1.718 Anwälte für Dienstbarkeit | Seite 72

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Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Sonnenberg
Rechtsanwältin Maria Sonnenberg
Sonnenberg Rechtsanwälte und Fachanwälte, Salzstr. 12, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0737665035 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Maria Sonnenberg – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Dienstbarkeit
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Rechtsanwalt Dirk Lamers
Lamers Tielemans Advocaten, Sint Antoniusstraat 9, Eindhoven 5616 RT, Niederlande 6557.2398516285 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht
Rechtsfragen im Bereich Dienstbarkeit beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Lamers
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Rechtsanwalt Torsten Finze
Rechtsanwälte Schmidt, Bernhardt, Finze, Wiener Straße 128, 01219 Dresden 7083.065103434 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Dienstbarkeit bietet Herr Rechtsanwalt Torsten Finze
(18.01.2021) Es war schon ein kniffliger Fall. Herr Finze hat sehr gut beraten, obwohl die Chancen für uns nicht gut standen, …
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Rechtsanwalt Konstantin Weinholz
Fachanwaltskanzlei am Olivaer Platz, Olivaer Platz 16, 10707 Berlin 6970.8307334502 km
Fachanwalt Medizinrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Konstantin Weinholz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Dienstbarkeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Oliver Stinglwagner
Rechtsanwalt Marc Oliver Stinglwagner
Höhler · Neumann | Rechtsanwälte, Kasernenstraße 24, 52064 Aachen 6629.3906925949 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Oliver Stinglwagner ist Ihr Ansprechpartner für Dienstbarkeit
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Rechtsanwalt Dr. Josef Trompetter
Dr. Trompetter + Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Siebenmorgen 47, 51427 Bergisch Gladbach 6683.7541210495 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Dienstbarkeit unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Josef Trompetter
(02.02.2021) Sehr gute Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rainer Freudenberg LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Rainer Freudenberg LL.M.
Freudenberg Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kronberger Str. 3a, 65779 Kelkheim (Taunus) 6811.4264955708 km
Ihr Partner auf Augenhöhe
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Dienstbarkeit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Freudenberg LL.M. gerne zur Verfügung
aus 39 Bewertungen Ich möchte gerne meine äußerst positive Erfahrung mit Dr. Freudenberg als Rechtsanwalt teilen. Seine herausragende … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Engelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Engelmann
ENGELMANN LEGAL, Franz-Groedel-Str. 8, 61231 Bad Nauheim 6815.5397430971 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Engelmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Dienstbarkeit
aus 23 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Engelmann hat mich zu meinen Fragen bezgl. einer Angelegenheit im Grundstücksrecht sehr gut und … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Vít Hrnčiřík Ph.D., LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Vít Hrnčiřík Ph.D., LL.M.
Kanzlei Vít Hrnčiřík, Šrobárova 2002/40, Prag 101 00, Tschechien 7181.7584123526 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Dienstbarkeit bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Vít Hrnčiřík Ph.D., LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rainer Wilde
Dr.Wilde - Rasch Rechtsanwälte in Kooperation, Blütenweg 12, 06130 Halle (Saale) 6952.0701758835 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Wilde ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Dienstbarkeit
(19.04.2024) Wir würden kompetent, freundlich und mit einem sehr angenehmen Rechtsanwaltscharme beraten . Die Streitsache mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Gerstmayer
Rechtsanwalt Harald Gerstmayer
JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB, Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg 7063.5234834429 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Gerstmayer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Dienstbarkeit
(13.07.2018) Ich bin schon seit vielen Jahren bei Herrn Gersmayer. Ich kann ihn nur empfehlen. Leider hat er manchmal so viel …
Profil-Bild Rechtsanwältin advokátka Mgr. Kateřina Davidová
sehr gut
Rechtsanwältin advokátka Mgr. Kateřina Davidová
Rechtsanwaltskanzlei David Davidová, Opletalova 25, Prag 11000, Tschechien 7178.9418808579 km
Ich löse alles, was auf dem Tisch ist!
Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Dienstbarkeit steht Ihnen Frau Rechtsanwältin advokátka Mgr. Kateřina Davidová gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Ich bin Mgr. Katerina Davidová äußerst dankbar für Ihre professionelle Unterstützung und aufrichtige Einschätzung … (07.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Dinkel
Rechtsanwalt Hans Dinkel
Kanzlei Hans Dinkel, Josef-Schauer-Str. 1-3, 82178 Puchheim 7103.534829618 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Dienstbarkeit unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hans Dinkel
aus 7 Bewertungen In einer etwas kniffligen Planung zur Zusammenlegung zweier Eigentumswohungen zu einer hat Herr Dinkel mich sehr … (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Lorenz
sehr gut
Kanzlei Andreas Lorenz, Leibnitzstraße 2, 04288 Leipzig 6990.8851005151 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Lorenz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Dienstbarkeit
aus 103 Bewertungen Sofortige Rückmeldung, kompetente Beratung (03.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Dienstbarkeit

Fragen und Antworten

  • Dienstbarkeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Dienstbarkeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Dienstbarkeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Dienstbarkeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Dienstbarkeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Eine Dienstbarkeit räumt dem Berechtigten ein bestimmtes Nutzungsrecht an einer fremden Sache ein. Das wiederum führt jedoch dazu, dass der Eigentümer seine Sache nur noch eingeschränkt nutzen kann.

Dabei müssen folgende Dienstbarkeiten unterschieden werden

  • die Grunddienstbarkeit,
  • der Nießbrauch,
  • die beschränkte persönliche Dienstbarkeit und
  • das Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht.

Besonders praxisrelevant ist etwa die Grunddienstbarkeit. Diese Art der Dienstbarkeit ist in den §§ 1018 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Hierbei wird ein Grundstück z. B. dergestalt belastet, dass es ein Dritter auf eine bestimmte Art und Weise nutzen darf. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang etwa das Wegerecht. Außerdem kann sich der Eigentümer verpflichten, zugunsten des Dritten bestimmte Handlungen an seinem eigenen Grundstück nicht oder auf eine bestimmte Weise vorzunehmen. Das wäre etwa der Fall, wenn die Parteien vereinbaren, dass der Eigentümer in seinem Garten keine Bäume pflanzen darf oder die Abstandfläche des Nachbargrundstücks übernimmt und an der Grundstücksgrenze keine Gebäude errichtet. Des Weiteren kann vereinbart werden, dass der Eigentümer bestimmte Rechte gegenüber dem Grundstück des Dritten nicht geltend macht. So kann z. B. festgelegt werden, dass der Eigentümer eines Grundstücks die Emissionen bzw. die Lärmbelästigung, die sein Nachbar verursacht, duldet und keine Unterlassungsansprüche geltend macht. So kann also ein Nachbarschaftsstreit leichter vermieden werden.

Die Grunddienstbarkeit entsteht, indem sich die Parteien über den Inhalt der Dienstbarkeit einigen und diesen sowie das Recht des Dritten ins Grundbuch eintragen. Die Dienstbarkeit ist an das Eigentum am „dienenden" Grundstück, nicht jedoch an den Eigentümer gebunden. Das bedeutet bei einer Veräußerung des „dienenden" (Haus-)Grundstücks, dass dessen Erwerber ebenfalls an die Grunddienstbarkeit gebunden ist. Eine Einschränkung dieser weitreichenden Bindung lässt sich jedoch mit der sog. beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erreichen. Die gilt nämlich nur zugunsten der Person, die als Berechtigte ins Grundbuch eingetragen wurde, und ist somit höchstpersönlich. Der Erbe des Berechtigten oder der Erwerber des „herrschenden" Grundstücks kann also keine Rechte aus der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit gegen den Eigentümer des „dienenden" Grundstücks geltend machen. Ein Beispiel für eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist das Wohnrecht. Sie erlischt mit dem Tod des Berechtigten. Dagegen erlischt eine „normale" Dienstbarkeit nur, wenn der Berechtigte eine Löschungsbewilligung abgibt, aufgrund derer die Dienstbarkeit aus dem Grundbuch gelöscht wird.

Die Grunddienstbarkeit ist abzugrenzen von der sog. Baulast. Letztere betrifft nicht das Rechtsverhältnis unter Privatleuten, sondern das Verhältnis des Belasteten zu einer Behörde. Wenn etwa ein Bauherr in seinem Bauantrag die Abstandflächen auf das Nachbargrundstück verlegt hat, wird die Baubehörde die Baugenehmigung nur erteilen, wenn eine Abstandflächenübernahmeerklärung des benachbarten und belasteten Grundstückseigentümers vorliegt. Sie kann aber auch die Baugenehmigung mit der Auflage erteilen, dass die Übernahmeerklärung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachgereicht werden muss. Ansonsten läge nämlich unter Umständen eine unzulässige Grenzbebauung vor. Die Baulast wird dann in das sog. Baulastenverzeichnis eingetragen und kann nur mit Zustimmung der Behörde wieder entfernt werden.

Der Nießbrauch dagegen gesteht dem Berechtigten die Befugnis zu, den Nutzen aus einem Grundstück zu ziehen. Dazu gehören nicht nur die sog. Sachfrüchte, wie z. B. Obst oder Gemüse, sondern auch die sog. Rechtsfrüchte. Der Nießbraucher kann etwa das betreffende Grundstück oder die darauf stehenden Immobilien vermieten und die Miete dafür verlangen.

(VOI)

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