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Rechtsanwalt

Sven M. Laube

Rechtsgebiete

  • Verwaltungsrecht
  • Schulrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Öffentliches Recht
  • Wirtschaftsrecht
  • Umweltrecht
  • Öffentliches Baurecht
Über 16 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2008 und über 16 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
FP
von F. P. am 17.09.2023 um 23:01 Uhr
Nichtversetzung im Gymnasium
Schulrecht

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LÖSUNGSORIENTIERT – KOMPETENT – PRAXISNAH

In der deutschlandweit tätigen Anwaltskanzlei Laube, Knacker & Partner mit Sitz in Frankfurt am Main erhalten Privatpersonen und Unternehmen eine maßgeschneiderte Beratung und Vertretung rund um die Rechtsgebiete Verwaltungsrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie im öffentlichen und privaten Baurecht.

Zusammen mit seinen Kollegen pflegt Rechtsanwalt Laube den persönlichen und vertrauensvollen Kontakt zu seinen Mandanten, denn deren Zufriedenheit ist oberstes Gebot. Dabei widmet er sich mit Engagement den individuellen Interessen seiner Mandanten, versucht Konflikte zunächst außergerichtlich zu lösen – setzt sich aber auch konsequent für Ihre Rechte gegenüber Behörden, Bildungseinrichtungen und Unternehmen ein.


Rechtsanwalt Sven Laube

Bereits während des Studiums der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) beschäftigte sich Rechtsanwalt Laube schwerpunktmäßig mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Das Referendariat absolvierte er beim Oberlandesgericht München sowie in einer Anwaltskanzlei in New York/USA. Bereits im Jahr 2008 gründete er die Kanzlei Laube, aus der die heutige Kanzlei Laube, Knacker & Partner hervorging.

Neben dem Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht liegen seine Schwerpunkte auf dem Baurecht sowie auf dem Verwaltungsrecht, hier insbesondere Fälle mit schul- und hochschulrechtlichen Fragestellungen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Laube ehrenamtlich für den Deutschen Kinderschutzbund tätig.


Verwaltungsrecht – Sicher durch den Paragraphendschungel 

Privatpersonen und gewerblichen Mandanten steht Rechtsanwalt Laube fachkundig bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Behörden und anderen staatlichen Institutionen zur Seite. Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören verschiedene Spezialgebiete des Verwaltungsrechts u. a. das Gewerberecht, das Handwerksrecht, Waffenrecht, Luftrecht und das Schul- und Hochschulrecht. Haben Sie bspw. eine Gaststättenuntersagung erhalten übernimmt er die Überprüfung, beschäftigt sich mit Zulassungsfragen für Handwerksbetriebe und berät Sie auch rund um das öffentliche Baurecht. Aber auch bei der Einholung anderer Genehmigungen, z. B. im Umweltrecht, begleitet er Sie fachkundig, übernimmt die Prüfung, Widerspruchseinlegung, Verhandlungsführung mit Behörden oder Abwehr von Untersagungen und berät gerne auch rund um das Waffenrecht.

Schulrecht – Die Zukunft Ihrer Kinder liegt in guten Händen 

Nicht jeder erinnert sich gerne an seine Schulzeit zurück, sei es wegen fiesen Lehrern, Mobbing durch Mitschüler oder einfach nur wegen der schlechten Noten. Das Schulrecht stellt einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Laube dar, der dafür sorgt, dass Schulen und Schulämter die Rechte von Schülern und Eltern nicht antasten. So ist er gerne bereits bei der Schulwahl behilflich, z. B. wenn Ihr Kind eine andere als die für den Wohnbezirk zuständige Schule besuchen soll. Weiterhin berät er Sie auch bezüglich eines Nachteilsausgleichs, z. B. im Sinne des sog. Legasthenieerlasses, zum Anspruch auf eine sonderpädagogische Förderung (Förderbedarf) oder wenn es um die Versetzung Ihres Kindes geht. Ein weiteres Tätigkeitsfeld erstreckt sich hierbei auf das Prüfungsrecht, beispielsweise geht er gegen nicht ordnungsgemäße Prüfungsbedingungen vor oder wenn nicht nachvollziehbare Noten vergeben wurden. Ebenso setzt er sich für die Rechte von Schülern ein, wenn wegen eines Fehlverhaltens eine Ordnungsmaßnahme verhängt wurde. 

Hochschulrecht – (Rechts-)sicher durch das Studium – schneller ans Ziel 

Durch die aktuelle Entwicklung im Bildungswesen gewinnt das Hochschulrecht zunehmend an Bedeutung, denn im Verhältnis zur Hochschule fühlen sich viele Studenten oft hilflos, einer gewissen Willkür ausgesetzt und sehen ihre Karriere in Gefahr. Rechtsanwalt Laube steht Studenten bereits vor der Zulassung beratend und vertretend zur Seite, z. B. beim Härtefallantrag oder wenn Sie als Student eine Studienplatzklage anstreben. Durch den Bologna-Prozess hat sich für das Bachelorstudium oder Masterstudium vieles verändert, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie Rechtsanwalt Laube bei rechtlichen Fragen rund um die Exmatrikulation, den Fachwechsel, den Hochschulwechsel oder auch bezüglich des Staatsexamens. Auch im Prüfungsrecht wird er für Sie tätig, denn eine nicht bestandene Prüfung oder unterstellte Täuschungsversuche können erfolgreich angefochten werden. 

Baurecht – Der Traum der eigenen vier Wände 

Das eigene Haus – davon träumen die meisten Menschen. Doch hängen mit einem Bauvorhaben viele Aspekte zusammen, über die Sie Rechtsanwalt Laube umfassend informiert. So übernimmt er für Bauherren, Bauträger, Handwerker und Architekten die Gestaltung des Bauvertrages und setzt die Rechte bei Baumängel oder Werklohnforderungen durch. Im öffentlichen Baurecht prüft er die Zulässigkeit baurechtlicher Vorhaben, berät zu den verschiedenen Baugenehmigungen sowie zur Bauordnung. Ebenso wehrt er unterwünschte Bauvorhaben von Nachbarn ab, informiert über die Grenzbebauung, den Bestandsschutz und zum Bebauungsplan.

Wirtschaftsrecht / Handelsrecht / Gesellschaftsrecht – Mit Strategie zum Erfolg 

Kleinere und mittelständische Unternehmen erhalten in der Kanzlei Rechtsdienstleistungen aus einer Hand, sei es bezüglich der Vertragsgestaltung oder als ausgelagerte Rechtsabteilung. Rechtsanwalt Laube berät Unternehmen bereits in der Gründungsphase, berät z. B. bei der Wahl der richtigen Rechtsform (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH etc.) und übernimmt die Gestaltung entsprechender Verträge, Satzungen oder Geschäftsbedingungen.


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