Probleme mit Kündigungen per Einschreiben
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Warum der Einlieferungsbeleg und Sendungsverlauf allein keine Kündigung nachweisen
Wer eine Kündigung ausspricht, möchte den Zugang beim Empfänger sicher nachweisen. Viele Arbeitgeber verwenden dafür ein sogenanntes Einwurf-Einschreiben und legen später den Einlieferungsbeleg sowie den Sendungsverlauf vor, um zu zeigen, dass das Schreiben tatsächlich zugestellt wurde. Doch Vorsicht: Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24) reichen Einlieferungsbeleg und Sendungsverlauf allein nicht aus, um den Zugang einer Kündigung sicher nachzuweisen.
Was sagt das Urteil des BAG?
Das BAG entschied, dass der Absender nicht automatisch davon ausgehen kann, dass ein Kündigungsschreiben tatsächlich beim Empfänger angekommen ist, nur weil der Sendungsverlauf „zugestellt“ anzeigt. Entscheidend ist vielmehr, dass exakt das Kündigungsschreiben nachgewiesen wird, welches tatsächlich verschickt wurde und beim Empfänger angekommen sein soll.
Was wird zusätzlich benötigt?
Folgende Dokumente und Nachweise sollten deshalb vorgelegt werden:
Kopie des Kündigungsschreibens: Sie müssen immer nachweisen können, welches konkrete Schreiben verschickt wurde.
Einlieferungsbeleg und Sendungsverlauf: Diese Dokumente zeigen nur, dass überhaupt ein Schreiben verschickt wurde und zugestellt worden sein könnte.
Nachweis über die Identität des Schreibens: Es muss klar erkennbar sein, dass der Einlieferungsbeleg exakt zu diesem Kündigungsschreiben gehört.
Warum reichen Einlieferungsbeleg und Sendungsverlauf allein nicht?
Der Einlieferungsbeleg und der Sendungsverlauf der Post belegen lediglich, dass irgendein Brief beim Empfänger eingeworfen wurde. Sie zeigen aber nicht, ob genau dieses Kündigungsschreiben, auf das sich die Kündigungsschutzklage bezieht, zugestellt wurde.
Der Arbeitgeber sollte daher idealerweise eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs anfordern, die genau dieses Schreiben dokumentiert. Fehlt ein solcher Nachweis, besteht kein sicherer Beweis, dass die Kündigung beim Arbeitnehmer angekommen ist.
Fazit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitgeber: Sorgen Sie dafür, dass genau dokumentiert wird, welches Schreiben versandt wurde, und bewahren Sie eine Kopie des abgerufenen Auslieferungsbelegs auf.
Arbeitnehmer: Falls Sie eine Kündigung per Einschreiben erhalten, prüfen Sie genau, ob tatsächlich nachweisbar ist, dass Ihnen dieses konkrete Schreiben zugegangen ist.
Sie haben Fragen zur Zustellung von Kündigungen oder sind unsicher, ob eine Kündigung ordnungsgemäß zugestellt wurde? Kontaktieren Sie mich gerne.
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