Rechtstipps von Rechtsanwältin Viola Stiller 7

Rechtsanwältin Viola Stiller
(3)24.03.2025 von Rechtsanwältin Viola Stiller
Arbeitsrecht

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine variable Vergütung erhalten, sollten darauf achten, dass ihre Zielvorgaben rechtzeitig festgelegt werden. Nach einem aktuellen Urteil des

Rechtsanwältin Viola Stiller
(2)06.03.2025 (aktualisiert am 15.03.2025) von Rechtsanwältin Viola Stiller
Arbeitsrecht

Viele Mitarbeitende fragen sich, ob und unter welchen Bedingungen sie einen Anspruch auf Vergütung ihrer Überstunden haben. Dieser Rechtstipp setzt sich mit dieser Frage auseinander und ist damit für

Rechtsanwältin Viola Stiller
(3)28.10.2024 (aktualisiert am 15.03.2025) von Rechtsanwältin Viola Stiller
Arbeitsrecht

Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser besteht insbesondere darin, dass Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts einholen und die

Rechtsanwältin Viola Stiller
(3)28.07.2024 (aktualisiert am 15.03.2025) von Rechtsanwältin Viola Stiller
Arbeitsrecht

Oftmals wird Mitarbeitern, das Fahrzeug nicht nur zur dienstlichen, sondern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Kündigung und Freistellung

Titelbild
(2)27.01.2024 (aktualisiert am 15.03.2025) von Rechtsanwältin Viola Stiller
Arbeitsrecht

Was ist eine Abmahnung?Zunächst stellt sich die Frage, was eine Abmahnung überhaupt ist. Mit einer Abmahnung beanstandet der Arbeitgeber einen konkreten Pflichtverstoß des Mitarbeitenden und fordert

Rechtsanwältin Viola Stiller
(4)01.11.2023 (aktualisiert am 15.03.2025) von Rechtsanwältin Viola Stiller
Arbeitsrecht

Auch ein einmaliger Arbeitszeitbetrug von nur ca. zehn Minuten kann im Einzelfall eine fristlose Kündigung rechtfertigen.Das zeigt ein Fall, den das LAG Hamm (Urteil vom 27.1.2023 -13 Sa 1007/22)

Rechtsanwältin Viola Stiller
(6)25.10.2023 (aktualisiert am 15.03.2025) von Rechtsanwältin Viola Stiller
Arbeitsrecht

In der Regel endet das Arbeitszeugnis mit einer Dankes-, Wunsch - und Bedauernsformel, in der der Arbeitgeber sein Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers ausdrückt, ihm für seine Arbeit