Bewertungen von Dr. jur. Söhnke Leupolt

4,9
Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

YS

von Y. S. am 27.08.2020 um 17:07 Uhr

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Migrationsrecht
Sehr gut mit fünf Sterne! Ich bin sehr zufriedenstellend! Nochmals vielen Dank!
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

MfG
Dr. Leupolt
LA

von L. A. am 25.08.2020 um 01:01 Uhr

Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung, Visumverfahren
Migrationsrecht
Unsere Entscheidung , diesen Fachanwalt aus dem Netz ausgesucht zu haben, war die beste die wir treffen konnten !!!! ( Dafür hat sich die Entfernung von unserem Wohnort zur Kanzlei, vollkommen gelohnt )
Wir hatten mit Herrn Dr. Leupolt , einen sehr freundlichen , ehrgeizigen, zielstrebigen und bis zuletzt, kämpferischen Anwalt an unserer Seite , der uns jahrelang vertreten hat....... und das am Ende sogar mit Erfolg ! !🙏🏻 Seine auffallend ruhige, geduldige und nette Art in jeglicher Hinsicht, haben uns immer wieder Kraft gegeben zu kämpfen !! Und dafür sind wir Herrn Dr. Leupolt so unendlich dankbar !!!!!!! ❤
LB

von L. B. am 18.08.2020 um 19:07 Uhr

Der Anwalt hatt uns sehr geholfen
Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Dr.jur. Söhnke Leupolt hatt sehr großes Wissen was das Ausländerrecht betrifft, hatt für unseres Problem in sehr kurzer Zeit eine Lösung gefunden.Die Adresse von Dr.Lepolt haben wir von einem Freund bekommen ,der auch die Arbeit von diesem Anwalt sehr gelobt hatt.Auserdem finde ich Dr.Leupolt sehr nett, freundlich und hilfsbereit.
BK

von B. K. am 18.08.2020 um 10:55 Uhr

Herr Dr. iur. Söhnke Leupold ist eine außerordentliche Anwältin ...... Nach 6 Jahren Asyl in Deutsch
Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Dr. iur. Söhnke Leupold ist eine außerordentliche Anwältin ...... Nach 6 Jahren Asyl in Deutschland, als ich in meinem zweiten Jahr bereits eine Duldung in der Hand hatte, absolvierte ich ein Vorbereitungsjahr an einer öffentlichen Universität, in deren Bundesstaat nach meiner Bewerbung für diese Universität Ich war ausgewählt worden, um endlich mein Filmstudium fortzusetzen, was für mich ein sehr großer Traum war, den ich von ganzem Herzen wollte, um ihn endlich zu verwirklichen. Alle meine Freunde empfehlen mir, einen guten Anwalt zu suchen. Einige Leute sagten mir aber auch, dass ich als Afrikaner nicht das Glück hatte, dies hier in Deutschland zu tun, insbesondere, dass ich angesichts des Gesetzes ohne eine gute Nachsicht der ausländischen Behörden ohne sie abgeschoben werden könnte Zögern in meinem Heimatland, weil ich meinen Namen und mein Geburtsdatum ändern musste und meine gesamte Identität wieder aufnehmen wollte, weil in meinem Land das diktatorische Regime des ehemaligen Präsidenten beendet war und wir anfingen, kurz zur Demokratie zurückzukehren. ..... .....
Alle meine Probleme begannen dann mit den Behörden aus dem Ausland in Oschesleben, sie versuchten zunächst, mich illegal abzuschieben, was mein Anwalt, Herr LEOPOLD SOHNKE, seine Behörden vor Gericht stellte und zu meinen Gunsten entschied, indem er den Behörden dies mitteilte dass sie sich verpflichtet hatten, mich zu deportieren, war in Deutschland illegal ... Ich begann meinen afrikanischen Freunden zuzustimmen, die mir sagten, dass ich als Afrikaner nicht das Glück hatte, in Deutschland studieren zu können Weil ich mich von den Behörden nicht verwöhnen lassen konnte, aber mein Anwalt voller Hoffnung war, sagte er mir, ich solle mir keine Sorgen machen, weiter zu arbeiten und gut zu studieren, da ich ein Recht auf Arbeit erhalten hatte Nachdem ich meinen Pass den Behörden von Ausländern gegeben hatte ... Mein Anwalt beantragte dann nach etwa 3 Monaten den Aufenthalt. Die Behörden von Ausländern lehnen ab und ich sollte innerhalb eines Monats in mein Land zurückkehren. Mein Anwalt brachte den Fall vor Gericht, die Justiz lehnte ab, dann brachte er meinen Fall vor den großen Gerichtshof, der akzeptierte ... Nach 4 Monaten entschied der große Gerichtshof, dass ich in mein Land zurückkehren und es tun sollte ein Visumantrag ..... Mein Anwalt hatte mich vor all dem gewarnt, weil unsere Chancen in der Justiz sehr gering waren ... Mein Anwalt riet mir, alle seine Ratschläge zu befolgen, weil er kämpfen würde, damit ich zurückkomme ein Visum für das Ende des Studiums ... Ich folgte all seinen Ratschlägen, gegen die er kämpfte, auch wenn ich kein Geld hatte, um seinen Job zu bezahlen. Er war an meiner Seite, Dr. jur. Söhnke Leupolt hat mir gerade jede mögliche Chance gegeben, meinen Traum zu verwirklichen, nachdem ich fast 8 Monate in meinem Heimatland verbracht habe. Mit mehr als 2 Jahren Kampf bin ich zurück in Deutschland Dr. jur. Söhnke Leupolt ..... Und 7 Jahre 5 Monate in De
Sehr geehrter Mandant,
ich freue mich, dass Sie wieder hier sind - es war ein langes Verfahren. Alles Gute für die Zukunft.
MfG
Dr. Leupolt
AK

von A. K. am 08.06.2020 um 22:30 Uhr

Aufenthaltserlaubnis
Migrationsrecht
Herr Dr. Leupolt, hat mir jede Frage mit großer Kompetenz beantwortet.alles ist super gelaufen die Betreuung war immer da und war perfekt. Herr Dr Rechtanwalt Leutpolt ist ein sehr freundlich, sehr wissend, ich war sehr beindruckt von seinen immensen Fachwissen sowie seine menschliche und freundliche Art, so das ich mir sofort gut aufgehoben und in guten Händen gefühlt habe. Herr Rechtsanwalt Dr.Leupold ist 100% zu empfehlen, man spürt bei ihm sein Wille zu helfen und seine große Kompetenz. Ich bin sehr zufrieden.
Danke für Ihre Hilfe!!!
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank. Ich freue mich, dass Sie von den Regeln des neuen Fachkräftezuwanderungsgesetzes profitieren konnten.

MfG
Dr. Leupolt
HR

von H. R. am 04.06.2020 um 18:52 Uhr

Aufenthaltsrecht
Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Dr.iur.Söhnke Leupolt hat uns von Anfang an mit seiner Freundlichkeit und Kompetenz überzeugt. Wir haben uns gleich gut aufgehoben gefühlt, er nimmt sich Zeit einem detailliert und ehrlich aktuele Rechtslage zu erläutern. Währenddessen war Herr.de.iur. Söhnke Leupolt immer für uns erreichbar, und hat uns auf dem Laufendem gehalten . Zum Schluss konnte er das bestmögliche Ergebnis für uns erzielen. Er beriet und vertrat uns sehr kompetent. Wir können fachlich und persönlich Herr dr.iur.Söhnke Leupolt absolut weiterempfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

R.H
JJ

von J. J. am 21.04.2020 um 17:21 Uhr

Abschiebungsverbot, Flüchtlingsschutz
Migrationsrecht
Fachliche Kompetenz und Kenntnis der (Entwicklung der) landesbezogenen Rechtsprechung (Irak). Pragmatische Herangehensweise und Empfehlungen für weiteres Vorgehen.
JI

von J. I. am 09.03.2020 um 21:51 Uhr

Niederlassungserlaubnis für selbständige Tätigkeit
Migrationsrecht
Herr Dr. Leupolt hat mir sehr geholfen die Niederlassungserlaubnis für selbstständige Tätigkeit zu bekommen - dies habe ich bereits seit vielen Jahren versucht aber ohne Erfolg. Dann wurde ich auf Herrn Dr. Leupolt durch eine Empfehlung meiner Bekannten aufmerksam gemacht worden und kann ihn nur noch weiter empfehlen. Er war sehr geduldig und zuverlässig, war immer erreichbar, alle meine Weiterfragen wurden immer schnell beantwortet und dabei war er v.a. sehr menschlich kompetent. Meine Familie ist Herrn Dr. Leupolt sehr dankbar.
JR

von J. R. am 13.02.2020 um 19:08 Uhr

Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit
Migrationsrecht
Sehr kompetent, immer geduldig, und hilfsbereit... Ich war in guten Händen und die Zusammenarbeit war mir eine richtige Freude. Ich kann nur den Herrn Dr. Leupolt weiterempfehlen.
Vielen Dank. Ich freue mich, dass Sie Ihre Einbürgerungsurkunde nun eindlich erhalten haben.
MfG
Dr. Leupolt
MK

von M. K. am 14.01.2020 um 00:34 Uhr

Erlöschen Niederlassungserlaubnis, Beibehaltungsgenehmigung
Migrationsrecht
Hintergrund: Aus beruflichen Gründen meinerseits hat der Wohnsitz von mir und meiner Frau ins außereuropäische Ausland gewechselt. Die Auslaenderbehoerde unseres bisherigen deutschen Wohnsitzes informierte uns, dass damit die Aufenthaltsberechtigung meiner Frau (die sie seit über 20 Jahren besass) erloeschen wuerde und sie bei einer späteren Rückverlegung meines Wohnsitzes nach Deutschland dann einen Neuantrag auf Familienzusammenfuehrung stellen muesste, etc etc die ganze Prozedur von neuem. Nachdem ich die Situation Herrn Dr. Leupolt geschildert hatte, hat er sofort auf eine Ausnahmeregelung im Aufenthaltsgesetz hingewiesen, die besagt, dass in der geschilderten Situation die Aufenthaltsberechtigung des ausländischen Ehepartners nicht erlischt. Nachdem diese Information an den zuständigen Sachbearbeiter der Auslaenderbehoerde weitergeleitet worden war, wurde meiner Frau sofort eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung ausgestellt, die bescheinigt, dass ihr Aufenthaltstitel per der entsprechenden Gesetzesregelung nicht erlischt, und alles ist damit geklärt und gut.
Bewertung: Exzellent
Vielen Dank auch für Ihre Informationen und die freundliche Bewertung.
MfG
Dr. Leupolt