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Bewertungen

AP

von A. P. am 02.04.2015 um 10:03 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Schnelle Hilfe in der Not! Das gibt 5 Sternchen!
Vielen Dank!
AH

von A. H. am 26.03.2015 um 17:36 Uhr

Begrenzung der Erbenhaftung
Erbrecht
Ich hatte große Angst, dass ich für die Schulden meiner Frau aufkommen muss. Nun kann ich wieder etwas ruhiger schlafen.
MM

von M. M. am 19.03.2015 um 17:19 Uhr

Erstberatung
Erbrecht
Wir danken für die umfangreiche Erstberatung.
BH

von B. H. am 10.03.2015 um 15:45 Uhr

Teilungsversteigerung
Erbrecht
Endlich mal ein Spezialist, der diesen Namen verdient! Mein Bruder wollte unser Elternhaus versteigern lassen, um mich loszuwerden. Wir fanden Herrn Papenmeier über die Rechtsanwaltskammer Sachsen. Er kniete sich für uns rein und kämpfte an allen Fronten. Eine Rechtspflegerin wurden wir nach einem Befangenheitsantrag los. Beim Amtsgericht wurden wir trotzdem abgewiesen. Erst beim Landgericht erreichten wir unser Ziel.
SB

von S. B. am 06.03.2015 um 12:36 Uhr

Vermächtnis
Erbrecht
Unser Vater hatte eine neue Frau. Leider hat er sie zu seiner Erbin eingesetzt. Wenigstens hat er uns unser Elternhaus als Vermächtnis hinterlassen. Seine Frau hatte aber kein Einsehen, so dass wir unser Recht mit anwaltlicher Hilfe einfordern mussten. Herr Papenmeier war der zweite Anwalt, den wir beauftragt haben. Unser erster Anwalt wollte der Frau für das Grundstück noch einen höheren Geldbetrag als Pflichtteil zugestehen. Das konnten wir abwenden.
ES

von E. S. am 02.03.2015 um 09:59 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Gute Beratung. Danke.
MS

von M. S. am 28.02.2015 um 21:15 Uhr

Vorsorgevollmacht, Rechnungslegung
Erbrecht
Wir hatten eine Erstberatung, nachdem meine Schwester mit einer Vorsorgevollmacht den Nachlass geplündert hatte. Herr Papenmeier hat uns umfassend beraten, insbesondere über die Kosten und Risiken.
TB

von T. B. am 26.02.2015 um 15:26 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Wir haben Herrn Dr. Papenmeier leider erst aufgesucht, nachdem unser Anwalt aus Aue das Verfahren bereits vor dem OLG Dresden an die Wand gefahren hatte. Herr Dr. Papenmeier konnte für uns wenigstens noch einen Teil der Kosten retten.
JB

von J. B. am 25.02.2015 um 13:56 Uhr

Testamentsgestaltung, minderjähriges Kind
Erbrecht
Ich dachte immer, dass ich kein Testament benötige. Jetzt bin ich froh, dass ich bei Herrn Dr. Papenmeier war.