Fachanwalt Heilbronn Handelsrecht & Gesellschaftsrecht Fachanwälte | anwalt.de
Rechtstipps Handelsrecht & Gesellschaftsrecht von Fachanwälten aus Heilbronn
08.02.2017
Rechtsanwälte Hermann & Partner
Die Frage, ob und wann GmbH-Geschäftsführer der Sozialversicherungspflicht unterliegen, stößt bei der rechtlichen Überprüfung immer wieder auf große Unsicherheiten und ist insbesondere im Rahmen der vorsorgenden Vertragsgestaltung
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24.01.2017
Rechtsanwälte Hermann & Partner
Der Wunsch eines GmbH-Gesellschafters, aus der GmbH auszuscheiden, d. h. seine Gesellschafterstellung zu kündigen, kann auf eine Vielzahl von Motiven beruhen. So kann es z. B. vorkommen, dass man sich mit den Mitgesellschaftern nicht
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16.01.2017
Görtz Rechtsanwälte
Ist ein Gesellschafter berechtigt, einen Berater in die Gesellschafterversammlung mitzubringen und sich von ihm vertreten zu lassen? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Dresden in seinem Urteil vom 25.08.2016 (Az.: 8 U 347/16) zu
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03.12.2016
Rechtsanwälte Hermann & Partner
3. Allgemeine Hinweise a) Kaufpreis Dieser ist zunächst das Ergebnis von Verhandlungen der Vertragsparteien und stellt meistens einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Preisvorstellungen der Parteien dar. Der Kaufpreis ist vom
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02.12.2016
Rechtsanwälte Hermann & Partner
c) Gestaltung des Kauf- und Übertragungsvertrages Die Gestaltung eines ausführlichen und rechtssicheren Unternehmenskaufvertrages stellt einer der wichtigsten Aspekte einer Unternehmensübergabe dar. Dies vor allem deshalb, weil
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01.12.2016
Rechtsanwälte Hermann & Partner
1. Vorwort/ Einführung Nach den statistischen Zahlen stehen allein in der Bundesrepublik jährlich ca. 70.000 Unternehmen vor ihrer Nachfolge bzw. Übergabe an. So unterschiedlich die Motive für den Übergeber (z. B. mangelnder
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30.11.2016
Rechtsanwälte Hermann & Partner
Während vielen Geschäftsführern die Übernahme der Verantwortung für das Unternehmen bewusst ist, machen sich wenige von Ihnen darüber Gedanken, dass mit der Übernahme der Geschäftsführung auch zahlreiche persönliche
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29.11.2016
Rechtsanwälte Hermann & Partner
Die GmbH-Reform hat zu weitreichenden Änderungen im GmbH-Recht geführt. Einer der zentralen Reformpunkte ist dabei die umfassende Aufwertung der Gesellschafterliste. Für die Praxis von zentraler Bedeutung ist insbesondere die
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28.11.2016
Rechtsanwälte Hermann & Partner
Nach Aussage des Instituts für Mittelstandsforschung stehen allein in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren ca. 11.000 Unternehmen jährlich zur Übergabe an. Mangels geeigneter und auch williger Nachfolger in Familienunternehmen
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27.11.2016
Rechtsanwälte Hermann & Partner
Noch vor 10 Jahren war Compliance in Deutschland nahezu unbekannt. Heute ist der Begriff massiv in das Interesse der Öffentlichkeit und der Unternehmen gerückt. Die Brisanz für dieses Thema ergibt sich zum einen aus der rasanten
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26.11.2016
Rechtsanwälte Hermann & Partner
Eine bei Steuerprüfungen in GmbHs häufig strittige Frage ist die Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen. In erster Linie davon betroffen sind die Entgelte von Gesellschafter-Geschäftsführern und Fremdgeschäftsführern,
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25.11.2016
Rechtsanwälte Hermann & Partner
Nach einer aktuellen Untersuchung des Institutes für Mittelstandsforschung, Bonn, gibt es in Deutschland 2.122.000 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über Euro 50.000. Den mit Abstand größten Teil dieser Unternehmen machen die in
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06.02.2015
Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kramp (Kanzlei Kramp)
Die Insolvenzanfechtung ist in den Händen eines erfahrenen Insolvenzverwalters ein scharfes Schwert. Gemäß § 133 InsO sind Rechtshandlungen, welche mit dem Vorsatz begangen wurden, die Gläubiger zu benachteiligen bei Kenntnis des
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06.06.2014
Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kramp (Kanzlei Kramp)
Nach § 29 BGB kann das zuständige Amtsgericht bei einem Verein, soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstandes fehlen, in dringenden Fällen für die Beseitigung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten einen Vorstand (Notvorstand)
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27.03.2014
Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kramp (Kanzlei Kramp)
Nach § 15 a InsO haben Vertretungsorgane von juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (GmbHs, Aktiengesellschaften, Genossenschaften usw.) ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 3 Wochen nach Eintritt der
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