944 Anwälte für Einstweiliger Rechtsschutz | Seite 40

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Rechtsanwalt Adam Kaczko LL.M.
KACZKO LEGAL, Pawła Gdańca 10B/15, 80-336 Danzig, Polen 7150.0155797223 km
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Internationales Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adam Kaczko LL.M. im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Herr Kaczko betreute unser Unternehmen bei der Vertragsgestaltung eines polnischen Kunden, zudem übernahm er auch … (08.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria del Pilar Sagués Espuny
sehr gut
Rechtsanwältin Maria del Pilar Sagués Espuny
Pilar Sagués Espuny | Advocat – Abogado, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin 6974.0735957738 km
Erbrecht • Steuerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Maria del Pilar Sagués Espuny für Rechtsfragen rund um den Bereich Einstweiliger Rechtsschutz
aus 30 Bewertungen Frau Espuny hat mir nach dem plötzlichen meiner Mutter und in der Folge für mich zunächst ausweglos erscheinenden … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Wilhelm Köhncke
sehr gut
Kanzlei Köhncke, Heußweg 25, 20255 Hamburg 6716.2595895092 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • eBay & Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz beantwortet Herr Rechtsanwalt Jan Wilhelm Köhncke
aus 21 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Köhncke berät und vertritt unser mittelständisches Unternehmen seit längerem fachlich exzellent, … (13.06.2023)
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Rechtsanwalt Thomas Eichhorn
Anwaltskanzlei Thomas Eichhorn, Am Freiheitsplatz 6, 63450 Hanau 6839.4669733275 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Eichhorn
(29.12.2022) direkte Kontaktaufnahme vorab schon belesen und Informiert ich war positiv überrascht
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Wilsing
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Wilsing
ADKL & Partner mbB, Kieler Straße 16, 41540 Dormagen 6658.0927454781 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Wilsing
aus 10 Bewertungen Rechtsanwalt wilsing hat mich sehr gut beraten und unterstützt kann ich nur weiterempfehlen (07.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-jur. Naser Mansour
sehr gut
Kanzlei Naser Mansour, Meinekestraße 8, 10719 Berlin 6971.5898015035 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Schulrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.-jur. Naser Mansour
aus 59 Bewertungen Waren vor ca. 8 Monaten für eine ausführliche Beratung bei Herr Mansour wegen Kündigung. Unglaublicher kompetenter … (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova
Kanzlei Kassabova, Pertisauer Weg 19, 12209 Berlin 6977.1287123291 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova - Ihr juristischer Beistand im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz
aus 19 Bewertungen Frau Dr. Blagovesta Kassabova habe ich als eine sehr kompetente Anwältin kennen gelernt. Die Sache wurde flugs … (09.04.2024)
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Rechtsanwältin Veronika Stifter
Kanzlei Stifter, Donaustraße 2, 94469 Deggendorf 7164.6959121933 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Stifter ist Ihr Ansprechpartner für Einstweiliger Rechtsschutz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einstweiliger Rechtsschutz

Fragen und Antworten

  • Einstweiliger Rechtsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einstweiliger Rechtsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einstweiliger Rechtsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einstweiliger Rechtsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einstweiliger Rechtsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Einstweiliger Rechtsschutz im Öffentlichen Recht gliedert sich insbesondere im Verwaltungsrecht in das Verfahren der einstweiligen Verfügung bzw. Anordnung, das Verfahren zur Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. der Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie der einstweiligen Anordnung im Rahmen einer Normenkontrolle. Letzterer auf dem Verwaltungsrechtsweg gewährte Schutz ist dabei an den einstweiligen Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht angelehnt.

Eine einstweilige Verfügung, auch einstweilige Anordnung genannt, soll dabei dem, der sie beantragt hat, vorläufigen Rechtsschutz verschaffen. Vorläufiger Rechtsschutz wird jedoch nur gewährt, wenn der Antragsteller einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund geltend machen kann. Der auch Anordnungsanspruch genannte Verfügungsanspruch besteht dabei in einem bestimmten rechtlichen Anspruch. Beispiele dafür sind etwa eine zu Unrecht von einer Baubehörde erteilte Baugenehmigung, die ein betroffener Nachbar nicht hinnehmen muss oder etwa bei einem Ausländer das Unterlassen seiner mutmaßlich fehlerhaft begründeten Abschiebung. Verfügungsgrund bzw. Anordnungsgrund ist regelmäßig die Eilbedürftigkeit der zu treffenden Entscheidung. Aufgrund der Vorläufigkeit der einstweilig getroffenen Verfügung darf das Gericht die spätere Entscheidung in der Hauptsache dabei jedoch nicht vorwegnehmen.

Zweck der einen Variante der einstweiligen Verfügung ist die Sicherung eines bestehenden Zustands, um so einen Rechtsverlust des Antragstellers solange zu verhindern, bis eine abschließende Entscheidung darüber getroffen worden ist. Die Vermeidung schwerer oder gar nicht wieder gut zu machender Nachteile steht bei dieser Art der einstweiligen Verfügung im Vordergrund. Beispiel dafür ist die bereits angesprochene Baugenehmigung, bei der die Sicherungsanordnung etwa in einem vorläufig verfügten Baustopp bestehen kann. Denn verglichen einem später eventuell notwendigen Abriss bei ungehindertem Baufortschritt ist dies das geringere Übel. Anstelle einer Sicherungsanordnung ist aber auch eine Regelungsanordnung möglich. Diese gibt dem Antragsteller eine Rechtsposition oder erweitert diese, bis in der Hauptsache eine Entscheidung darüber fällt. Beispielsfälle für diese Art der einstweiligen Anordnung ist die Zulassung zu einer Prüfung oder einer Prüfungswiederholung oder der vorläufige Erhalt eines Studienplatzes im Vorfeld einer Studienplatzklage.

Die Entscheidung im Rahmen von Eilrechtsverfahren ergeht dabei durch Beschluss des Gerichts. Eine mündliche Verhandlung liegt im Ermessen des Gerichts. Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund müssen glaubhaft gemacht werden. Dafür kann eine eidesstattliche Versicherung ausreichen. Das Gericht entscheidet dabei mittels einer eingehenden Abwägung der widerstreitenden Interessen unter rechtlicher Würdigung des Sachverhalts sowie der möglichen Folgen der getroffenen Entscheidung. Eine rechtliche oder faktische Vorwegnahme des späteren Ergebnisses des Prozesses in der Hauptsache ist dabei allerdings ausgeschlossen. Das heißt, mittels einstweiliger Verfügung dürfen keine unumkehrbaren Zustände geschaffen werden. Eine Ausnahme gilt nur bei unzumutbaren Nachteilen für den Betroffenen und dessen höchstwahrscheinlichen Erfolg in der späteren Hauptsache.

Gegen die Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Verfügung bzw. die dabei erlassenen Anordnungen ist Beschwerde möglich. Außerdem können Antragsgegner bzw. Betroffene die Erhebung der Klage in der Hauptsache verlangen. Die Durchsetzung der einstweiligen Verfügung erfolgt im Übrigen nach den Regeln der Vollstreckung. Ist die einstweilige Verfügung auf Unterlassung gerichtet, reicht ihre Zustellung an den Verpflichteten. Bei einer sich im Hauptsacheverfahren als zu Unrecht ergangen erweisenden Verfügung ist ein Anspruch auf Schadenersatz des Betroffenen möglich.

Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ist streng zu unterscheiden von demjenigen, der den Sofortvollzug eines Verwaltungsakts einer Behörde aussetzen soll. In diesen Fällen geht es um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, die in diesen Fällen ein Widerspruch, weil im konkreten Verwaltungsverfahren unstatthaft, nicht geben kann. Regelmäßig handelt es sich dabei um Bescheide, die die Zahlung öffentlicher Kosten oder Abgaben verlangen, unaufschiebbare Handlungen der Polizei oder Fälle in denen die sofortige Vollziehung im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Sofortige Vollziehung herbeizuführen kann in bestimmten Fällen aber auch das Ziel dieser Form einstweiligen Rechtsschutzes sein, wenn Dritte gegen einen je nach Sichtweise begünstigenden Verwaltungsakt Rechtsbehelfe eingelegt haben. Auch im Rahmen dieses einstweiligen Rechtsschutzes kommt es dabei auf eine Interessenabwägung zwischen den Beteiligten mit Blick auf die Erfolgsaussichten in der späteren Hauptsache an.

(GUE)

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