3 Anwälte für Trennungsvereinbarung in Melle

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Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hartwich-Ellis
Rechtsanwältin Julia Hartwich-Ellis
Anwaltskanzlei Julia Hartwich-Ellis, Markt 11, 49324 Melle 6693.267322539 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Hartwich-Ellis unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Trennungsvereinbarung
(12.10.2024) Bin bei Rechtsanwältin sein mindestens 12 Jahren. Top Leistung in allen Bereichen.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft
Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft
Kreft & Kreft, Dürrenberger Ring 20, 49324 Melle 6693.4547777279 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Trennungsvereinbarung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft aus Melle
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Kraus
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Kraus
Kanzlei Melle, Herrenteich 85, 49324 Melle 6694.0255503131 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Kraus aus Melle vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Trennungsvereinbarung
aus 12 Bewertungen Mein Anliegen hat Frau Kraus zur Kenntnis genommen und wird sich darum kümmern . (21.03.2023)

Fragen und Antworten

  • Trennungsvereinbarung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Trennungsvereinbarung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Trennungsvereinbarung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Trennungsvereinbarung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Trennungsvereinbarung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Melle?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Melle. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Melle zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Melle!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.