarz hat meine Ehefrau und mich in Bezug auf unser gemeinsames Testament sowie unseren Ehevertrag beraten und auf äusserst professionelle und angenehme Art und Weise durch den gesamten Prozess begleitet. Ich bedanke mich für die sehr effektive und äußerst angenehme Zusammenarbeit und kann Herrn Dr. Schwarz ohne jegliche Bedenken wärmstens weiterempfehlen!
EK

von E. K. am 24.06.2015 um 18:51 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Herr Dr. Schwarz hat uns in einer Erbangelegenheit zu unserer vollsten Zufriedenheit vertreten.
Herr Dr. Schwarz verfügt über ein exzellentes juristisches Fachwissen und versteht es, selbst für Laien, komplizierte Zusammenhänge verständlich zu erklären. Seine Vorgehensweise ist äußerst gewissenhaft und gründlich. Trotz allem liegt ihm sehr daran, die Angelegenheit nicht unnötig hinauszuzögern. Aufkommende Fragen wurden umgehend per Mail oder per Telefon beantwortet.
Zudem hat Herr Dr. Schwarz ein sehr sympathisches und zuvorkommendes Auftreten, sodass man sich nicht nur als Mandant sondern auch als Mensch sehr gut aufgehoben fühlt. Auch seine Mitarbeiterinnen waren stets sehr freundlich und haben sich – sofern möglich – Zeit genommen Fragen zu beantworten.
Herr Dr. Schwarz ist in jeder Hinsicht weiter zu empfehlen !!!
TN

von T. N. am 24.05.2015 um 11:34 Uhr

Familienrechtliche Auseinandersetzung
Familienrecht
Auf Empfehlung eines mir bekannten Notars wandten wir uns in einer familienrechtlichen Sache an die Kanzlei Schwarz. Von Dr. Schwarz wurden wir dabei äußerst kompetent beraten. Es gelingt ihm dabei sehr gekonnt Emotionen und Unsicherheiten zu versachlichen und mit der eigenen Rechtspostion Sicherheit zu vermitteln. Das Ganze auf sehr angenehme und menschliche Weise. Zudem hat man nie das Gefühl, dass eine gerichtliche Auseinadersetzung angestrebt wird. Ich kann die Kanzlei und insbesondere Dr. Schwarz nur wärmstens empfehlen!
CN

von C. N. am 18.05.2015 um 14:45 Uhr

Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Erbrecht
Herr Dr. Schwarz hat mich in einer Erbauseinandersetzung zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten. Ich kann mich glücklich schätzen, ihn an meiner Seite gehabt zu haben. Gäbe es noch einen weiteren Stern, würde er diesen auch bekommen. Herr Dr. Schwarz besticht durch sein erstklassiges juristisches Fachwissen sowie seine Gabe, dieses im Interesse seiner Mandantschaft um- und durchzusetzen. Rückfragen und Abstimmungen werden schnellstmöglich erledigt. Er zeigt die beste und sachgerechteste Lösung auf und vermag diese der Gegenseite verständlich zu kommunizieren. Durch faires Verhalten und gewinnenden Umgangston gelingt es ihm dabei auch, Spannungen bei den Verhandlungen mit der Gegenseite abzubauen. Darüber hinaus verfügt Herr Dr. Schwarz über eine ausgeprägte Sozialkompetenz und Empathie, gepaart mit Freundlichkeit und sympathischem Auftreten. Dazu kommt, dass auch die fachlich bestens agierenden Mitarbeiterinnen im Büro den Mandanten gegenüber äußerst zugewandt und entgegenkommend sind und somit ebenfalls eine sehr angenehme Atmosphäre geschaffen wird. Ich kann Herrn Dr. Schwarz absolut empfehlen. Er ist in jeglicher Hinsicht ein hervorragender Rechtsanwalt!
WG

von W. G. am 27.02.2015 um 12:15 Uhr

Vertraulich
Familienrecht
Toll, fachlich super verständlich und sehr menschlich!
JM

von J. M. am 30.10.2014 um 05:20 Uhr

Laufendes Verfahren in Erbengemeinschaft
Erbrecht
Herr Schwarz wurde mir von einem anderen Anwalt empfohlen,um eine Einschätzung eines bereits laufenden Verfahrens vorzunehmen und einen Ratschlag über die weitere Vorgehensweise zu erhalten. Herr Schwarz fand sich sehr schnell in den recht komplizierten Zusammenhang ein, machte eine Schwachstelle (drohende Verjährung) in einem Teilbereich ausfindig. Denkt unglaublich analytisch, weist auf Risiken hin und zeigt kostengünstigste Lösungsmöglichkeit auf. Trotz äusserst umfassender Beratung berechnete Herr Schwarz lediglich eine Erstberatungsgebühr. Kurzum: sehr hohe Sach-und Fachkompetenz gepaart mit sehr angenehmer, freundlicher Atmosphäre schaffen Vertrauen. Herrn Schwarz würde ich zu 100 Prozent weiterempfehlen.