Bewertungen von Wolfgang Benedikt-Jansen

4,8
Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

NF

von N. F. am 10.05.2022 um 08:47 Uhr

Nachfrage zu einer Verjährungsfrist
Allgemeine Rechtsberatung
Ich hatte eine Nachfrage zu einer Verjährungsfrist und mir wurde sehr kompetent und informativ weiter geholfen. Danke dafür.
SK

von S. K. am 24.04.2022 um 16:06 Uhr

Kompetente Hilfe mit Herz
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Jansen wurde mir persönlich empfohlen. Er ist ein Anwalt mit Leib und Seele dem es darum geht, das Beste für seinen Mandaten heraus zu holen. Obwohl mein Anliegen nicht in sein Fachgebiet fällt, hat er sich viel Zeit und Mühe mit meinem Fall gegeben. Ich fühle mich bestens unterstützt und beraten. Das Ergebnis steht noch aus. Ich kann Herrn Jansen uneingeschränkt weiterempfehlen und bedanke mich bei Herrn Jansen und seinem Team für die freundliche und kompetente Betreuung!
Herzlichen Dank!
US

von U. S. am 13.04.2022 um 14:45 Uhr

Ergebnis offen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ist noch in Bearbeitung
FS

von F. S. am 02.03.2022 um 16:36 Uhr

Beitragsfreistellung Rentenversicherung
Versicherungsrecht
Bzgl. einiger Probleme bei der Beitragsfreistellung meiner Rentenversicherung hat mich Hr. Benedikt-Jansen schnell und unkompliziert beraten. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und kann die kompetente und freundliche Unterstützung durch diese Kanzlei nur empfehlen!
Herzlichen Dank für die angenehme Bewertung!
DZ

von D. Z. am 02.02.2022 um 09:17 Uhr

Vorabeinschätzung zu Kapitalanlage
Allgemeine Rechtsberatung
Die Kanzlei Benedikt-Jansen hat mir in einer Kapitalanlage bezogen auf eine Insolvenz eine realistische Vorabeinschätzung auf den Erfolg einer Klage gegeben. Dies wurde im wohlwollen des Kunden gemacht und nicht zum Vorteil der Kanzlei und auf der Basis einer realistischen Einschätzung wurde die Klage nicht empfohlen. Die Gründe und das für und wieder wurden einsichtig erklärt. Kann die Kanzlei empfehlen.
Wir freuen uns, dass Sie mit unserer Beratung zufrieden waren. Herzlichst Wolf Benedikt-Jansen
GH

von G. H. am 16.01.2022 um 21:48 Uhr

Schadensminimierung bei einem Nachrangdarlehen. n
Allgemeine Rechtsberatung
von U&G.H am10.01.2022

Wir sind den Herrn Rechtsanwälten Jansen & Kar sehr dankbar, dass Sie uns auf die Klagemöglichkeit gegen die Derivest- Nachrangdarlehen Vermittler hingewiesen haben. Durch Ihre Rechtsvertretung konnten wir einen Vergleich erreichen,und dadurch einen Großteil unseres eingesetzten Kapital zurück erhalten.

Entsprechend Ihrer Dienstleistungsphilosophie sind wir glücklich und zufrieden.

Vielen herzlichen Dank
Herzlichen Dank. Wenn Sie glücklich und zufrieden sind, dann haben wir unser Ziel erreicht und das macht uns dann auch glücklich und zufrieden. MFG Wolf Benedikt-Jansen
SK

von S. K. am 12.01.2022 um 12:47 Uhr

Überzahlte Kontoführungsgebühren Postbank
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr RA Benedikt-Jansen hat mir im Gespräch die nötige Klarheit verschafft, wie ich bei der Postbank vorgehen kann und weitere Optionen aufgezeigt. Besten Dank!
Ich freue mich, dass Sie mit meinem Rat etwas anfangen konnten. Mfg Wolf Benedikt-Jansen
JK

von J. K. am 06.01.2022 um 13:34 Uhr

Anwaltsregress
Versicherungsrecht
Den sonst guten Bewertungen kann ich mich nicht anschließen, da ich von der Beratung und weiterem Vorgehen äußerst enttäuscht wurde. Ich habe im Anwaltsbüro ein Beratungsgespräch über einen Anwaltsregress mit ihm geführt. Es ging hierbei um den Zinsausgleich bei der Rückabwicklung von einem Immobilienfonds bei einem Vergleich beim OLG Ffm, bei dem die entgangenen Zinsen von dem mich vertretenden RA nicht eingefordert wurden. Meine Rechtsschutzversicherung hatte bereits gekündigt, musste aber die Kosten für den Vergleich übernehmen.Den Sachverhalt habe ich in dem Beratungsgespräch erklärt und Herr B.-J. erwiderte, dass ein Regressanspruch erfolgversprechend sei, aber nicht einfach und erhebliche Kosten bei einer Klage entstehen würden. Daraufhin wurde abgesprochen, dass eine Klage nur erhben werden soll, wenn die Klagekosten durch die bereits gekündigte Rechtsschutzversicherung getragen werde. Es wurde vereinbart, vorerst eine Deckunganfrage bei der RV zu stellen, für die mir keineKosten entstehen würden. Die Kosten für das Beratungsgespräch und die Deckungsanfrage sollten, falls die RV die Kosten für die Klage übernimmt, über die RV abgerechnet werden. Dies wurde eindeutig in der vom RA erstellten Aktennotiz so festgehalten.Die RV hat die Deckungsanfrage abgelehnt. Da abgesprochen war, dass mir auch bei Ablehnung keine Kosten entstehen (in Aktennotiz festgehalten), war für mich die Sache erledigt. Doch weit gefehlt: Ich erhielt eine Rechnung über 650,34 Euro, die ich nicht bezahlt habe. Daraufhin wurde eine Klage beim Amtsgericht Frankenberg/Eder gegen mich erhoben. Die Klage und die nachfolgende Klage beim Landgericht Marburg/Lahn wurde abgewiesen und das Rechtsmittel der Berufung verloren. Damit war das Verfahren abgeschlossen. Für mich ist nach wie vor das Verhalten von Herrn B.-J. nicht nachvollziehbar, da ich ihn ja um Rechtshilfe gebeten habe, die eindeutig abgesprochen und auch von ihm in einer Aktennotiz festgehalten wurde. Für mich ist Paradox, dass ich einen weiteren RA bemühen musste (mit dem ich sehr zufreiden war), um die Klage gegen mich abzuwenden. Gelernt habe ich, außer dem gewaltigen Ärger dem ich ausgesetzt wurde, die "Geldgeilheit" und "Wortklaubereien" über mehrere Seiten der Anklageschriften. Eine Einhaltung von Absprachen, zumal von einem Rechtsanwalt, war für mich bisher Selbstverständlich.
Sehr geehrter Herr Mandant K.,

ich bewundere die Mühe, die Sie sich mit Ihrer ausführlichen Bewertung gemacht haben. Es gibt kritische Bewertungen über mich, die empfinde ich als schmerzhaft, aber berechtigt. Ihre Bewertung empfinde ich als unberechtigt. Ich bin für Sie anwaltlich tätig geworden und dafür wollte ich eine Gegenleistung – ein aus meiner Sicht nicht ungewöhnliches Begehren. Sie haben mir nicht den Funken einer Wertschätzung, nicht einmal ein Dankeschön als Gegenleistung angeboten bzw. dargebracht. Darüber war mein Ärger über Sie mindestens genauso „gewaltig“, wie Ihr „Ärger“ über mich, sonst hätte ich Sie nicht über zwei Instanzen beklagt. Die Befassung mit Ihnen geht nun in das siebte Jahr und begann 2015. Ihre Akte bei uns umfasst 368 Dokumente (Ein Dokument umfasst im Durchschnitt ca. 3 Seiten). Ich verstehe zudem nicht, dass das Obsiegen beim Landgerichtes Marburg Ihnen offenbar keinen inneren Rechtsfrieden gebracht hat und Sie weiter mit mir hadern.

Ihren Vorwurf der „Geldgeilheit“ kann ich nicht nachvollziehen. Trotz des erheblichen Zeit- und Kostenaufwandes, den wir bei der Aufarbeitung der gescheiterten Mandatsbeziehung hatten, habe ich keinen einzigen Cent verdient. Sie sagten, dass Sie sich den sonst guten Bewertungen nicht anschließen konnten, woraus ich schließe, dass Sie diese wenigstens teilweise gelesen haben und diese sprechen gerade nicht für den Vorwurf der Geldgeilheit. Wir bieten grundsätzlich kostenlose Ersteinschätzungen an und teilen unseren Mandanten mit, ab welchem Beratungsaufwand wir Kosten berechnen und kündigen das dann vorher an. Halten Sie es unter Berücksichtigung dieser Umstände für wirklich gerechtfertigt, den Vorwurf der „Geldgeilheit“ bei einem Betrag von 650,34 Euro für einen erheblichen Zeitaufwand auf Grund Ihrer höchstpersönlichen Bewertung der Erfahrungen, die Sie mit mir gemacht zu haben glauben, zu verallgemeinern? Ich nicht!

In allem steckt immer aber auch ein positiver Wert, so auch in dieser Erfahrung. Wir haben sie zum Anlass genommen, unsere Vertrags- und Kostenpraxis gänzlich neu zu strukturieren – damit uns das nicht noch einmal passiert. Dafür ein Dankeschön!

Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Benedikt-Jansen
OS

von O. S. am 31.12.2021 um 16:29 Uhr

Top Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr ausführliche Erstberatung - Absolut professionell.
Darüber hinaus wird für jene sogar nichts berechnet.
Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen, deshalb 5 Sterne!

Vielen Dank und mit freundlichem Gruß,

Oliver Seipelt
Ich danke Ihnen ganz herzlich für diese freundliche Bewertung!

Wolfgang Benedikt-Jansen
GE

von G. E. am 14.12.2021 um 20:30 Uhr

Rücktritt Kaufvertrag PV Anlage
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr gute, kompetente und verständliche Beratung. Unkomplizierte und professionelle Hilfe. Das Team hat einen gute und freundliche Kommunikation. Kann ich nur weiterempfehlen.
Oh, danke schön!