
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Familienrecht
- Ausländerrecht & Asylrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über mich
Kompetent und vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartner in meinen Büroräumen in Göttingen zur Seite. Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne. Meine Kanzlei steht Ihnen offen.
Strafrecht
Mein Leistungsspektrum im Strafrecht erstreckt sich von der Begleitung meiner Mandanten im Ermittlungsverfahren über die Vertretung im Hauptverfahren bis hin zur Berufung oder Revision. Sie können sich darauf verlassen, dass ich Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens mithilfe einer erfolgversprechenden Verteidigungsstrategie engagiert vertrete und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall erziele.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht übernehme ich nach einem Verkehrsunfall die Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung, inklusive der Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Darüber hinaus stehe ich meinen Mandanten auch im Bußgeldverfahren zur Seite, berate bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot sowie in Verkehrsstrafsachen wie Unfallflucht oder einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, eine Trunkenheitsfahrt, eine Handynutzung am Steuer oder auch ein Rotlichtverstoß? Droht Ihnen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis? Oder wurde Ihnen bereits ein Fahrverbot auferlegt? In all diesen und weiteren Fällen mit Bezug auf eine Ordnungswidrigkeit berate ich Sie kompetent und zielstrebig. Ich unterstütze Sie tatkräftig dabei, ein Fahrverbot, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und Punkte in Flensburg abzuwenden, den Bußgeldbescheid zu prüfen sowie Widerspruch einzulegen. Auf meine kompetente Betreuung im Rahmen eines Bußgeldverfahrens können Sie stets zählen.
Familienrecht
Streitigkeiten im familienrechtlichen Bereich bedürfen besondere Sensibilität. In dieser schwierigen Phase unterstütze ich Sie gerne rechtlich bei dieser Vielzahl an Angelegenheiten.
Bei Fragen rund um Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und sonstigen Vermögensfragen stehe ich Ihnen vertrauensvoll zur Seite und setze Ihre Rechte mit bestmöglicher Vertretung mit gemeinsam ausgearbeiteten Lösungen in Ihrem Interesse durch.
Auch können Sie sich bei anstehenden wichtigen rechtlichen Fragen bereits vor der Eheschließung hinsichtlich der Gestaltung von Eheverträgen sowie im Rahmen der Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen an mich wenden.
Ausländerrecht & Asylrecht
Egal, ob es um die Einreise von EU-Bürgern oder Bürgern anderer Nationalitäten geht: Ich biete Ihnen eine umfassende Rechtsberatung zu den Einreisemodalitäten und kläre Sie über die Themen Arbeitserlaubnis, Einreisesperre oder Einbürgerung ausführlich auf. Darüber hinaus können Sie sich gerne an mich wenden, wenn Sie sich über ein Einreisevisum informieren möchten.
Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.
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Bewertungen 43
von E. S. am 13.02.2025 um 13:47 Uhr
von S. Z. am 28.10.2024 um 15:58 Uhr

von P. K. am 06.03.2024 um 08:17 Uhr
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Den Inhalt dieser Normen stellt die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de zur Verfügung.
Die Berufsbezeichnung »Rechtsanwalt« bzw. »Rechtsanwältin« wurde in Deutschland verliehen. Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder der
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Die Berufsbezeichnung »Rechtsanwalt« bzw. »Rechtsanwältin« wurde den Mitgliedern der Kanzlei aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem jeweilig zuständigen Justizministerium nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Braunschweig zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGB1. I 565) (BRAO) und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vom 05.05.2004 (BGBl. I 718) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.
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