
- Fachanwalt für Strafrecht
Der Anwalt hat ganz schnell zurückgerufen, als die Vorladung bekam, ich konnte die Anwaltskosten in drei Teilen zahlen und er hat mir eine Menge Last von den Schultern…
Thomas C. Pohl
Fachanwalt für Strafrecht
Über mich
Seit 2008 bin ich Rechtsanwalt. Ich war von Anfang an auf Strafrecht spezialisiert und habe außerdem Fälle aus dem Wirtschaftsrecht (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht übernommen).
Seit 2012 bin ich Fachanwalt für Strafrecht und übernehme seitdem nur noch Fälle aus diesem Rechtsgebiet.
Spezialgebiete sind das Drogenstrafrecht (Betäubungsmittelstrafrecht - BtMG, aber auch AMG-Verstoss u.ä.) sowie Sexualstrafrecht und Geldwäscheverfahren.
Meine Mandanten verteidige ich bundesweit und bin daher schon an vielen Gerichten Deutschlands tätig gewesen, von kleinen Amtsgerichten in Brandenburg bis zum Bundesgerichtshof.
Als Strafverteidiger bringe ich nicht nur Wissen und Erfahrung mit, sondern beeinflusse das Verfahren auch durch meine Art und Persönlichkeit. Ein guter Strafverteidiger wirkt immer wie ein Schutzschild für seinen Mandanten.
Ich würde mich freuen, wenn ich auch Ihre Verteidigung übernehmen kann.
Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin.
Die Kanzlei
Seit September 2009 arbeite ich mit Herrn Rechtsanwalt Marx in einer gemeinsamen Kanzlei. Er ist ebenfalls Fachanwalt für Strafrecht.
Sie profitieren davon, daß jederzeit Fachgespräche und Perspektivenwechsel möglich sind. Wir stehen für Kompetenz, Engagement, durchdachte Strategien und Honorartransparenz.
Unsere Kanzlei ist bundesweit in allen Instanzen tätig.
Strafrecht
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert.
Ich habe aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrung die Befugnis erhalten, die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.
Als Strafverteidiger habe ich täglich mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten zu tun.
Ich übernehme Ihre Verteidigung und wahre Ihre Rechte, sei es nach einer Vorladung als Beschuldigter, einer Anklageschrift oder bei einer Festnahme usw..
Tätigkeitsbereiche
In unserer Strafrechtskanzlei übernehme ich vorrangig Fälle aus meinen Spezialbereichen, nämlich:
Drogenstrafrecht (BtMG-Verstoß); AMG-Verstoß; NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz)
Im Drogenstrafrecht geht es um Tatvorwürfe aus dem Betäubungsmittelgesetz (§§ 29, 29a, 30, 30a BtMG), zum Beispiel "Unerlaubtes Handelstreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge", "Erwerb von BtM (Kokain, Cannabis, Amphetamin, Ecstasy, Methamphetamin usw.)", "Anbau von Cannabis" usw.
Große Erfahrung besitze ich im Bereich von Ermittlungsverfahren, bei denen es um Drogenkauf (oder Arzneimittelkauf) im Internet/Darknet geht. Hier konnten wir bundesweit bereits mehreren Hundert Mandanten sehr erfolgreich helfen.
Mehr zum Thema BtMG-Verteidigung erhalten Sie auf dieser speziellen Kanzleiwebseite:
https://www.anwalt-btmverstoss-berlin.de
Sexualstrafrecht
Im Bereich Sexualstrafrecht geht es um die Verteidigung gegen Vorwürfe wie:
Vergewaltigung, sexueller Übergriff, sexuelle Belästigung, Mißbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz kinderpornographischer Schriften etc.
Diese Tatbestände des Strafgesetzbuch haben in den letzten Jahren eine massive Ausweitung erfahren und sind auch in ihrer Systematik durcheinandergewirbelt worden. Es ist meiner Erfahrung nach zu einer Erhöhung der Anzeigen gekommen, von denen auch einige unberechtigt sind.
Weitere Informationen zum Thema Sexualstrafrecht finden Sie auf der Website unserer Kanzlei unter:
https://anwalt-strafrecht-berlin.de/strafrecht/sexualstrafrecht
Geldwäsche
Geldwäsche ist ein schwieriges Gebiet des Strafrechts. Die Bedeutung des Kampfes gegen Geldwäsche wird auch international immer wieder stark betont. Die gesetzlichen Maßnahmen werden deshalb immer weiter ausgeweitet.
Allerdings bestehen oftmals gute Verteidigungschancen. Denn es gilt immer noch der alte Rechtsgrundsatz, daß die Ermittlungsbehörden nachweisen müssen, daß eine Geldwäschehandlung begangen wurde. Der Verdacht reicht natürlich nicht.
Die Fallzahlen jedoch steigen stark an. Immer mehr Privatpersonen, Investoren und Geschäftsleute geraten ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. Ein Klassiker sind Geldwäscheverdachtsanzeigen durch die Bank, weil es ungewöhnliche Geldtransfers oder Bargeldbewegungen gab. Manchmal geht es auch um den Kauf von Immobilen, Schmuck oder anderen teuren Gegenständen.
Wenn Sie der Geldwäsche verdächtigt werden, bin ich der richtige Anwalt für Sie.
Noch mehr Informationen dazu finden Sie auf:
https://anwalt-geldwaesche-261-berlin.de
Wenn Strafrecht, dann zu Pohl & Marx.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
- Berliner Anwaltverein
- Deutscher Anwaltverein
Bewertungen 11
von A. B. am 25.04.2020 um 11:09 Uhr
Der Anwalt hat ganz schnell zurückgerufen, als die Vorladung bekam, ich konnte die Anwaltskosten in drei Teilen zahlen und er hat mir eine Menge Last von den Schultern genommen. Ohnen ihn wäre ich nervlich am Ende gewesen.
Ich weiß nicht, ob ich alles richtig gemacht habe, aber das Verfahren ist mangels Tatverdacht eingestellt worden, weil Herr Pohl mich sehr gut verteidigt hat.
Er ist nach meiner Erfahrung ein sehr guter Anwalt.
von M. L. am 17.04.2020 um 14:56 Uhr
Die Kontaktaufnahme war sehr gut.
Mir wurden die Kosten gleich am Anfang gesagt.
Man merkt im Gespräch, daß Herr Pohl ein sehr guter Strafverteidiger ist, gut zuhört und sich auskennt.
Die Sache war etwas kompliziert und meine Bank hatte uns anscheinend auch nicht geglaubt und eine Geldwäscheanzeige gemacht, aber Rechtsanwalt Pohl hat das bei der Staatsanwaltschaft anscheinend gut erklärt. Alleine hätten wir das so nicht geschafft.
Das Verfahren wurde eingestellt und daher sind wir wieder sehr glücklich.
von J. A. am 10.04.2020 um 08:32 Uhr
Rechtstipps 3

Immer wieder kommt es zu strafrechtlichen Ermittlungen aufgrund einer einzigen Zeugenaussage. Auch wenn es keine weiteren unmittelbaren Beweismittel gibt, kann es zu einer Anklage, einem…

Wer bei der Einreise nach Deutschland bzw. in die EG Bargeld dabeihat, muss aufpassen und sich an die Regeln halten.Warum?1. Einreise/Ausreise/Durchreise innerhalb der EGWer 10.000 € oder mehr nach…

... dann liegt womöglich ein Durchsuchungsbefehl gegen Sie vor.Die Polizei hat dann das Recht, Ihre Wohnung nach Beweismitteln für eine Straftat zu durchsuchen.Bei Gefahr im Verzug darf die Polizei…
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