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Rechtsanwalt

Stephan Lengnick

Anwaltskanzlei Stephan Lengnick
Anwaltskanzlei Stephan Lengnick
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Maklerrecht
  • Versicherungsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
ich berate Sie gerne bundesweit via Zoom. Die Beratung sollte vorab per E-Mail lengnick@email.de abgestimmt werden. für eine Beratung von 60 Minuten kalkulierte ich 150 € netto.
TB
von T. B. am 05.03.2025 um 13:38 Uhr
Herzlichen Dank 5 🌟
Allgemeine Rechtsberatung

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Herzlich willkommen bei Rechtsanwalt Stephan Lengnick!

Herr Lengnick ist bereits seit dem Jahr 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und hat den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf das Verbraucherrecht mit Bank- und Kapitalanlagerecht, das private Baurecht, das Versicherungsrecht und das Erbrecht gelegt. 

Hervorzuheben sind einige weitere Spezialgebiete: Die Ablöse und Umfinanzierung von Altdarlehen bei Verbraucherkrediten, der Widerruf von Gutscheinkaufverträgen mit der Firma Lyoness Europe AG, Widerruf von Kaufverträgen von Photovoltaikanlagen, Widerruf von Verträgen mit Schlüsseldiensten, Rückabwicklung von Dieselkaufverträgen durch Widerruf des finanzierten Autokaufes, Widerruf von Bauverträgen, Widerruf von Verbraucherbauverträgen, Rückabwicklung von Partnerschaftsvermittlungsverträgen. 

Rechtsanwalt Lengnick besitzt aufgrund langjähriger Erfahrungen im Bereich des privaten Baurechts über ein hervorragendes Verständnis für Zusammenhänge zwischen Technik und Recht sowie gute Englischkenntnisse. 

Aktuell ist ein deutlicher Tätigkeitsschwerpunkt die Rückabwicklung von Leasingverträgen. 

Rechtsanwalt Lengnick informiert umfassend über das Thema Widerruf von Verbraucherverträgen, damit die Verbraucher ihre bestehenden Rechte kennen, und so im Regelfall mehr erreichen können als nur die Entlassung aus einem laufenden Vertrag. Wenn auch Sie an der Prüfung Ihres Vertrages interessiert sind, oder eine Immobilie veräußern wollen und gezwungen sind das Altdarlehen abzulösen, können Sie gerne auf Rechtsanwalt Lengnick zurückgreifen und ihn umgehend kontaktieren. Außerdem fungiert Rechtsanwalt Lengnick ebenso in den folgenden Rechtsgebieten als sachkundiger Ansprechpartner: 

Allgemeines Vertragsrecht AGB, Handyvertrag, Schenkung, Vertrag, Rücktritt, Leihe, Gestaltung von Vertragsklauseln, Vertragsstrafe, Arbeitsrecht, Kündigung, Abfindung, Wiedereingliederung, Zeitarbeit, Urlaub, Betriebsübergang, Vertragsstrafe, Zeugniskorrektur, Bankrecht & Kapitalmarktrecht, Geldanlage, Rücklastschrift, Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen, Kartenverlust, Gemeinschaftskonto, Kontopfändung, Bearbeitungsgebühr Kredit, Widerruf Maklerrecht, Maklerprovision, Maklervertrag, Immobilienvermittlung, Wohnungsvermittlung, Kfz-Versicherung, Verwarnung, TÜV, Geschwindigkeitsüberschreitung, Umweltplakette, Schadensregulierung, Reparaturkosten, Verkehrsrechtsanwalt, Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeit, Rückkaufswert, Unfallversicherung, Versicherung, Versicherungspolice, Versicherungsmakler, Haushaltsunfall Werkvertragsrecht, Gewährleistung, Gewerke, Kostenvoranschlag, Mangel, Werklieferungsvertrag, Werkvertrag,

Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der Rufnummer 0351/4700820 gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.

Die Kanzlei liegt in der Chemnitzer Str. 96 in Dresden im 1.Stock. Eine Bushaltestelle befindet sich unmittelbar vor der Kanzlei. In fußläufiger Entfernung ist außerdem der Bahnhof „Dresden-Plauen" zu finden. Hier bestehen weitere Anschlüsse mit Nahverkehrszügen sowie der S-Bahnlinie S3. Parkmöglichkeiten sind in der Nähe der Kanzlei vorhanden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ra-lengnick.de

Stephan Lengnick ist gelistet in Rechtsanwälte Dresden und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein

Bewertungen 136

TB

von T. B. am 05.03.2025 um 13:38 Uhr

Herzlichen Dank 5 🌟
Allgemeine Rechtsberatung
Herr RA Lengnick ging für mich gegen die Firma Pfando vor, weil Pfando mir meinen PKW weg genommen hatte. Herr Lengnick war härtnäckig und im Ergebnis kam es zu einem Prozeßvergleich und einer erheblichen Schadensersatzzahlung.
Es freut mich immer wieder sehr, wenn ich kleinen Leuten helfen kann. Die Schadensersatzzahlungen sind für viele Pfando-Geschädigte viel Geld. Stephan Lengnick
Rechtsanwalt
AS

von A. S. am 28.02.2025 um 16:44 Uhr

Bewertung Rechtsanwalt Lengnick
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr geehrter Herr Lengnick, ich bin Ihnen unendlich dankbar über Ihre geleistete Arbeit in meiner Rechtssache "Pfando". Wir haben am 12.02.2025 in einem Rechtsstreit mit der Firma Pfando GmbH und Pfando Vermietung GmbH vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Recht behalten. Ich hatte einen Streit mit der Firma Pfando GmbH wegen Eigentümerstellung. Herr Lengnick hat nicht nur in seiner ausgezeichnet, geleisteten anwaltlichen Tätigkeit mein Auto gerettet, sondern er hat dabei auch große und ausgezeichnete Ausdauer und Durchhaltevermögen gezeigt. Er hat mich immer wieder ermutigt, gegen die Machenschaften der Firma Pfando durchzuhalten und weiter zu machen:Dank der Arbeit durch meinen überaus geschätzten Rechtsanwalt, Herrn Lengnick mußte ich nicht einmal den Kredit, den ich von der Firma Pfando GmbH für mein Auto erhalten hatte, zurückzahlen. Im Gegenteil, die Firma Pfando ging nicht in Berufung. Herr Lengnick hat auch meine Ratenzahlungen zurück gefordert. Herr Lengnick hat alle Eigenschaften, die man sich von einem sehr guten Anwalt erwartet. Ich bin ihm von ganzem Herzen sooooooo dankbar über seine geleistete Arbeit. Er hat durch seine Sachlichkeit, Zuverlässlichkeit und Beharrlichkeit immer wieder neu aufgebaut. Solch einen Anwalt wünscht man sich in allen Lebenslagen. Ich kann jedem Anwaltssuchenden nur ans Herz legen, kontaktiert Herrn Lengnick, tragt euer Anliegen vor und er wird euch über die weitere Vorgehensweise beraten und immer mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wenn ich Herrn Lengnick leider nur mit fünf Sternen bewerten kann, für mich hat er 1.000 Sterne und noch mehr verdient. Leider ist die Bewertung nur für fünf Sterne vorgesehen, in der Schule würde man eine glatte 1 mit****....unendlich geben. Herr Lengnick, machen Sie weiter so. Ich gratuliere Ihnen nochmals von ganzem Herzen für den Erfolg, welchen wir in meinem Rechtsstreit errungen haben. Ich weiß, Sie werden auch für Ihre aktuellen Fälle und allen weiteren, das bestmöglichste leisten. Ich danke Ihnen nochmals von ganzem Herzen. Tolle Arbeit, toller Mensch!!!!!!! A. Sammet
Der Rechtsstreit drehte sich um das aktuellen Vertragsmodell der Firmen Pfando GmbH und Pfando Vermietung GmbH. In der von meiner Kanzlei erstrittenen Entscheidung hat das LG Ulm in einer Entscheidung vom 09.08.2024 eine Vielzahl von Anhaltspunkten dafür gefunden, dass auch das aktuelle Modell inhaltlich sittenwidrig ist und ein wucherähnliches Rechtsgeschäft darstellt. Auch meiner Ansicht muss man der Annahme der Firmen Pfando, ihren neuen Verträge seien wegen der "Anpassungen" an die Vorgaben der Rechtssprechung eine klare Absage machen. Leider haben die Firmen Pfando GmbH und Pfando Vermietung GmbH - so wie auch häufiger in der Vergangenheit die Firma Pfando´s Cash & Drive Gmbh die Berufung wegen der drohenden ungünstigen Entscheidung zurück genommen, so dass es wieder nicht zu einer begrüneten Entscheidung eines Oberlandesgerichs gekommen ist. Mir liegt allerdings ein ausführlich begründeter Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vor, der sich mit dem neuen Modell der Firmen Pfando auseinandersetzt und einige Begründungsansätze liefert. Ich freue mich jedenfalls mit der Mandantin über den Erfolg. Stephan Lengnick, Rechtsanwalt
KS

von K. S. am 21.11.2024 um 07:09 Uhr

Hilfe nach unverschuldeten Unfall mit Totalschaden
Verkehrsrecht
Herr RA Lengnick übernahm die Abwicklung meines Verkehrsunfalls und setzte meine Ansprüche zügig und engagiert durch. Ich bin sehr zufrieden wie schnell wir uns wieder ein anderes Fahrzeug beschaffen konnten. Ohne Hilfe von Herrn Lengnick wäre das so nicht möglich gewesen.
Ich freue mich aufrichtig, geholfen zu haben. Wichtig ist es, bei einem Verkehrsunfall einen versierten Anwalt einzuschalten, der die Unfallsitution und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzt und die Argumente der Versicherung vorwegnimmt.

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1.Ausgangspunkt:Hat ein Darlehensnehmer als Verbraucher im Sinne von § 500 Abs. 2 S. 2 BGB ein berechtigtes Interesse an der Rückzahlung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens, so steht ihm

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