5 Anwälte für Sofortige Vollziehung in der Nähe von Rheinbach (20 km Umkreis)

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Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Wieland
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Wieland
Wieland Rechtsanwälte, Rheinweg 23, 53113 Bonn 6696.605737998 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Sofortige Vollziehung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Frank Wieland im Umkreis von Rheinbach
aus 16 Bewertungen Die Kanzlei Wieland Rechtsanwälte wurde mir empfohlen und ich kann sie nur wärmstens weiterempfehlen. Frank Wieland … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Mager
Rechtsanwalt Stephan Mager
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Mager ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Sofortige Vollziehung
(30.03.2022) Sehr Freundlicher Kontakt und seine rechtliche Bewertung beim ersten Gespräch entsprach dem späteren Urteil. Das …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Laurentius
sehr gut
Kanzlei am Martinsbrunnen, In der Sürst 3, 53111 Bonn 6694.4866319374 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Laurentius vertritt Sie im Umkreis von Rheinbach anwaltlich kompetent im Bereich Sofortige Vollziehung
aus 25 Bewertungen Frau Laurentius hat mich bei meinen Anliegen kompetent unterstützt und sehr gut beraten. Auch für Rücksprachen und … (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karlheinz Hösgen MBA
Kanzlei Karlheinz Hösgen,, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen 6679.4107851186 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Sofortige Vollziehung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Karlheinz Hösgen MBA im Umkreis von Rheinbach gerne zur Verfügung
(18.04.2023) Verpasst Fristen. Anfangs wirkte er sehr kompetent. Hat sich im laufe des Verfahrens aber geändert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Schneider
Rechtsanwalt Johannes Schneider
Schneider & Schneider Rechtsanwälte | Fachanwälte, Kesselgasse 5, 53111 Bonn 6694.3364764001 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Sofortige Vollziehung beantwortet Herr Rechtsanwalt Johannes Schneider im Umkreis von Rheinbach
aus 5 Bewertungen Das hat Herr Schneiders freundlich mitgeteilt. Wobei ich mich frage, ob es überhaupt einen RA gibt, der dieses … (30.08.2023)

Rechtstipps zum Thema Sofortige Vollziehung von Anwälten aus Rheinbach (20 km Umkreis)

Fragen und Antworten

  • Sofortige Vollziehung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sofortige Vollziehung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Sofortige Vollziehung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sofortige Vollziehung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sofortige Vollziehung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Rheinbach?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Rheinbach. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Rheinbach zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Rheinbach!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.