Bewertungen von Prof. Dr. Ernst L. Schwarz

4,9
Sehr gut
57 Bewertungen
5
(56)
4
(0)
3
(0)
2
(0)
1
(1)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

AM

von A. M. am 25.07.2018 um 08:10 Uhr

Kompetenter und sehr freundlicher Anwalt
Erbrecht
Mir wurde Herr Prof. Schwarz von einer Freundin, in den höchsten Tönen empfohlen, und ich kann das Lob nur bestätigen. Herr Schwarz hat mich sehr, sehr gut beraten, mir alles sehr genau erklärt und mir immer das Gefühl gegeben, gut aufgehoben zu sein. Besonders gut hat mir gefallen, dass neben der fachlich hervorragenden Beratung auch das zwischenmenschliche (was gerade bei einer Erbschaft auch wichtig ist) ein Thema war.
RG

von R. G. am 01.06.2018 um 10:13 Uhr

Anfechtung Testament /Erbstreit
Erbrecht
Bei Herrn Dr. Schwarz fühlten wir uns in einem Erbstreit sehr gut beraten. Er hat sofort die Problematik erkannt; er zeigte uns Risiken und evtl. Prozesskosten auf. Durch seine ruhige Art und seine Fachkompetenz hat er sofort einen vermittelten Kontakt zur Gegenseite aufgebaut und wir konnten einen Kompromiss erreichen. Fragen wurden sofort beantwortet. Auch bei den Kosten für die Beratung verhielt er sich sehr fair. Er ist fachlich und menschlich ein sehr guter Anwalt und wir können ihn absolut empfehlen.
TN

von T. N. am 09.05.2018 um 10:41 Uhr

Vaterschaftsanfechtung
Familienrecht
Prof. Dr. Schwarz vertrat mich in einer rechtlich sehr komplexen und emotional belastenden Familien- bzw. Abstammungssache. Neben seiner ausgesprochenen Fachkompetenz war mir dabei besonders wichtig, dass er immer bestrebt war keine unnötigen Aufwände zu erzeugen und den Fall nicht vor Gericht eskalieren zu lassen bzw. durch die Instanzen zu „jagen“. Er war sehr daran interessiert Rechtssicherheit ohne viele Jahre des Prozessierens zu erzielen – was im letztlich auch gelungen ist. Dafür und für seine ausgesprochen angenehme Art im persönlichen Umgang, aber auch seine Klarheit und Bestimmtheit gegenüber der Klägerseite, danke ich ihm sehr.
EL

von E. L. am 02.02.2018 um 17:25 Uhr

Schenkung
Allgemeine Rechtsberatung
Aufgrund einer überaus positiven Erfahrung mit Herr Prof. Dr. Schwarz haben wir uns mit der Sachlage einer beabsichtigten Schenkung wiederum an ihn gewandt. Herr Prof. Dr. Schwarz hat uns aufs neue perfekt beraten und die Angelegenheit und äußerst kurzer Zeit zum Abschluss gebracht. Herr Prof. Dr. Schwarz ist ein Rechtsbeistand, wie man ihn sich wünscht, - mit Herz und vorbildlich.
ML

von M. L. am 13.09.2017 um 21:20 Uhr

Scheidungsangelegenheit
Familienrecht
Ich kann Herrn Dr. Schwarz nur wärmstens weiterempfehlen.
Er hat sich als aufmerksamer Zuhörer erwiesen und sehr schnell ein gutes Verständnis der Umstände des Falls an den Tag gelegt, der auch in komplexeren Zusammenhängen die Sachverhalte effizient aufgenommen und verarbeitet hat. Dabei stand er für persönliche Gespräche in angenehmer Atmosphäre immer zeitnah zur Verfügung. Er war stets bemüht, konstruktive Lösungen zu finden und hat hinsichtlich eventuell auftretender Konfliktpunkte immer eine entsprechende Strategie erarbeitet.
Im Rahmen der Verhandlung hat der durch sein entspanntes Auftreten und strategischem Geschick einen für mich in jeder Hinsicht zufriedenstellenden Abschluss erreicht.
Ich hatte mit Dr. Schwarz einen vertrauensvollen Partner an meiner Seite, der sich durch hohe Kompetenz sowie persönliches Einfühlungsvermögen auszeichnet.
Ich fühlte mich bei Herrn Dr. Schwarz (und seinem freundlichen Sekretariat) mit meinem Anliegen in jeglicher Hinsicht gut aufgehoben!
RH

von R. H. am 02.04.2017 um 12:20 Uhr

Scheidungsangelegeheit
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe Hr Dr Schwarz in einer Scheidungsangelegenheit kontaktiert und wurde hervorragend sowie umfassend beraten. Er hatte immer die Interessen im Blick und schaffte es gleichzeitig in strittigen Punkten innerhalb kurzer Zeit den Weg für einen sehr guten Konsens für beide Seiten zu ebnen.

Ebenfalls wichtig, er war stets kurzfristig erreichbar und ausnahmslos alle Fragen konnten zur vollsten Zufriedenheit geklärt werden.

Ich kann Hr Dr Schwarz uneingeschränkt empfehlen!
DF

von D. F. am 12.02.2017 um 18:19 Uhr

Testament - Vorsorgeregelung
Erbrecht
In einer komplizierten Testamentsangelegenheit sowie der Vorsorgeregelung und Generalvollmacht haben mein Mann und ich uns an Herrn Dr. Schwarz gewandt. Er hat uns hervorragend beraten und die für Laien komplizierten Zusammenhänge plausibel erklärt und beschrieben. Herr Dr. Schwarz hat sich intensiv und zeitaufwendig in unsere "Lebenssituation" eingearbeitet und die für uns beste Lösung konzipiert. Er verfügt über ein hervorragendes juristisches Fachwissen und eine sehr angenehme, sympathische und menschliche Art. Alle unsere Fragen wurden stets verständlich erläutert.

Darüber hinaus sind seine Mitarbeiterinnen im Büro sehr diskret, freundlich, kompetent und hilfsbereit. Sie haben unsere Anliegen immer rasch an Herrn Dr. Schwarz weiter geleitet.

Wir danken Herrn Dr. Schwarz und seinem Team für die stets angenehme Zusammenarbeit und sein außergewöhnliches Engagement. Herr Dr. Schwarz ist ein ausgezeichneter Rechtsanwalt und wir werden ihn gerne weiter empfehlen.
MA

von M. A. am 30.01.2017 um 09:32 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Herr Dr. Schwarz ist ein hervorragender und absolut zuverlässiger Anwalt. Ich durfte ihn im Rahmen einer ehevertraglichen Auseinandersetzung kennen- und schätzen lernen.
Vertrauenswürdig, kompetent und menschlich! Jeder Zeit wieder.
CB

von C. B. am 03.01.2017 um 10:58 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Der RA Schwarz wurde mir aus dem Bekanntenkreis empfohlen.
Ich muss allerdings sagen dass ich Enttäuscht bin über die Art und Weise überhaupt einen Gesprächstermin zu erhalten. Das Vorzimmer ist sehr kompliziert und umständlich. Nach drei Telefonaten und einer Nachrichten auf der Mobilbox habe ich mit zwei unterschiedlichen Sekretärinnen gesprochen, die beide recht forsch und von oben herab mit mir gesprochen haben. Ich bin im Augenblick durch eine Streitigkeit im Familienrecht recht angeschlagen und diese ich sag mal 'arrogante' Art ist sehr abschreckend. Weiterhin wollten beide sehr intime Details meines Falls wissen, das Thema Diskretion hat in der Kanzlei anscheinend keinen besonders hohen Stellenwert.

Zusammenfassend gesagt:
Ich bin bereits bei der Kontaktaufnahme abgeschreckt worden und so kann kein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut werden.
Fazit: Auch wenn ich mit Herrn Schwarz persönlich nicht sprechen konnte ist meine Bewertung eher mau
Ich habe Ihre Anmerkung gelesen. Für sachliche Kritik bin ich stets dankbar. Sie trägt mit dazu bei, die Arbeitsabläufe der Kanzlei immer wieder zu hinterfragen und ggf. zu verändern.

Meine Mitarbeiter (die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind), haben mit Ihnen auf Ihre Anfrage hin umgehend Kontakt aufgenommen. Meine Mitarbeiter sind angewiesen, erste Informationen zum Mandantenanliegen zu erfragen und mir diese zur effektiven Gesprächsvorbereitung vorzulegen.

Ich bedaure, dass dieses Bemühen meiner Mitarbeiter von Ihnen nicht positiv aufgenommen wurde.

Dr. Ernst L. Schwarz
MK

von M. K. am 15.09.2016 um 08:24 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Guten Tag zusammen,

ich und meine Frau wanden uns an Hr. Dr. jur. Ernst L. Schwarz um ursprünglich ein Umgangsrecht zu ersetzen, und haben am Ende sogar die eingentlich unmögliche Adoption geschafft. Ohne Hr. Schwarz wäre uns das sicher nie gelungen. Der Fall war sehr sehr Anstrengend und Kräftezerrend für uns. Aber all diese Arbeit wurde durch das Positive Urteil belohnt. Wir bedanken uns von ganzen Herzen bei Hr. Schwarz und der ganzen Kanzlei. Das was sie für uns erreicht haben ist fast einzigartig gewesen und hat unser Leben komplett verändert. Sei es für unsere Tochter aber noch mehr für mich und meine Frau weil wir jetzt endlich eine komplette Familie sind ohne wenn und aber. DANKE.