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TU

von T. U. am 17.08.2015 um 11:58 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Der Anwalt ist der Hammer! Zwei Briefe und schon hatte ich mein Geld.
SJ

von S. J. am 23.07.2015 um 13:34 Uhr

Pflichtteil
Erbrecht
Wir waren sehr positiv überrascht, wie Herr Papenmeier unsere Interessen vor dem Richter vertreten hat.
JM

von J. M. am 09.07.2015 um 11:51 Uhr

Testament
Erbrecht
Meine Frau und ich wollten unsere Erbfolge regeln. Herr Dr. Papenmeier nahm im Erstgespräch seinen Laptop und entwarf uns ein Testament. Wir hatten nicht erwartet, dass das so schnell geht.
JK

von J. K. am 23.06.2015 um 21:36 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Mein Vater hat mich enterbt. Ich habe meinen Pflichtteil geltend gemacht.
OB

von O. B. am 30.05.2015 um 15:03 Uhr

Testament
Erbrecht
Meine Frau und ich haben jeweils ein Kind. Wir waren deshalb bei Dr. Papenmeier zur Beratung. Er nahm seinen Laptiop und schrieb uns einen Entwurf für unser Testament. Das Testament haben wir dann zu Hause abgeschrieben. Schnell und unkompliziert. So hatten wir uns das gedacht.
FS

von F. S. am 19.05.2015 um 11:29 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Danke und Grüße vom "Spezialfall" aus Berlin.
TB

von T. B. am 05.05.2015 um 09:22 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Mir hat sehr gefallen, dass ich mir die Kosten vorher auf der Webseite ansehen konnte. http://www.erbrecht-papenmeier.de/kosten/aussergerichtlich.php
RL

von R. L. am 30.04.2015 um 09:49 Uhr

Pflichtteil
Erbrecht
Nach dem Tod meines Mannes wollte sein Sohn den Pflichtteil. Ich ließ alles von der Erbrechtskanzlei Papenmeier abwickeln und war damit sehr zufrieden.
IU

von I. U. am 16.04.2015 um 14:47 Uhr

Schenkung, Erbschaftsteuer
Erbrecht
Ich, kinderlos, möchte Geld an meinen Neffen und dessen Tochter verschenken. Ich wollte wissen, wie ich das mache und was ich bei der Erbschaftsteuer beachten muss. Herr Dr. Papenmeier hat mir erzählt, was ich wissen wollte. Dazu hat er mir dann noch viele wertvolle Ratschläge gegeben. Man könnte sagen, dass er mir auch das gesagt hat, was ich nicht wissen wollte, aber wissen sollte. Dafür gibt es 5 Sterne. Danke!
UM

von U. M. am 04.04.2015 um 21:44 Uhr

Teilungsversteigerung
Erbrecht
Wir haben von Vati nur ein Haus geerbt. Und dazu noch Schulden. Geld war keins da. Die Bank wollte, dass wir das fehlende Geld zahlen. Das Haus wollte aber keiner kaufen. Versteigern konnte man das auch nicht, wie wir später merken mussten. Und sogar der Insolvenzverwalter hat das Insolvenzverfahren abgelehnt. Herr Dr. Papenmeier hat sich sehr für uns eingesetzt und Anträge in allen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gestellt. Am Ende hat sich der Fall dann einfach erledigt. Unverhofft kommt oft!