Abfindung versteuern: Steuerlast mit der Fünftelregelung mindern

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Abfindung versteuern: Steuerlast mit der Fünftelregelung mindern

Abfindungen sind einmalige Sonderzahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer. Sie fallen insbesondere bei einvernehmlichen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag an und werden meist in vollen Monatsgehältern bemessen. Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf die Zahlung einer Abfindung, muss der Arbeitnehmer diese Sonderzahlung versteuern.

Muss man auf die Abfindung Steuern zahlen?

Ja! Die Abfindung zählt zum steuerpflichtigen Einkommen. Deshalb muss auf die Abfindungssumme Einkommensteuer gezahlt werden. Woher der Anspruch auf die Abfindung stammt, ist dabei unerheblich. Sowohl Abfindungen, die im Kündigungsschutzprozess erstritten wurden, als auch solche, die man durch einen Aufhebungsvertrag zugesprochen bekommen hat, müssen versteuert werden.

Erhöht sich der Steuersatz mit steigendem Einkommen, kann sich das bei einer hohen Abfindung negativ auf die Steuerberechnung auswirken.

Abfindung versteuern: Bruttoauszahlung vs. Nettoauszahlung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich darauf einigen, ob die Abfindungssumme brutto oder netto ausgezahlt werden soll. Üblich ist eine Bruttozahlung. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer zahlt die darauf anfallenden Steuern. Anders bei einer Nettozahlung: In dem Fall werden die Steuern vom Arbeitgeber bezahlt.

Gibt es keine explizite Regelung, etwa im Aufhebungsvertrag, darüber, ob die Abfindung brutto oder netto ausgezahlt werden soll, gilt im Zweifel eine Bruttozahlung. Behauptet der Arbeitnehmer das Gegenteil, müsste er das beweisen.

Besteuerung der Abfindung mit der Fünftelregelung: Voraussetzungen und Beispiel

Arbeitnehmer, die eine Abfindung vollständig in einem Kalenderjahr ausbezahlt bekommen, profitieren von der sogenannten Fünftelregelung. Diese entlastet alle Empfänger einmaliger, besonders hoher Geldbeträge, um sie von sprunghaften Anstiegen der Einkommenssteuer in einzelnen Monaten zu bewahren. Bei der Fünftelregelung (§ 34 EStG) wird die einmalig ausgezahlte Geldsumme durch das Finanzamt so behandelt, als wäre diese in fünf Jahresraten ausgezahlt worden.

Es entfällt damit eine punktuell niedrigere Steuer auf diese Summe. Dabei müssen Arbeitnehmer beachten, dass sie von der Fünftelregelung am besten Gebrauch machen können, wenn die Abfindung möglichst in einem Betrag gezahlt wird. Das Steuerrecht verlangt nämlich eine Zusammenballung von Einkünften.

Beispiel

Mitarbeiterin A (ledig, Steuerklasse I) erhält eine Abfindung von 10.000 Euro und verfügt über ein Einkommen (nach Werbungskosten etc.) von 30.000 Euro.

  1. Die Steuer wird auf das Einkommen ohne Abfindung berechnet.
  2. Die Steuer wird auf das Einkommen plus 20 Prozent der Abfindungszahlung berechnet.
  3. Von dem Betrag aus Punkt 2 wird der Betrag aus Punkt 1 abgezogen.
  4. Die Differenz aus Punkt 3 wird mit dem Faktor 5 (fünffacher Betrag) multipliziert. Das ergibt die auf die Abfindung entfallende Einkommenssteuer.
Einkommen ohne Abfindung30.000 Euro
Einkommenssteuer5.500 Euro
Einkommen30.000 Euro
+ 20 Prozent der Abfindung (1/5)2.000 Euro
= zu versteuerndes Einkommen32.000 Euro
Einkommenssteuer6.000 Euro
Einkommenssteuer mit Abfindung6.000 Euro
- Einkommenssteuer ohne Abfindung5.500 Euro
= Differenzbetrag500 Euro
Fünffacher Betrag (Differenz*5)2.500 Euro
Steuer auf Abfindung mit Fünftelregelung8.000 Euro (5.500 Euro + 2.500 Euro)

Die Steuer auf die Abfindung führt der ehemalige Arbeitgeber ab. Dieser prüft ebenfalls, ob die Voraussetzungen für die Fünftelregelung erfüllt sind.

Wichtig: Möglich ist die Fünftelregelung nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Die gesamte Abfindungssumme wird innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt.
  • Die Abfindung muss höher sein als der bis zum Jahresende wegfallende Lohn.
  • Die Abfindung wird nicht bereits durch den Arbeitsvertrag garantiert.
  • Der Arbeitnehmer hat nicht selbst gekündigt.
  • Die Abfindung ist kein Ausgleich für bereits erbrachte Leistungen, wie z. B. Überstunden oder ausstehende Gehälter.

Tipp: Steuern sparen durch Verschiebung ins kommende Jahr

Ganz legal Steuern sparen können Sie, wenn das Auszahlungsdatum Ihrer Abfindung bereits im nächsten Kalenderjahr liegt. In den meisten Fällen sieht diese Konstellation so aus: Die letzte Gehaltszahlung und das Ausscheiden aus dem Betrieb erfolgen noch im Dezember, die Abfindung wird aber erst im Januar ausgezahlt.

Der Unterschied: Die Abfindung wird zum Einkommen des ganzen Jahres hinzugerechnet und aus dem Ergebnis die Steuerlast berechnet. Bei einer Dezemberauszahlung ergibt sich ein höheres Jahreseinkommen und damit eine höhere Steuer auf die Abfindung.

Bei einer Januarauszahlung hat der gekündigte Arbeitnehmer zum Auszahlungszeitpunkt kein Gehalt, dem die Abfindung hinzugerechnet werden könnte. Die Summe, aus der sich die Steuer berechnet, ist also deutlich niedriger, die Steuerlast folglich ebenso.

Dass diese Vorgehensweise zulässig ist, bestätigte auch der Bundesfinanzhof mit einem Urteil vom 11. November 2009 (Az.: IX R 1/09).

FAQ zu Abfindung und Steuer

Muss eine Abfindung versteuert werden?

Da die Abfindung als „außerordentliche Einkunft“ gilt, muss sie versteuert werden. Erhöht sich der Steuersatz mit steigendem Einkommen, kann sich das bei einer hohen Abfindung negativ auf die Steuerberechnung auswirken.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Die Besteuerung der Abfindung erfolgt meist mit der sogenannten Fünftelregelung:

  1. Zunächst wird die Abfindungssumme durch fünf geteilt.
  2. Das Ergebnis wird zum Jahresgehalt addiert.
  3. Für die gesamte Summe wird die Einkommensteuer berechnet.
  4. Anschließend wird die Einkommensteuer für das Jahresgehalt ohne Abfindung errechnet.
  5. Die Differenz der beiden Ergebnisse wird mit fünf multipliziert.
  6. Das Ergebnis ist die geminderte Einkommensteuer, die auf die Abfindung gezahlt werden muss.
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Rechtstipps zu "Abfindung versteuern"

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    „… Freibetrag übersteigt, ist dieser Betrag zu versteuern. Je nach Verwandtschaftsgrad, der Steuerklasse und dem Wert der Schenkung beträgt der Steuersatz 7 bis zu 50 %. Um Probleme im Nachhinein …“ Weiterlesen
  • 03.04.2024 Rechtsanwältin Dipl.Jur Stefanie Lindner
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  • 23.06.2023 Rechtsanwalt Aaron Albrecht
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  • 08.05.2023 Rechtsanwältin Anne Lachmund LL.M.
    „Viele Arbeitnehmer erhalten nach einer Kündigung eine Abfindung. Auf diese Zahlung musst du Steuern zahlen. Ich erkläre dir, wie du deine Abfindung richtig versteuerst. Ist eine Abfindung …“ Weiterlesen
  • 16.01.2023 Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg
    „… zu beachten! Viele wissen nicht, dass die Abfindung zu versteuern ist. Die Besteuerung tritt zudem auch unabhängig von der Auszahlung ein. Zuständigkeit des Steuerberaters Vorsicht geboten …“ Weiterlesen
  • 19.09.2022 Rechtsanwalt Anselm Gehling
    „… für die Sozialversicherung, es werden demgemäß keine Abzüge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vorgenommen. Allerdings ist eine Abfindung zu versteuern. Die Höhe der Besteuerung …“ Weiterlesen
  • 23.01.2023 Rechtsanwalt Fabian Heyse
    „… einen verlorenen Job nach Kündigung. Doch auch diese Einmalzahlung ist für das Finanzamt interessant: Sie ist steuerpflichtig und jeder Arbeitnehmer muss seine Abfindung versteuern . Auf eine Abfindung …“ Weiterlesen
  • Abfindung
    28.01.2022 Rechtsanwalt Dr. Markus Rente
    „… . Bei ihnen zählt die Abfindung als versicherungspflichtiges Einkommen). Die Abfindung gilt jedoch als steuerpflichtiger Arbeitslohn und ist daher grundsätzlich voll zu versteuern. Eine Abfindung …“ Weiterlesen
  • 17.01.2022 Rechtsanwalt Dr. Christian Ruso
    „… . eines Mitunternehmeranteils im Sinne von § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG dar. Der Kaufpreis ist daher als außerordentlicher Veräußerungsgewinn zu versteuern, wobei ggf. gesetzliche Steuervergünstigungen …“ Weiterlesen
  • 11.11.2021 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… sich auf eine Abfindung einigt, sind deshalb regelmäßig nicht bindend; sie ersetzen nicht den schriftlichen Aufhebungsvertrag. 3. Unterschriften sind bindend Die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag …“ Weiterlesen
  • 25.10.2021 Rechtsanwalt Fabian Heyse
    „Wird nach einer Kündigung eine Abfindung ausgezahlt, geht auf dem Konto des Arbeitnehmers mitunter eine sehr hohe Einmalzahlung ein. Allerdings sind Brutto-Abfindung und Netto-Abfindung nicht gleich …“ Weiterlesen
  • 07.06.2022 Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mariam El-Ahmad
    „Wer eine Abfindung erhält, muss diese zwar versteuern, im Gegenzug fallen aber in den meisten Fällen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Dieser Beitrag fasst zusammen, was Arbeitgeber:innen …“ Weiterlesen
  • 22.05.2020 Rechtsanwalt Dr. Martin Kupka
    „… können Sie im Wege der sog. Fünftelregelung die Abfindung in der Regel vergünstigt versteuern, damit am Ende mehr für Sie übrig bleibt. Verhandlung mit oder ohne Rechtsanwalt? Grundsätzlich haben …“ Weiterlesen
  • 18.05.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
    „Muss die Abfindung versteuert werden? Ja, der Arbeitgeber muss die Abfindung für den Arbeitnehmer in vollem Umfang mit der Lohnsteuer versteuern. Es besteht jedoch die Möglichkeit, mittels …“ Weiterlesen
  • 18.02.2020 Rechtsanwalt Holger Hesterberg
    „… zu versteuern. Um eine volle Versteuerung zu vermeiden, wird mit der sog. Fünftelregelung fiktiv so verfahren, als erhielte der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von 5 Jahren je ein Fünftel der Abfindung …“ Weiterlesen
  • 23.11.2020 Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald
    „… es sich bei langer Betriebszugehörigkeit und hohem Gehalt zu einer stattlichen Summe aufaddiert. Der Arbeitnehmer umgekehrt befürchtet, dass diese Abfindung, die er ja auch noch versteuern muss …“ Weiterlesen
  • 25.11.2019 Johannes Schaack, anwalt.de-Redaktion
    „… . Doch gibt es einen automatischen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Hat der Arbeitgeber das Recht auf Weihnachtsgeld in einer bestimmten Höhe? Und muss man Weihnachtsgeld eigentlich versteuern? Wer hat …“ Weiterlesen
  • 21.11.2019 Rechtsanwalt Andreas Junge
    „… als Abfindung zusprechen. Die Abfindung hat grundsätzlich der Arbeitnehmer zu versteuern, und zwar nach einem etwas komplizierten Verfahren der Berechnung (sog. Fünftelregelung). Die Parteien …“ Weiterlesen
  • 08.04.2022 Rechtsanwalt und Steuerberater Helge Schubert LL.M (Tax)
    „… und dieser diese auch zu versteuern hat. Im Schenkungsvertrag an die Kinder können diverse Rückforderungsrechte vorgesehen werden, um gegebenenfalls auch die Anteile wieder zurückfordern zu können …“ Weiterlesen
  • 18.04.2019 Rechtsanwalt Dr. Alexander Scharf
    „… Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Muss ich die erhaltene Abfindung versteuern? Die Abfindung ist grundsätzlich normal zu versteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen findet ein günstigerer Steuersatz …“ Weiterlesen
  • 19.03.2019 Rechtsanwalt Dr. iur. Martin Bugla
    „… persönlich mit ihrem jeweiligen Privatvermögen. Jeder Gesellschafter muss seinen Gewinnanteil selbst versteuern. Der Betrieb einer GbR ist nur bis zu einem bestimmten wirtschaftlichen Umfang möglich …“ Weiterlesen
  • 30.01.2019 Rechtsanwalt Dr. Nils Bronhofer
    „Häufig erhalte ich Rückfragen von Mandanten, wie eine Abfindungszahlung zu versteuern ist, ob die Abfindung bevorzugt versteuert wird. Häufig werde ich auch gefragt, ob der Abfindungsbetrag …“ Weiterlesen