417 Anwälte für Abnahme | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Münster
Rechtsanwalt Thomas Münster
BABUCKE & MÜNSTER Rechtsanwälte / Fachanwälte, Hospitalstr. 8, 28790 Schwanewede 6655.0772439602 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Münster ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Abnahme
(14.03.2018) Ich hatte bei Herrn Münster ein Beratungsgespräch mit anschließendem Mandat. Es war vom Anfang bis zum Ende …
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Plückthun
Rechtsanwalt Patrick Plückthun
Bulex Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ammannstraße 6, 86167 Augsburg 7062.8656304034 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Abnahme hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Plückthun
aus 6 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Plückthun hat mich zu einer Ordnungswidrigkeit vertreten und die Akten bis in das kleinste Detail … (18.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Rasch
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Rasch
Rechtsanwälte Rasch & Dr. Wilde, Brüderstraße 16, 06108 Halle (Saale) 6949.9808458199 km
Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Rasch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Abnahme
aus 15 Bewertungen Einen guten Anwalt zu finden ist eine Herausforderung heutzutage. Ich bin sehr froh, Sie gefunden zu haben und Ihre … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Frühauf
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Frühauf
FRÜHAUF & HENNING Rechtsanwälte, Wandsbeker Zollstr. 5, 22041 Hamburg 6723.4182402402 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Frühauf hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Abnahme
aus 41 Bewertungen Super gute Beratung!!! (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Boving
Rechtsanwalt Jan Boving
Boving Hesse & Partner, Haferstraße 41, 49324 Melle 6693.5749436428 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Boving ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Abnahme
(17.05.2021) Ich hatte mich parallel schriftlich mit meinem Anliegen an Herrn ReA Boving gewandt und bekam innerhalb ein paar Tagen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Stenzel
Kanzlei Johannes Stenzel, Marktstraße 21, 65183 Wiesbaden 6800.1825343861 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Abnahme bietet Herr Rechtsanwalt Johannes Stenzel
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Ando Lindemann
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Ando Lindemann
Kanzlei Peter Ando Lindemann, Lübecker Straße 1, 22087 Hamburg 6721.3742139207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Ando Lindemann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Abnahme
aus 20 Bewertungen Es ging bei uns um eine Klage gegen die Vorbesitzer unseres Hauses/Grundstücks, weil diese uns beim Verkauf … (26.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Marc Huthoff
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Marc Huthoff
Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Herzlia-Allee 105, 45770 Marl 6647.3327769404 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Abnahme bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Huthoff
aus 21 Bewertungen Herr Huthoff hat mich in einem Verkehrsstreit kompetent und souverän vertreten. Ich wurde über den Verfahrensstand … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Fischer
Rechtsanwalt Norbert Fischer
Kanzlei Fahr | Groß | Indetzki, Weingartenstr. 19a, 77654 Offenburg 6870.1875917266 km
Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Abnahme steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Norbert Fischer gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Abnahme

Fragen und Antworten

  • Abnahme: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abnahme sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Abnahme: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abnahme umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abnahme und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mit der Abnahme erklärt derjenige, der ein Werk bestellt hat, dass das Arbeitsergebnis dem vom Unternehmer laut Werkvertrag geschuldeten Erfolg entspricht. Der Vertrag gilt mit der Abnahme somit grundsätzlich als erfüllt. Gleichzeitig entsteht mit der vorbehaltlosen Abnahme der Anspruch des Unternehmers auf seinen im BGB als Vergütung bezeichneten Werklohn. Zur Abnahme muss der Besteller diese nicht ausdrücklich erklären. Daher kann bereits aus der Zahlung der Vergütung der Schluss auf die stillschweigende Abnahme folgen.

Die Abnahme führt nicht nur zum Entstehen des Vergütungsanspruchs. Der Zeitpunkt der Abnahme lässt bei bestimmten Werken - darunter Bauwerke, Planungsleistungen, wie sie etwa ein Architektenvertrag beinhaltet, oder der Herstellung und Wartung von Sachen - die Verjährung der Mängelansprüche beginnen. Kennt der Besteller einen Mangel - etwa Fehler durch den Handwerker oder einen Planungsfehler des Architekten - und nimmt das Werk dennoch vorbehaltlos ab, kann er sich zudem nicht mehr auf bestimmte Rechte der Gewährleistung berufen. Eine Folge, die den Werkvertrag unter anderem wesentlich vom Kaufvertrag unterscheidet. Wer daher nicht seine Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt oder Minderung riskieren will, sollte daher die Abnahme eines Werks mit erkennbaren wesentlichen Mängeln verweigern. Denn dadurch kann der Unternehmer auch noch nicht seine Vergütung z. B. anteilige Baukosten oder ein Architektenhonorar verlangen. Bei einem unwesentlichen Mangel, der nicht zur Abnahmeverweigerung berechtigt, sollte die Abnahme aufgrund dieser Folge zumindest nur unter schriftlich fest gehaltenem Vorbehalt erfolgen, da der Besteller die Beweislast für den Vorbehalt trägt. Der mittels Vorbehalt gesicherte Anspruch auf Mangelbeseitigung aber auch auf eine eventuell vereinbarte Vertragsstrafe gibt dem Besteller zudem ein teilweises Zurückbehaltungsrecht beim Werklohn. Dies beträgt grundsätzlich das Doppelte der Kosten, die zur Beseitigung des Mangels notwendig wären. Nicht zuletzt geht mit der Abnahme die Gefahr einer eventuellen Beschädigung oder Zerstörung des Werks vom Unternehmer auf den Besteller über. Dieser und nicht mehr der Unternehmer muss nach der Abnahme außerdem das Vorliegen eines Mangels beweisen, sodass mit der Abnahme eine Beweislastumkehr eintritt. Eine Kündigung des Werkvertrags ist nach erfolgter Abnahme nicht mehr möglich.

Diese Wirkungen der Abnahme führen gerade bei mit hohen Risiken verbundenen Werken wie dem Bau von Immobilien zur Durchführung einer förmlichen Abnahme. Zudem liegen dem Bauvertrag hier außerdem regelmäßig die als AGB einzustufenden Regelungen der VOB zugrunde, die unter anderem die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme im BGB modifizieren und beispielsweise einen Sicherheitseinbehalt wegen später auftretender Gewährleistungsansprüche vorsehen. Die förmliche Abnahme erfolgt dabei mittels Begehung des Gebäudes durch Bauherrn, Bauunternehmer und Architekt in der Regel unter beidseitiger Begleitung Sachverständiger und des Festhaltens eventueller Baumängel in einem Abnahmeprotokoll. Diese  förmliche Abnahme wird häufig als Bauabnahme bezeichnet. Als Bauabnahme wird jedoch auch die Kontrolle eines Bauwerks vor Nutzungsbeginn hinsichtlich seiner Konformität mit dem Baurecht - konkret dem Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und der Baugenehmigung - durch die für die Bauaufsicht zuständige Baubehörde bezeichnet.

(GUE)

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