3.904 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Spoth
gut
Rechtsanwalt Philipp Spoth
Philipp Spoth Rechtsanwalt, Schwelmerstr. 115, 42389 Wuppertal 6675.9195463438 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philipp Spoth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 11 Bewertungen Es ging um eine Erbsache, her Spoth nahm sich Zeit und hat uns sehr gut informiert und hat uns über alle vor und … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gilbert H. Tegeler
sehr gut
Rechtsanwalt Gilbert H. Tegeler
Kanzlei Gilbert H. Tegeler, Ferdinandstr. 4, 12209 Berlin 6975.8431404295 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gilbert H. Tegeler
aus 27 Bewertungen Ich fühlte mich bereits beim ersten Telefonat mit dem besonders freundlichen Mitarbeiter, Herrn Fromm, sehr gut … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Auerswald
Rechtsanwältin Svenja Auerswald
elblaw Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 93, 20355 Hamburg 6719.0849978577 km
Ich stehe Ihnen als engagierte und ehrliche Partnerin bei der Beratung zur Seite. Ich lege besonderen Wert auf vertrauensvolle Kommunikation, um die beste Lösung für meine Mandant*innen zu finden.
Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Svenja Auerswald bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(21.02.2024) Rechtsanwältin Auerswald hat mich kompetent beraten. Sie war sehr klar in ihren Aussagen und dennoch sehr emphatisch! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Wisser
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Wisser
Steinstrass & Partner, Wilhelmstr. 18, 57610 Altenkirchen (Westerwald) 6730.8339597783 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Daniel Wisser für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 63 Bewertungen Herr Wisser hat mich telefonisch sehr kompetent beraten. Mein Anliegen konnte somit aufgrund seiner hohen fachlichen … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Christian Dückinghaus
Rechtsanwalt und Notar Christian Dückinghaus
Rechtsanwalt und Notar Christian Dückinghaus, Helmholtzstraße 28, 46045 Oberhausen 6640.9289984567 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Christian Dückinghaus
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Weispfenning
Rechtsanwalt Martin Weispfenning
WEISGERBER WEISPFENNING ROTH EHBAUER, Campestrasse 10, 90419 Nürnberg 7010.8637684049 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Weispfenning vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(01.09.2021) Sehr schnelle Antwort, sehr freundliche und kompetente Bearbeitung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Daniel
Kanzlei Forst, Klein Jamno 26, 03149 Forst (Lausitz) 7090.1655829317 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Daniel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(10.04.2024) Hr. Daniel hat mich freundlich, sachlich und für mich gut verständlich, in unserem Erstgespräch kompetent beraten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dan Fehlberg
sehr gut
Rechtsanwalt Dan Fehlberg
Rechtsanwälte Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch, Braun & Fehlberg, Ulmenstr. 42, 09112 Chemnitz 7042.84459308 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dan Fehlberg für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 29 Bewertungen Herr Fehlberg hat mich in einer schweren gesundheitlichen Situation gegenüber einer Behörde erfolgreich vertreten. Er … (27.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Kochan
gut
Rechtsanwalt Oliver Kochan
Kanzlei Oliver Kochan, Gutenbergstr. 29, 14467 Potsdam 6961.5633377164 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Kochan ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 12 Bewertungen Ich habe den Rechtsanwalt im Prüfungsrecht um Hilfe gebeten. Er hat mir Mittel und Möglichkeiten aufgezeigt gegen eine … (02.04.2024)
Profil-Bild Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter
Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter
anwaeltehaus-delmenhorst, Yorckstr. 5, 27755 Delmenhorst 6666.8159751546 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Notarin und Rechtsanwältin Saliha Dilek Peter gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Ich bedanke mich für eine sehr kompetente und hilfreiche Rechtsberatung. (14.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder
Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder
Hölder Rechtsanwälte, Wandsbeker Marktstrasse 85-87, 22041 Hamburg 6723.1570692813 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang E. Hölder ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(18.11.2022) Netter Kerl!
Profil-Bild Rechtsanwältin Aline Dreßler
Kanzlei Aline Dreßler, Otto Grotewohl Str. 4b, 03222 Lübbenau/Spreewald 7044.5807439305 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Aline Dreßler
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Erdmann
Rechtsanwälte Erdmann, Elsenheimerstraße 59, 80687 München 7116.0753739451 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unterhaltsrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Erdmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(15.03.2024) Ich fühlte mich nicht gut verstanden und auch irgendwie aufgefangen mit meinen Problemen, ich fühlte mich vor allem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Ander
Rechtsanwältin Ines Ander
Kanzlei Ines Ander, Grüner Graben 2, 02826 Görlitz 7147.4031407406 km
Fachanwältin für Erbrecht / Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ines Ander
(10.08.2023) Ganz schnelle Kontaktaufnahme. Sehr freundliche Empfehlung über den weiteren Fortgang.
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Höster
sehr gut
Anwalt Erbrecht Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf -Rechtsanwalt Frank Höster, Schloßstraße 57, 14059 Berlin 6968.9322950077 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Höster gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Herr Höster hat mich in einer etwas verfahrenen Nachlassangelegenheit sehr zielführend und vernünftig beraten. Die … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Lübbing
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Lübbing
Rechtsanwalt Ulrich Lübbing Fachanwalt für Steuerrecht, Salzmarkt 14, 87600 Kaufbeuren 7073.7884814483 km
Gründlich, hartnäckig, zielstrebig, konziliant im Umgang, aber auch hart in der Sache, nicht streitlustig , aber streitbar. Verbindlich. Unabhängig. Ich begleite Mandanten auf kurzen und langen Wegen.
Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ulrich Lübbing hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Herr Lübbing versteht es anschaulich und präzise die Probleme der Erfolgsaussichten über mehrere Instanzen darzulegen. (02.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
Kanzlei Baumhäkel (Am Dom), Schöfferstraße 8, 55116 Mainz 6806.7101894911 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Konsequente, sehr erfolgreiche Verteidigung (26.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Dotzler & Collegen, Marktplatz 38, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.9434338449 km
Erbrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Becker
Kanzlei Martin Becker, Sommerweg 9, 34270 Schauenburg 6799.3967415925 km
Erbrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Becker hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(28.06.2017) arbeitet besonnen, vermittelnd, verzichtet auf Polemik. Ich habe mich sehr gut vertreten gefühlt. Jederzeit gerne …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne May
Rechtsanwältin Susanne May
Rechtsanwälte Schmidt & May, Lauterbachstr. 5, 01796 Pirna 7097.0537300328 km
„Es ist leichter, Probleme zu lösen, als mit ihnen zu leben!“ Albert Einstein
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Agrarrecht • Erbrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne May hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(27.12.2023) Ich wurde freundlich und umfassend beraten. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwältin Suzan Ajami
Rechtsanwältin Suzan Ajami
Kanzlei Ajami, Eschersheimer Landstr. 60/62, 60322 Frankfurt am Main 6825.1846337743 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Suzan Ajami bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Endlich mal ein Anwalt der sich einsetzt. Vielen Dank für Alles. (29.11.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Liffers
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Liffers
Kanzlei Katharina Liffers, Franz-Schmid-Str. 19, 87616 Marktoberdorf 7080.1427997953 km
„Vertrauen und Bodenschätze muss man gewinnen.“ (Erhard Horst Bellermann )
Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Erbrecht • Recht rund ums Tier • Gewerblicher Rechtsschutz • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Katharina Liffers
aus 47 Bewertungen Wir dürfen nun schon seit knapp 3 Jahren von der äußerst bereichernden Mandanten-Beziehung mit Frau Rechtsanwältin … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Eike Christian Peters
Rechtsanwalt und Notar Eike Christian Peters
Kanzlei Peters und Dr. Momberg, Luisenstr. 23b, 37269 Eschwege 6851.5151977465 km
Recht erfragen - Recht erfahren - Recht bekommen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Eike Christian Peters ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Ballmann
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Ballmann
Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Ballmann, Wilhelmstraße 3, 74172 Neckarsulm 6910.773278153 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Ballmann bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Sehr sachlich und professionell. Würde Sie weiter empfehlen. Vielen Dank. (02.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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