- Fachanwältin für Erbrecht
- Fachanwältin für Medizinrecht
- Betreuungsrecht
Über mich
Sorge vor Vollmachtsmissbrauch oder Erbschleicherei?
Fühlen Sie sich von Nachbarn, Bekannten, Verwandten oder Betreuungspersonen verdächtig umschmeichelt, drangsaliert, manipuliert oder bereits finanziell geschädigt? Wurde Ihnen nahegelegt, umzuziehen, Ihr Testament zu ändern oder eine Generalvollmacht zu erteilen?
Oder haben Sie als (Kindes-/Geschwister-) Kind Besuchsverbot durch die Pflegeperson Ihres älteren Verwandten erhalten? Wollen Mutter, Vater, Onkel, Tante aus heiterem Himmel keinen Kontakt mehr zu Ihnen? Sind Sie bereits zugunsten eines Dritten enterbt worden oder großer Teile Ihres Erbes beraubt?
Doppelqualifikation im Erb- und Medizinrecht
Als langjährige Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Medizinrecht bin ich spezialisiert auf Nachlasssicherung im Kontext von Vollmachtserschleichung und Erbschleicherei. Ich unterstütze Sie dabei, wirksame letztwillige Verfügungen aufzusetzen und auch im Krankheitsfall Ihre Geschäfts- und Testierfähigkeit zu belegen. Außerdem berate ich, wie Sie Ihr Familienvermögen über den Todesfall hinaus sichern und zu Lebzeiten erbschaftsteuerrechtlich günstige Vermögensübertragungen vornehmen.
Wenn Sie feststellen lassen möchten, ob zum Zeitpunkt der Testaments- oder Vollmachtserstellung auf Seiten des Erblassers Testier- bzw. Geschäftsfähigkeit bestand, hole ich die erforderlichen Krankenunterlagen ein, ermittle entsprechende Verhaltensauffälligkeiten und prüfe medizinische Sachverständigengutachten und psychiatrische Diagnosen auf Eindeutigkeit und Validität. Aus den ärztlichen Unterlagen und vorhandenen Pflegeberichte filtere ich schon im Vorfeld heraus, welche Prozessaussichten vorhanden sind. Sie profitieren von meiner knapp 40-jährigen medizinrechtlichen Expertise.
Ich berate Sie außerdem ausführlich zu Ihren Pflichtteilsansprüchen und wehre etwaige unberechtigte Ansprüche von Erbengemeinschaften, Miterben sowie Pflichtteilsberechtigten für Sie ab. Ist es unter den Erben zu Konflikten bzw. Streitigkeiten gekommen, vertrete ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Spezialistin für Betreuungsrecht
Infolge eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung kann es leider schneller, als man denkt, dazu kommen, dass für Sie oder einen nahen Verwandten eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss. Ich berate und vertrete Sie bei allen betreuungsrechtlichen Anliegen, z. B. wenn es zwischen dem Betreuten und dem Betreuer Probleme gibt und beantworte Rechtsfragen zum Betreuungsrecht. Ich habe selbst „von der Pike“ eine Vielzahl von rechtlichen Betreuungen geführt und begutachte immer noch als von Betreuungsgerichten eingesetzte Verfahrenspflegerin schwierige gerichtliche Fallkonstellationen.
Dozentin u.a. für den DeutschenAnwaltVerein
Ich setze mich auch als Dozentin auf Fachtagungen und in Seminaren für die Autonomie des Patientenwillens ein. Im Auftrag der DeutscheAnwaltAkademie gebe ich das Online-Seminar „Patientenverfügung – wie denn nun richtig?“ und gemeinsam mit Prof. Dr. Tilman Wetterling das Seminar „Patientenverfügung für Demente“. Für weitere Anwaltvereine halte ich Seminare zum Thema „Missbrauch der Vorsorgevollmacht“. Im Fachanwaltskurs Sozialrecht hielt ich viele Jahre Veranstaltungen zur „Auswertung medizinischer Gutachten“ ab. Ich bin sehr gut vernetzt und arbeite mit angesehenen psychiatrischen Sachverständigen zusammen.
Publikationen und weitere Leistungen
Informieren Sie sich auf unserer Kanzlei-Seite über meine Publikationen im Bereich Medizinrecht, Betreuungsrecht und Vermögenssorge und über weitere Leistungen wie zur
Sie können mich jederzeit kontaktieren, auch direkt über meine Kanzlei-Seite www.rechtsanwalt-betreuungsrecht.de
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- BGT Betreuungsgerichtstag e.V. - Interdisziplinärer Fachverband im Betreuungswesen
- DAV Deutscher Anwaltverein e.V.
Bewertungen 5
von K. K. am 24.01.2025 um 10:53 Uhr
von A. W. am 09.07.2024 um 16:30 Uhr
von U. R. am 30.10.2023 um 13:42 Uhr
Rechtstipps 2

In einer alternden Gesellschaft bieten sich hierzu viele Gelegenheiten, denn Alter macht täuschungsanfällig, auch ohne Demenzerkrankung„Hallo, rate mal, wer am Telefon ist!“ – Mit diesen oder…

Wer Testierunfähigkeit nachweisen will, braucht medizinische Belege und muss mit strenger Prüfung rechnen.Mit Testierfähigkeit ist die Fähigkeit gemeint, ein rechtswirksames Testament zu errichten,…
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Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht mit weltweiter Geltung über die Allianz Versicherungs-AG, München.
Zulassung, Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin Sybille M. Meier und Rechtsanwältin Dr. Astrid von Schoenebeck sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Beide Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Berlin an.
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Alle Texte sind über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de, abrufbar, dort unter Berufsrecht.
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