3.886 Anwälte für Erbrecht | Seite 18

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Ellen Rohring
sehr gut
Rechtsanwältin Ellen Rohring
Kanzlei Rohring, Auf der Bache 24, 33129 Delbrück 6731.4133287935 km
Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ellen Rohring ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 294 Bewertungen Sehr freundlich, kompetent und überaus engagiert. Hab mich zu 100% gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Ich wurde … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwälte Hartmann & Heieis, Am Sand 6, 36100 Petersberg 6864.4591948553 km
Strategisch denken, rechtliche Spielräume ausnutzen, kreative Lösungen finden und immer einen Plan B haben - dann kann man den eigenen Mandanten optimal vertreten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Hartmann ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 5 Bewertungen Sehr gut erklärt (06.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Susanna Weber
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Susanna Weber
way2law - Rechtsanwälte Dr. Weber, Weber & Koll., Weißenfelser Straße 2, 06217 Merseburg 6958.9159714419 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Susanna Weber bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Frau Dr. Weber ist eine absolut kompetente Anwältin. (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Giovanni Stefano Avon
Rechtsanwalt Dr. Giovanni Stefano Avon
STUDIO LEGALE AVVOCATO AVON, Viale Libertà, 64/1, Venedig, Italien 7332.750795838 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Giovanni Stefano Avon – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(16.01.2024) Herr Avon hat unserer Familie nach einem schweren Verkehrsunfall sehr geholfen, sich um alles gekümmert und gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Rimkus
Rechtsanwalt Marc Rimkus
Rechtsanwälte Rimkus + Ebeling, Hainstr. 29, 96047 Bamberg 6975.6611362298 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Rimkus ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(03.01.2022) Nach einem Verkehrsunfall hat das Team von Herrn Rimkus die komplette Angelegenheit mit der Verischerung der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Bolter gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Wir lernten RA Bolter durch einen Streitfall kennen, wo er sich menschlich engagierte. Das Gespräch mit ihm zeigte … (04.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Nefzger
Rechtsanwalt Dr. Alexander Nefzger
activelaw Offenhausen.Wolter PartmbB, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover 6770.3163623624 km
Das Recht hat nämlich kein Daseyn für sich, sein Wesen ist vielmehr das Leben der Menschen selbst, von einer besonderen Seite angesehen. (Friedrich Carl von Savigny)
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Nefzger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Tony Blasig
sehr gut
Münster & Blasig Rechtsanwälte, Hauptstraße 42, 82223 Eichenau 7101.5547542925 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Tony Blasig
aus 93 Bewertungen Herr Blasig hat uns in einer unangenehmen Situation sehr geholfen. Durch seine Unterstützung waren wir darüber … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Thiemann-Werwitzke
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Thiemann-Werwitzke
Fachanwaltskanzlei Thiemann-Werwitzke, Rheinstr. 37-39, 63225 Langen (Hessen) 6832.4149968348 km
Ich verstecke mich nicht hinter juristischen Fachbegriffen und arbeite mit meinen Mandanten auf kurzen Wegen eng zusammen, denn nur gemeinsam können wir erfolgreich sein
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Thiemann-Werwitzke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 78 Bewertungen Als Mandantin habe ich mich immer gut aufgehoben gefühlt, da hier hochprofessionell gearbeitet wird. Der Beistand ist … (10.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht
Kanzlei Iris Ölbracht, Pestalozzistr. 12, 59192 Bergkamen 6681.4646423674 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Iris Ölbracht vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Ich kann Frau Ölbracht ln jeglichen juristischen Angelegenheit unbedenklich empfehlen. Sie ist eine sehr kompetente … (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Steinmann
Rechtsanwältin Sonja Steinmann
Zippelius Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Wichernstraße 2, 76185 Karlsruhe 6866.8113063444 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Steinmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Tröschel
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Tröschel
KANZLEI TRÖSCHEL, Nürnberger Straße 71, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.5381193957 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Tröschel
aus 74 Bewertungen Die sehr komplizierte Konstellation meiner Imobile - diese an meine Nachkommen weiter zu geben, machte es nötig einen … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Diez
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Diez
Diez Anwaltskanzlei, Schottstraße 8, 70192 Stuttgart 6929.2228026838 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Diez ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(25.03.2020) Hervorzuheben ist sein Talent auch schwierigste Sachverhalte schnell zu erfassen und diese rechtlich einzuordnen. …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Julia A. Gelshorn
Rechtsanwältin und Mediatorin Julia A. Gelshorn
Julia A. Gelshorn | Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Meppener Straße 19, 49808 Lingen (Ems) 6614.9114471709 km
Sicher ans Ziel - In einer rechtlich und daher auch persönlich schwierigen Situation
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Julia A. Gelshorn
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schulvater
Kanzlei Christian Schulvater, Bahnhofallee 2c, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.1548424031 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schulvater unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(20.09.2021) Sehr nette, umfängliche und verständliche Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwältin Leonie Lehrmann
sehr gut
Kanzlei Leonie Lehrmann, Kleine Hohl 45, 55263 Wackernheim 6798.579202583 km
Fachanwältin Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Leonie Lehrmann
aus 16 Bewertungen Mit Beginn meiner Mandatserteilung für das Pflichtteilsverfahren war Frau Lehrmann stets mit großer Aufmerksamkeit und … (31.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Wirich
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wirich
Schrade & Partner, Max-Planck Str. 11, 78052 Villingen-Schwenningen 6923.5526938259 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Wirich
aus 12 Bewertungen Die Beratung war fachlich hoch kompetent und für das Thema angemessen einfühlsam. Ein Behindertentestament ist ein … (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Illenseher
Rechtsanwalt Christian Illenseher
kohlmeier illenseher Rechtsanwälte, Neuhauser Str 1, 80331 München 7118.9575151641 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Illenseher ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Der Anwalt unseres Vertrauens, oft gefragt, oft unseren Freunden empfohlen. Und alle waren bislang immer hoch … (09.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Lühl
Rechtsanwalt Tim Lühl
Kanzlei Lühl & Partner GbR, Bocholter Straße 1-3, 46499 Hamminkeln 6610.9487946164 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Lühl - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Scholz
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Scholz
Rechtsanwälte und Fachanwälte Posiege & Scholz, Große Ritterstr. 27, 06217 Merseburg 6958.7279776545 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Frank Scholz
aus 10 Bewertungen Herr Scholz hat uns in einem komplizierten Erbfall sehr geholfen. Durch sehr nette und angenehme Gespräche haben wir … (02.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin u. Notarin a.D. Viktoria Lokau
Rechtsanwältin u. Notarin a.D. Viktoria Lokau
Viktoria Lokau, Hardenbergstraße 19, 10623 Berlin 6971.3230061702 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin u. Notarin a.D. Viktoria Lokau
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.
Dr. Mündlein Rechtsanwalts GmbH, Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen am Neckar 6940.7048481629 km
Planen - Schützen - Vererben
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Strafrecht • Steuerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M. – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
(16.05.2024) Fachlich kompetente Beratung sowie gute Einschätzung des vorliegenden Falles. Zugleich eine gute Kommunikation …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Alf W. Baier
sehr gut
Kanzlei Alf W. Baier, Zasiusstr. 107, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.9880423586 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Alf W. Baier - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 26 Bewertungen Guten Tag, Herr Baier hat mich in einer sehr heiklen und diffizilen Situation in Zusammenhang mit meinem Arbeitgeber … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Köster
sehr gut
Anwaltskanzlei Köster, Am Münster 9-11, 37154 Northeim 6819.562966612 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Köster ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 58 Bewertungen ...in allen Belangen. Sympathische und kompetente Anwältin, die sich Zeit nimmt, zu hört und sofort aktiv wird. Dank … (13.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.