267 Anwälte für Behindertenrecht | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Sokoll
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Fachanwältin für Versicherungsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht, Remigiusstr. 1, 53111 Bonn 6694.5903555823 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefanie Sokoll bietet im Bereich Behindertenrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 44 Bewertungen Frau Sokoll hat mich vor Gericht erfolgreich gegen meine Krankenkasse vertreten und falsch berechnete Beiträge zurück … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerold Seibert
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Rechtsanwalt Gerold Seibert
Fachanwaltskanzlei Seibert, Im Gewerbepark C25, 93059 Regensburg 7101.1293020643 km
Mit Kompetenz und Erfahrung zu Ihrem Recht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich Behindertenrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Gerold Seibert
aus 85 Bewertungen Das Team von Herrn Seibert war sehr freundlich und sehr schnell mit der Bearbeitung meines Falles. Haben bei der … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Kanis LL.M. oec.
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Rechtsanwältin Nadine Kanis LL.M. oec.
Dr. Exner Rechtsanwälte, Albrechtstr. 12, 06844 Dessau-Roßlau 6945.7253730637 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Kanis LL.M. oec. im Bereich Behindertenrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 28 Bewertungen Sehr schneller Rückruf und Terminvereinbarung. Beim Termin sehr kompetent und empathisch. Schriftverkehr erfolgte sehr … (27.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Behindertenrecht

Fragen und Antworten

  • Behindertenrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Behindertenrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Behindertenrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Behindertenrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Behindertenrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Zum Behindertenrecht zählen die speziell für behinderte Menschen geltenden Vorschriften. Bei Menschen mit einer Schwerbehinderung, also mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, ist entsprechend von Schwerbehindertenrecht die Rede. Häufig dient das Behindertenrecht zum Schutz vor Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung. Grund dafür ist das Grundrecht auf Gleichbehandlung, das in besonderer Weise Benachteiligungen wegen einer Behinderung verbietet, Bevorzugungen Behinderter jedoch nicht ausschließt. Laut Grundgesetz bindet es wie andere Grundrechte auch Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Als auf Rang der Verfassung stehendes übergeordnetes Recht geht es dem übrigen Recht vor und prägt somit die einfachen Gesetze. So vielfältig die Teilnahme behinderter Menschen dabei ist, so vielfältig schlägt sich diese auch im Recht nieder. Das Behindertenrecht zeigt sich dabei unter anderem in folgenden Fällen.

Diskriminierungsschutz behinderter Menschen

Der Diskriminierung wegen einer Behinderung steht in besonderer Weise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entgegen. Der Schutz beginnt bereits bei der Bewerbung Behinderter auf ein Stellenangebot - insbesondere hinsichtlich der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Gründe für die Ablehnung müssen dann aus der Stellenanzeige hervorgehen. Mit einem bloß intern vorliegenden Anforderungsprofil lässt sich der Verzicht auf eine Einladung nicht begründen.

Darüber hinaus sind Diskriminierungen in Bezug auf Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verboten. Neben weiteren Situationen nennt § 2 AGG unter anderem den Zugang zu Bildung und insbesondere zu Wohnraum. Vermieter können einen Mietvertrag daher nicht folgenlos ablehnen, nur weil ein potentieller Mieter eine Behinderung hat. Wie in den übrigen Fällen ist ein Anspruch auf Entschädigung wegen behinderungsbedingter Diskriminierung möglich.

Behindertengerechter Umbau der Mietwohnung

Behinderte Mieter können vom Vermieter verlangen, baulichen Veränderungen zur Schaffung von Barrierefreiheit zuzustimmen. dienen. Das Interesse an behindertengerechter Nutzung bzw. Zugang ist dabei mit dem des Vermieters und anderer Mieter abzuwägen, so etwa, wenn ein Treppenlift eingebaut werden soll. Diese Interessenabwägung gilt im Übrigen generell, z. B., wenn ein aufgrund der Behinderung benötigter Rollstuhl im Flur den Weg verengt. Nicht zuletzt gebietet die aus einem Vertrag folgende Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme Vermieter über bestehende Umbaupläne zu informieren.

Behindertenpauschbetrag bei der Steuer

Um den in der Regel erhöhten finanziellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, können behinderte Steuerzahler mittels einer sogenannten Behindertenpauschale in Form eines Freibetrags bei der Einkommensteuer ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Auf Antrag beim zuständigen Finanzamt kann dieses den Pauschbetrag für Behinderte als ELStAM eintragen. Dessen Höhe richtet sich dabei nach dem GdB, der mindestens 25 betragen muss.

Durch den Behindertenfreibetrag sinkt der Aufwand bei der Steuererklärung. Denn er erspart die ansonsten vorzulegenden Nachweise für die ansonsten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machenden Aufwendungen. Bei der Frage, welche finanziellen Belastungen aufgrund der Behinderung sich im individuellen Fall von der Steuer absetzen lassen, kann ein Steuerberater bzw. im Steuerrecht kundiger Rechtsanwalt helfen.

Behinderung im Rahmen des Sozialrechts

Im Sozialrecht regelt das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Teilhabe behinderter Menschen. Es sieht dazu Leistungen zur medizinischen Reha, zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leben in der Gemeinschaft und zur Sicherung von Unterhalt vor.

Das SGB IX verpflichtet die Rehabilitationsträger, zu denen unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Rentenversicherung und Unfallversicherung sowie der Jugendhilfe und Sozialhilfe zählen, zur Koordinierung der Leistungen und Einrichtung gemeinsamer Servicestellen.

(GUE)

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