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Rechtsanwalt

Kai Sulzmann

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Zivilrecht
  • Versicherungsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
YM
von Y. M. am 29.08.2023 um 13:23 Uhr
Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadenersatz nach Verkehrsunfall
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

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Ich bin seit 1995 als Anwalt zugelassen und  in der Kanzlei Dr. Winkelmann & Dr. Vogt (www.winkelmann-vogt.de) seit 2005 für das Verkehrsrecht zuständig. Daneben bearbeite ich Fälle aus dem allgemeinen Zivilrecht und Arbeitsrecht.

Durch ständige Fortbildungen bleibe ich „on top“ der aktuellen Entwicklung in der Gesetzgebung und Rechtsprechung, denn gerade Verkehrsrecht umfasst ein breites Spektrum von Untergebieten. Hierzu gehören insbesondere:

  • Regulierung von Verkehrsunfällen, also die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld beim Unfallgegner und dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. In den meisten Fällen ist dies auch bei Unfällen mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen möglich. Je nach Unfallland und Unfallumständen kann auch die Regulierung eines Unfalls im Ausland erfolgen.
  • Fahrerlaubnissachen, also alles rund um den Führerschein, etwa die Probezeit, Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach dem Punktsystem wegen Eintragungen in der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg oder wegen Drogenkonsum (z.B. Cannabis), bis hin zur (verwaltungsrechtlichen) Entziehung der Fahrerlaubnis, Neuerteilung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, etc.
  • Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister), in Flensburg, oft auch die „Verkehrssünderkartei“ genannt, also z.B. die Prüfung der bestehenden Eintragungen und der ordnungsgemäßen Löschung von abgelaufenen Eintragungen.
  • Kauf und Verkauf von Neuwagen und Gebrauchtwagen.
  • Gewährleistung wegen Mängeln bei Gebrauchtwagen und Neuwagen.
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten, also Verwarnungsgeldsachen und Bußgeldsachen – mit und ohne Fahrverbot -, z.B. wegen zu schnellem Fahren, zu geringem Abstand, Falschparken, Überfahren einer roten Ampel, Alkohol, Drogen, etc.
  • Verkehrsstrafsachen, also z.B. Alkohol oder Drogen am Steuer oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr, etc. Hierher gehört auch der (strafrechtliche) Entzug des Führerscheins oder die Anordnung eines befristeten Fahrverbotes.
  • Regress der (eigenen) Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach sogenannten „Obliegenheitspflichtverletzungen“ (z.B. wegen Fahrerflucht, Alkohol oder Drogen am Steuer, etc.)
  • Ärger mit der eigenen Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung, z.B. wegen des Vorwurfs von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Frage welche Schäden tatsächlich versichert sind.

Deshalb ist es im Verkehrsrecht wichtig, den Überblick über das Ganze zu haben, denn oft bestehen innere Zusammenhänge, die beachtet werden müssen, so z.B. zwischen Verkehrsstrafverfahren und Leistungsbegrenzungen in der Kaskoversicherung oder Regressansprüchen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung oder auch zwischen Bußgeldverfahren oder Strafsachen im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen und sich eventuell anschließenden Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde wie etwa der Fahreignungsprüfung vielen auch als medizinisch-psychologische Untersuchung,  MPU oder salopp als „Idiotentest“ bekannt) oder sogar Führerscheinentzug.

Durch weitere spezialisierte Anwälte und einen Notar in unserer Kanzlei (www.winkelmann-vogt.de), können wir  eine rechtliche Betreuung auch in vielen anderen Rechtsgebieten und damit Service aus einer Hand anbieten. Meine Kanzlei-Kollegen Yvonne Klaus (Familienrecht und Erbrecht), Dr. Dieter Vogt (Medizinrecht und Steuerrecht), Dirk Zander (Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht) und Dr. Thomas Winkelmann (Notar) stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen und auch ich würde mich freuen, Ihnen mit rechtlicher Beratung und Vertretung helfen zu dürfen.


Kai Sulzmann ist gelistet in Rechtsanwälte Darmstadt und Rechtsanwälte Deutschland.

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