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Über mich
Asylbewerberleistungen
Befinden Sie sich im Asylverfahren oder wurde dieses erfolglos beendet, und sind auf Sozialleistungen angewiesen? Hier gelten eine Reihe von Besonderheiten gegenüber den Leistungen nach SGB II und SGB XII. Häufig bedarf es vertiefter Kenntnisse des Asylbewerberleistungsgesetzes, aber auch des Aufenthaltsgesetzes sowie des Asylgesetzes, z. B. in Fällen von Sanktionen nach § 1a AsylbLG wegen fehlender Mitwirkungshandlungen wie z. B. fehlender Passvorlage. Rechtsanwältin Oubensalh sorgt dafür, dass Ihre Rechte gegenüber dem Staat gewahrt werden. Wenn Sie Widerspruch gegen einen Bescheid einer Behörde einlegen möchten, können Sie sich jederzeit an sie wenden.
Asylrecht
Sie sind von einer Abschiebung bedroht und benötigen schnelle anwaltliche Hilfe? Dann konsultieren Sie Rechtsanwältin Oubensalh. Sie prüft Ihre rechtlichen Möglichkeiten und legt die nötigen Rechtsmittel für Sie ein. Sie begleitet Sie während des gesamten Asylverfahrens bis zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis, sowohl im Erstantragsverfahren als auch im Dublin-Verfahren. Sollten Sie in einem anderen europäischen Mitgliedsland bereits ein Asylverfahren durchlaufen haben und einen Asylstatus haben, dann vertritt Sie Rechtsanwältin Oubensalh gerne in Ihrem Klageverfahren gegen den Ihren Dritstaatenbescheid. Sollten Sie dort kein Asylstatus erhalten haben und hier einen weiteren Asylantrag gestellt haben (Zweitantrag), berate ich Sie gern.
Aufenthaltsrecht
Sie leben schon lange geduldet in Deutschland und möchten einen Aufenthaltstitel beantragen? Oder Sie besitzen schon einen befristeten Aufenthaltstitel und möchten Ihren Aufenthalt verfestigen durch eine Niederlassungserlaubnis oder einen Daueraufenthalt-EU? Oder haben Sie hier erfolgreich studiert und möchten nun nach erfolgreicher Jobsuche einen anderen Aufenthaltstitel beantragen? Ich berate Sie gerne zur Blauen Karte EU und anderen Aufenthaltstiteln für Ihre Beschäftigung.
Ich vertrete Sie und Ihre Familie auch bei einer geplanten Familienzusammenführung gegenüber den Deutschen Botschaften und den Ausländerbehörden.
Einbürgerungsrecht
Sie möchten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, Ihnen fehlt jedoch der Sprachnachweis, der erforderliche Lebensunterhalt oder auch die nötige Voraufenthaltszeit? Rechtsanwältin Oubensalh berät Sie zu Ihren Erfolgsaussichten und betreut Sie beim Antrag auf Einbürgerung.
Kontakt:
Bitte kontaktieren Sie das Sekretariat telefonisch unter 0511/ 59 10 95 40, um einen Termin zu vereinbaren (in deutsch und englisch). Sollten Sie diese Sprachen nicht sprechen und über keinen Dolmetscher verfügen, können Sie gerne auch per email unter kanzlei@oubensalh.de einen Beratungstermin mit mir vereinbaren (in deutsch, englisch oder arabisch).
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:Sie erreichen die Kanzlei vom Hauptbahnhof Hannover aus zu Fuß, nach nur ein paar Gehminuten. Die Kanzlei befindet sich direkt am Weißekreuzplatz.
Sprachen
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- Arabisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Ausländerrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV
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von M. K. am 06.04.2025 um 10:17 Uhr
von L. A. am 03.04.2025 um 13:35 Uhr
von A. A. am 27.03.2025 um 15:44 Uhr
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Rechtsanwältin Zahra Oubensalh ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Celle. Die gesetzliche Berufsbezeichnung, die in der Bundesrepublik Deutschland verliehen wurde, lautet "Rechtsanwältin".
Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstraße 6, 29221 Celle.
Rain Zahra Oubensalh ist berufshaftpflichtversichert bei: HDI Gerling, HDI-Platz 1, 30659 Hannover
Maßgebliche Regelungen für die Berufsausübung sind:
•Standesregeln der Rechtsanwälte
•Berufsordnung der Rechtsanwälte
•Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
•Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
•Fachanwaltsordnung
Die aktuellen Fassungen finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter: www.brak.de/seiten/06.php#tdg
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