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MM

von M. M. am 04.02.2017 um 06:33 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Hatte den Pflichtteil nach Muster auf der Webseite geltend gemacht. Mutter hat nicht geantwortet. Dr. Papenmeier hat ihr Druck gemacht.
LB

von L. B. am 20.10.2016 um 10:00 Uhr

Erbe
Erbrecht
Herr Papenmeier hat uns schnell und verständlich vorgerechnet, wie unsere Erbengemeinschaft geteilt werden muss.
ML

von M. L. am 20.06.2016 um 19:42 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Fast 5 Jahre schmutziger Pflichtteilsstreit der durch meine Geschwister gegen mich geführt wurde. Selbst Herr Papenmeier wurde mehrfach schriftlich angegriffen. Er hat uns durch seine hohe fachliche Kompetenz und seine angenehme menschliche Art sehr geholfen diese lange Zeit durchzustehen. Das Urteil fiel für uns positiv aus. Der beste Anwalt den wir kennen.
YK

von Y. K. am 20.05.2016 um 09:12 Uhr

Pflichtteil
Erbrecht
Pflichteil meiner Tochter, da ihr Vater gestorben ist. Alles zur vollsten Zufriedenheit.
RS

von R. S. am 15.02.2016 um 14:46 Uhr

Erbe
Erbrecht
Ich war zur Erstberatung. Mein Bruder ist gestorben und meine Mutter lebt noch. Er hat trotz meiner Bemühungen kein Testament gemacht. Jetzt erben seine Halbgeschwister mit. Viele Fragen, aber jetzt weiß ich mehr.
AK

von A. K. am 13.02.2016 um 17:39 Uhr

Anfechtung der Erbausschlagung
Erbrecht
Ich kam zu Dr.Papenmeier, weil ich meine Erbausschlagung
anfechten wollte.
Er wollte mein Erbe als Vermächtnis meiner Eltern sehen.
Es kam nicht mal zu einer Verhandlung.
Ich habe für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Landgericht Stendal gestellt. Dieses hat die Prozesskostenhilfe teilweise für einen Anspruch von 35.000 € gewährt und im übrigen zurückgewiesen. Auch das OLG Naumburg wollte keine weitergehende Prozesskostenhilfe gewähren. Ich schlug daraufhin vor, dass Sie die 35.000 € einklagen. Das wollten Sie aber nicht mehr. Da ich weder etwas für die Entscheidung des Gerichts, noch für Ihre eigene Entscheidung kann, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen, emfpinde ich die Bewertung als unfair.
WB

von W. B. am 26.11.2015 um 10:15 Uhr

Verjährungsfragen um das Pflichtteilsrecht.
Erbrecht
Herr Dr. Papenmeier versteht etwas von seinem Fach. Ich bin selber Anwalt und bearbeite ein Pflichtteilsmandat. Erbrecht gehört jedoch nicht zu meinen Themenschwerpunkten. Ich hatte für meinen Mandanten bei Gericht einen PKH-Antrag eingereicht und der Richter empfahl sofort, den Antrag zurück zu nehmen, weil der Anspruch angeblich verjährt sei. Ich nutzte den Verjährungsrechner von Dr. Papenmeier, der die Forderung als nicht verjährt ansah. Ich wandte mich dann an ihn. Innerhalb weniger Stunden klärte er den Irrtum des Richters mit fundierter Begründung auf. Ich setzte das dann sofort in einen vorzüglichen Schriftsatz um. Darüber hinaus gab er mir auch den Rat, den Antrag zu erweiteren, was ich auch tat. Mein Fazit: Brillianter Rechtsanwalt und Kollege.
DK

von D. K. am 26.10.2015 um 21:39 Uhr

beste Beratung und Vertretung in allen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht - mehr geht nicht.
Erbrecht
Einer der besten Anwälte für Erbrecht den ich kennen lernen durfte , eine Koryphäe im Erbrecht , und noch besser ein K Ä M P F E R vor Gericht der alles für das Recht seiner Mandanten tut.

Und ein TOP Mensch , der einem nicht sofort beim finanziellen die Pistole auf die Brust setzt ! Ratenzahlung)
Solche Anwälte gibt es leider viel zu wenig - die Zunft der guten Anwälte können Stolz auf ihn sein
SF

von S. F. am 25.10.2015 um 18:23 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Testament, Vorsorgegestaltung, alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
AV

von A. V. am 04.09.2015 um 14:25 Uhr

Testament
Erbrecht
Ich kümmere mich jeden Tag um meine Tante. Leider geht es ihr jetzt sehr schlecht. Meine Schwester hat gesagt, dass sie nach dem Tod der Tante Ärger machen will. Meine Tante hat keine Kinder. Ich habe mit Herrn Dr. Papenmeier besprochen, was ich tun kann. Ich war sehr zufrieden.