3 Anwälte für Wohnungseigentum in Sankt Augustin
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Kanzlei Martin Schonlau,
Schillerstraße 6, 53757 Sankt Augustin
6418.5755759783 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Schonlau bietet Ihnen anwaltliche Vertretung in Sankt Augustin im Bereich Wohnungseigentum
ANWALTSKANZLEI SCHLAUTMANN | RECHTSANWÄLTE,
An der Kirche 1, 53757 Sankt Augustin
6421.9025863782 km
Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Wohnungseigentum hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jochen Schlautmann aus Sankt Augustin
Ein Anwalt der zuhört, sich nicht nur der Sache annimmt, sondern ein Anwalt der sich reinkniet.
Danke für die tolle …
(20.08.2024)
aus 24 Bewertungen
HC Rechtsanwälte I Rechts- und Fachanwaltskanzlei,
Bonner Straße 158-160, 53757 Sankt Augustin
6418.4421302865 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Becher in Sankt Augustin bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wohnungseigentum
In dieser Kanzlei war ich in den besten Händen! Immer freundlich und hilfsbereit! Auch wenn ich unruhig war, habe ich …
(05.07.2024)
aus 7 Bewertungen
Fragen und Antworten
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Wohnungseigentum: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Wohnungseigentum umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wohnungseigentum und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Wohnungseigentum: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wohnungseigentum sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Sankt Augustin?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Sankt Augustin. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Sankt Augustin zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Sankt Augustin! -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.