- Fachanwältin für Familienrecht
- Fachanwältin für Medizinrecht
- Erbrecht
- Arzthaftungsrecht
- Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Ich bin seit 2009 als Anwältin tätig und bearbeite in der Kanzlei Dr. Winkelmann & Dr. Vogt (www.winkelmann-vogt.de) die Rechtsgebiete Familienrecht, Erbrecht und Medizinrecht.
Seit 2012 bin ich berechtigt, den Titel "Fachanwältin für Familienrecht" zu führen. Durch regelmäßige Fortbildungen bleibe ich immer up to date und kann Ihnen daher mit Kenntnis der aktuellen Entwicklung in der Rechtsprechung , Rechtsberatung und -vertretung auf aktuellstem Stand in sämtlichen Teilbereichen des Familienrechts (Unterhalt, Kindschaftssachen, Vermögensauseinandersetzung, Gewaltschutz) anbieten.
Es versteht sich, dass neben dem Familienrecht an sich auch die daran angrenzenden Rechtsgebiete zu meinem Tätigkeitsfeld gehören, wie beispielsweise steuer-, sozial- oder erbrechtliche Bezüge.
Auch im Erbrecht habe ich einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit, sodass ich einerseits die familienrechtlichen Angelegenheit für Sie umfassender und qualitativer ergänzen, Ihnen aber auch im Erbrecht selbst Rechtsberatung und -vertretung anbieten kann. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteils(-ergänzungs)ansprüchen, bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, sowie bei der Beantragung von und Beschwerden gegen Erbscheine. Die Erstellung von und Beratung zu Testamenten gehört selbstverständlich auch zu meinem Angebot. Im Jahr 2021 habe ich erfolgreich die Fortbildung zur Testamentsvollstreckerin absolviert.
Neben Herrn Rechtsanwalt Dr. Vogt (Fachanwalt für Medizinrecht) bearbeite ich weiter das Medizinrecht/ Arztrecht in allen Facetten und bin auch hier berechtigt, den Titel "Fachanwältin für Medizinrecht" zu führen. Neben Vertretung von Patienten, vertreten wir Ärzte oder auch Kliniken. Wir helfen Ihnen daher gerne in allen Bereichen des Medizinrechts/ Arztrechts, wie beispielsweise:
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund fehlerhafter Behandlung/ Kunstfehler
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen aufgrund unterstellter fehlerhafter Behandlung
- Krankenversicherungsangelegenheiten (privat und gesetzlich)
- Arzneimittel- und Medizinproduktrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Krankenhausrecht mit Chefarztvertragsrecht
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Apothekenrecht
- Gebührenangelegenheiten
Mein Anspruch an ein Mandatsverhältnis ist einerseits selbstverständlich eine fachlich kompetente Vertretung, aber auch ein spezifisches Eingehen auf den Mandanten und seine Bedürfnisse. Eine gute Erreichbarkeit und Zeit für Ihre Belange sind mit daher ebenso wichtig. Durch Einsatz von neuen Medien, können Anliegen auch schnell und effizient direkt geklärt werden.
Durch weitere Schwerpunkte in der Kanzlei (www.winkelmann-vogt.de), kann eine abgerundete Rechtsvertretung, auch bereichsübergreifend, angeboten werden, sodass Sie sich mehrere Wege sparen können:
Rechtsanwalt Dr. Dieter Vogt: Medizinrecht (Fachanwalt), Steuerrecht (Fachanwalt), Familienrecht
Rechtsanwalt Kai Sulzmann: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Winkelmann: Erbrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Unternehmensrecht und Betriebsnachfolge, Wirtschaftsrecht
Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit rechtlichem Rat helfen dürfte.
Qualifikationen und Auszeichnungen
ARBER-Seminare Fortbildungszertifikat
5-stündiges Seminar zum Thema Erwerb von Zahnarztpraxen und ausgewählte strafrechtliche Probleme.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Anwaltsverein Darmstadt
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtstipps 9
Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern
05.08.2022Berücksichtigungsfähigkeit von Tilgungsleistung beim Unterhalt
05.07.2022
Kanzlei
14:00–17:30
Kollegen der Kanzlei
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