Bewertungen von Speker Nierhaus Stenzel Partnerschaft von Rechtsanwälten (SNS)

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Sehr gut
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Kanzlei bewerten

Bewertungen

AS

von A. S. am 09.09.2022 um 15:37 Uhr für Rechtsanwalt Marc Stenzel

Kompetent, schnell, erfolgreich
Arbeitsrecht
Die aussagekräftige Homepage war für mich ausschlaggebend die Kanzlei aufzusuchen. Ich bekam schnell einen Termin. Das erste Beratungsgespräch bestätigte mich dann in meiner Entscheidung für die Kanzlei.

Mein alter AG kündigte mir ordentlich jedoch ohne Aussicht auf Erfolg. Da mir die Kündigung recht war, ging es letztendlich um die Einhaltung der Form und Trennungsmodalitäten.

Mir war es wichtig, den Überblick zu behalten und Entscheidungen selbst zu treffen. Der Austausch im Weiteren erfolgte stets zeitnah und zuverlässig. RA Stenzel zeigte auch Eigeninitiative, ohne dass dies im Widerspruch zu meinem Wunsch nach Einbindung stand. Zudem wurden meine Erwartungen z. B. hinsichtlich der Abfindung übertroffen, was für Herrn Stenzels Verhadlungsgeschick spricht.

RA Stenzel war im Umgang stets zugewandt, bodenständig sowie angenehm unanwaltlich und uneitel.

Ich kann Herrn Stenzel nur wärmstens empfehlen und weiß, wo ich mich bei Bedarf melde.
MS

von M. S. am 31.08.2022 um 14:00 Uhr für Rechtsanwalt Marc Stenzel

Sehr zu empfehlen
Arbeitsrecht
Sehr professioneller Umgang mit Kunden, zuverlässig und kompetent. Besten Dank für die Lösung des Konflikts mit dem Arbeitgeber (ich hatte eine Kündigung ohne eine richtige Begründung erhalten). Herr Stenzel hat sehr gute Ergebnisse in den Verhandlungen mit meiner Firma erreicht und somit konnte ich schnell und unkompliziert aus dem Arbeitsverhältnis aussteigen.
EH

von E. H. am 18.08.2022 um 19:00 Uhr für Rechtsanwalt Marc Stenzel

Voller Erfolg
Arbeitsrecht
Im Bereich Arbeitsrecht speziell TVÖD / Höhergruppierung nur zu Empfehlen.
MM

von M. M. am 28.07.2022 um 16:17 Uhr für Rechtsanwalt Marc Stenzel

Lebensretter
Arbeitsrecht
Herr Stenzel hat mich aus einem scheußlichen Job mit langer Kündigungsfrist befreit. Ich wurde für die Zeit der Kündigungsfrist bei vollem Gehalt freigestellt, bekam eine Abfindung und durfte mein eigenes Arbeitszeugnis schreiben.

Ich bin außerordentlich dankbar für dieses tolle Ergebnis. Klare Empfehlung, immer gerne wieder!
BA

von B. A. am 19.05.2022 um 18:55 Uhr für Rechtsanwalt Marc Stenzel

Prüfung der Entgeltgruppe
Arbeitsrecht
Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ein RA, der zuhört und klären kann, wieso diese/meine Entgeltgruppe (leider) zum Tragen kommt. Aber auch ein wichtiger Hinweis für mich , ggf. Vorgriff auf eine Stufenzuweisung zu nutzen. Auch das Team war immer erreichbar und sehr freundlich. DANKE
SS

von S. S. am 13.04.2022 um 10:52 Uhr für Rechtsanwalt Marc Stenzel

Eingruppierung Fachlehrer im Tarifangestelltenverhältnis an Förderschulen
Öffentliches Recht
Ich habe die Kanzlei beauftragt darauf hinzuwirken, dass ein gültiger Erlass des Schulministeriums (BASS 21-21 Nr. 12) bei der Eingruppierung von Fachlehrern im Tarifangestelltenverhältnis zur Anwendung kommt.

In Ausübung ihres Mandats vertrat die Kanzlei eine Meinung, die ich weder mit der realen alltäglichen Schulpraxis, Ausführungen der GEW noch mit Vorgaben des Schulministeriums NRW in Einklang bringen konnte.
Dieses habe ich der Kanzlei wiederholt, deutlich und mit Argumenten belegt, mitgeteilt.
Leider durfte ich nicht erleben, dass die Kanzlei auf meine Argumente eingegangen ist.
(Merkwürdigerweise wurde eine Seite, die ich wiederholt zitiert und der Kanzlei als Quelle benannt habe, kurze Zeit später von der Homepage der GEW NRW genommen.)

Im weiteren Verlauf wurde mir eine weitere These präsentiert, der meiner Kenntnis nach, durch den Vorgaben des TV EngtO-Ls sowie des Erlasses BASS 21-21 Nr.12 deutlich widersprochen wird.

Es gab noch weitere Punkte die mich schließlich zu dem Schritt kommen ließen, der Kanzlei mein Vertrauen und das Mandat zu entziehen.
Im vorliegenden Fall mussten die Erfolgsaussichten nach rechtlicher Prüfung leider verneint werden. Die Eingruppierung/Vergütung erfolgt nach den derzeit gültigen Regelungen tarifgerecht, wobei grds. Verständnis für die Sichtweise des Mandanten bestand. Auch die zuständige Gewerkschaft ist der Auffassung, dass die Eingruppierung/Besoldung der Fachlehrer im Schuldienst des Landes derzeit nicht angemessen erfolgt und formuliert deshalb entsprechende Forderungen für (künftige) Tarifverhandlungen. Leider ist es uns nicht gelungen, dem Mandanten hinreichend zu verdeutlichen, dass sich daraus für ihn keine durchsetzbare Rechtsposition ergibt.
IS

von I. S. am 16.02.2022 um 11:21 Uhr für Rechtsanwalt Marc Stenzel

Prüfung der Entgeltgruppe
Öffentliches Recht
Habe schnell einen Termin bekommen und eine sehr gute Beratung. Vielen Dank nochmal an dieser Stelle. Im Bedarfsfall werde ich mich wieder an Herrn Stenzel wenden.
RS

von R. S. am 09.01.2022 um 21:48 Uhr für Rechtsanwalt Marc Stenzel

Immer wieder bei dienstlichen Beurteilungen
Arbeitsrecht
Herrn Stenzels kompetente Hilfe würde ich bei Problemen mit dienstlichen Beurteilungen immer wieder in Anspruch nehmen. Seine Hilfe habe ich jetzt bereits zum zweiten Mal in Anspruch genommen. Durch sein umfangreiches Fachwissen sowie seine aufmerksame Herangehensweise hat er zahlreiche Verfahrensfehler bei meiner dienstlichen Beurteilung aufgedeckt. Ich kann mich da einer Vorrednerin nur anschließen und sagen, dass ich ohne seine Hilfe nicht da wäre, wo ich jetzt bin.
SC

von S. C. am 12.07.2021 um 08:59 Uhr für Rechtsanwalt Dirk Speker

Verwaltungsrecht, gut beraten
Schulrecht
Habe Herrn Speker aufgrund eines Vorfalls zu meiner Abschlussprüfung kontaktiert und wurde sehr kompetent, gut und sehr freundlich beraten. Durch seine exzellente und fachliche Expertise konnte alles geklärt werden dafür bin ich sehr dankbar. Das Team der Kanzlei hat mich ebenso mit Ihrer freundlichen Art Unterstützt und alles gut organisiert. Kann Herrn Speker und sein Team wirklich empfehlen.
LH

von L. H. am 02.07.2021 um 11:20 Uhr für Rechtsanwalt Marc Stenzel

Neue Eingruppierung
Arbeitsrecht
Herr Stenzel war stets gut zu erreichen, schnelle Terminvergabe, aber auch ohne Termin war es möglich zu ihm durchgestellt zu werden. Kompetente und freundliche Beratung. Ich würde mich immer wieder von ihm vertreten lassen.