

Kündigung, Abfindung & Aufhebungsvertrag
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Online-Rechtsberatung
Arbeitsrecht – Sie wollen eine Abfindung? Wie setze ich meine Rechte im Kündigungsfall durch?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und eine Abfindung erstreiten wollen, laufen kurze Fristen um folgendes zu beachten:
- Sie müssen Kündigungsschutzklage einreichen und
- Ihr Abfindungspotential einschätzen lassen.
- Sie brauchen einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite.
Damit haben Sie die Grundlagen für Ihren Erfolg gelegt.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Höft Ihr idealer Ansprechpartner, wenn Sie als Arbeitnehmer gegen eine unberechtigte Kündigung vorgehen möchten. In einem solchen Fall sind Sie keineswegs machtlos, sondern Sie können Kündigungsschutzklage einreichen. Aufgrund der kurzen Frist von nur drei Wochen ist hier schnelles Handeln gefragt – bei Herrn Rechtsanwalt Höft erhalten Sie daher im Kündigungsfall sofort einen Termin. In der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht verhilft er Ihnen dann sicher zu Ihrem Recht – nicht nur für eine angemessene Abfindung, auch für ein leistungsgerechtes Arbeitszeugnis und alle weiteren Ansprüche gegen den Arbeitgeber.
Darüber hinaus richtet sich das Leistungsangebot von Rechtsanwalt Höft ebenfalls an Arbeitgeber. Dank der langjährigen Erfahrung auf beide Seiten des Arbeitsrechts verfügt Herr Rechtsanwalt Höft über umfangreiche Kenntnisse der Vorgehensweisen und Interessen der jeweiligen Gegenseite. So kann er Ihnen in ihrem Fall die bestmögliche Lösung erarbeiten.
Betriebsräte und Arbeitgeber berät Rechtsanwalt Höft bei den Verhandlungen bis zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden. Er vertritt Arbeitgeber und Betriebsräte in den Verfahren vor den Einigungsstellen und in den einschlägigen Beschlussverfahren.
Gesellschaftsrecht – Laufende Rechtsberatung von der Gründung bis zur Liquidation
Ferner verfügt Herr Rechtsanwalt Höft über einen Fachanwaltstitel im Bereich Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Als erfahrener juristischer Partner ist er dabei für Sie ein kompetenter Ansprechpartner in allen Rechtsfragen Ihres Unternehmens – von der Gründung bis hin zu einer etwaigen Liquidation. Bei der Gesellschaftsgründung sind wichtige Entscheidungen zu treffen, die später enorme rechtliche, wirtschaftliche sowie steuerliche Auswirkungen haben können. Herr Rechtsanwalt Höft unterstützt Sie daher bei der Wahl einer geeigneten Gesellschaftsform und erläutert Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile einer GmbH, UG, GmbH & Co. KG etc. Verlassen Sie sich außerdem als Geschäftsführer oder Gesellschafter auch zu einem späteren Zeitpunkt auf seine fachkundige Beratung und Vertretung. So hilft er Ihnen etwa, M&A-Transaktionen rechtssicher durchzuführen und vorzubereiten – egal, ob es um eine Fusion, Übernahme, einen Unternehmenskauf bzw. -verkauf, eine Verschmelzung, Umstrukturierung oder Liquidation geht. Darüber hinaus bietet er Ihnen regelmäßige Weiterbildung im Rahmen von Seminaren für Geschäftsführer – gerne auch bei Ihnen vor Ort im Unternehmen.
KSH Kanzlei Sönke Höft – Ihre Anwaltskanzlei
Kompetente Beratung, engagierte Betreuung und erfolgreiche Vertretung im Arbeitsrecht sowie im Gesellschaftsrecht erhalten Sie in der Hamburger KSH Kanzlei Sönke Höft von Herrn Rechtsanwalt Höft. Er ist als Fachanwalt optimal qualifiziert, um Ihnen für jeden einzelnen Fall eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten, die zum Erfolg führt. Dabei werden selbstverständlich auch Ihre individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Interessen in die juristische Lösungsfindung mit einbezogen.
Herr Höft studierte Rechtswissenschaften in Kiel, woraufhin er das Referendariat in Düsseldorf absolvierte. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in Düsseldorf und Hamburg tätig. Er führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht sowie für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Neben dem Anwaltsberuf widmet er sich der Autoren- und Schulungstätigkeit.
Kontakt:
Zur Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich bitte bereits im Voraus an die Kanzlei Sönke Höft unter den auf dem Profil angegebenen Kontaktdaten oder über das „Nachricht senden"-Feld.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze:
Sie finden meine Kanzlei im Herzen der Stadt gegenüber der Laeiszhalle im Brahmskontor, sehr gut mit Auto, S-Bahn, U-Bahn und Bus zu erreichen.
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Sprachen
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Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
- Deutscher Anwaltverein (DAV), Vorstand
- Hamburgischer Anwaltverein (HAV), Vorstand
- Hamburger Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte
Bewertungen 72
von T. S. am 12.05.2025 um 17:52 Uhr

von G. L. am 16.04.2025 um 12:45 Uhr

Danke für die tolle Bewertung
von R. E. am 21.03.2025 um 18:04 Uhr

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Die Haftungssumme pro Schadensfall beläuft sich auf EUR 1 Millionen, pro Versicherungsjahr auf EUR 4 Millionen.
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Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
(1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
(2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen, die im Volltext bei der Bundesrechtsanwaltskammer einsehbar sind:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nebst Anlagen
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsregeln in der EU:
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Law implementing the Directives of the European Community pertaining to the
professional law regulating the legal profession

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